Subventionierung der KBG: Kann sich die Stadt das leisten?
Das ehemalige Landratsamt soll mit dem dazugehörigen Grundstück und den Tiefgaragen in der Größe von rund 1.700 m² für 1,00 Euro an die Kraftstrom Betriebs Genossenschaft (KBG)verkauft werden.
Die KBG möchte das Gebäude um 1 Stockwerk und einen Brückengebäude zum Busbahnhof erweitern, damit es für die Arbeitsagentur für die nächsten 10 Jahre vermietet werden kann.
Subventionierung der KBG
Die KBG hatte auch überlegt auf "der grünen Wiese" zu bauen, offensichtlich war das auch schon mit der Arbeitsagentur erörtert worden. Bei einem Neubau wären der KBG Kosten entstanden für das Grundstück, die Erschließung, die Fundamente, den Bau von rund 800 m² Geschossfläche, die notwendigen Parkplätze. Diese Kosten spart die KBG, wenn sie das Gebäude am Busbahnhof für ein Euro erhält. Das heißt auf der Gegenseite, die Stadt verliert diesen Wert. Kann sich die Stadt das leisten? Homberg kann kein gesundes Unternehmen mit mehreren Hunderttausenden Euro subventionieren, das mit der Baumaßnahme Gewinne erzeilen will.
Um welche Werte geht es?
Nach dem Bodenrichtwert müsste das Grundstück mit 70 Euro/m² berechnet werden, das würde 120.000 Euro ausmachen. Hinzu kommt der Wert für rund 800 m² Geschossfläche sowie die Tiefgaragen.
Hohe Instandhaltungskosten nach Gontemann
Die Stadt argumentierte mit dem hohen Instandhaltungskosten für das jetzige Gebäude, die die Stadt nicht tragen könne, deswegen wäre es besser das Gebäude abzugeben.
Die Kosten sind nie aufgeschlüsselt und vorgelegt worden. Die Kostenberechnung stammt von dem Architekten der Stadt Joachim Gontermann. Nach den bisher schon bekannt gewordenen Rechenkünsten des Architekten ist dieser Behauptung kein Glauben zu schenken.
Selbst wenn man dem Bauvorhaben zustimmen würde, müsste der Wert des Gebäudes und des Grundstücks ermittelt werden. Die andere Berechnungsart wäre, die Kosteneinsparungen gegenüber einem Neubau zu ermitteln.
Entweder bezahlt die KBG für Grunstück und Gebäude den Marktwert oder sie beteiligt die Stadt anteilig an den Mieteinnahmen.
Solange keine nachprüfbare und überzeugende Berchnung vorgelegt wird, hat die Stadt keine Berechtigung, die Bürger zur Kasse zu bitten, z.B. indem Grundsteuern und Abgaben erhöht werden.
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Wenn die kbg zur Eigentümerin des gesamten Grundstückes wird, ist es Firmengelände. Die Firma kann und muss über die Nutzung entscheiden und die Fläche zum (finanziellen) Wohle der Genossenschaft vermarkten.
Ich frage mich immer noch, und jetzt an dieser Stelle auch die "Offiziellen" der Stadt Homberg:
Hat jemand der Verantwortlichen bei der Stadt daran gedacht, was passiert, wenn die kbg ihr Gelände absperrt und gesondert vermarktet/vermietet: Wie können auch zukünftig die Busse den Busbahnhof wieder verlassen , falls sie nicht das Gelände der kbg kostenfrei überqueren dürfen?
Wenigstens ein Wegerecht sollte man sich doch wohl vertraglich sichern lassen?
Ansonsten muss wieder die Allgemeinheit für den vollkommen unvorhergesehenen Umbau des Busbahnhofs aufkommen.
Auch stellt sich die Frage, ob Herr Bottenhorn die "Rolle der Stadtverwaltung" innehat, oder die "Rolle des ehrenamtlichen Vorstandes der kbg", und falls er nur eine der beiden wahrnimmt, zu wessen Gunsten er diese nutzt?
Es hat wenig Zweck an kleinen Krümeln zu sparen, wenn die großen Brocken mit vollen Händen weggeworfen werden.