HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Spielhallen in der Stadt: 2012 bis 2018

 

In der Altstadt und in der Freiheit sollen keine Spielhallen mehr erlaubt werden. Das sieht eine neue Satzung vor, welche die Stadtverordneten am 15. 02. 2018 beschließen sollen.

Im Hingucker wurde schon vor Jahren dieses Thema dargestellt. Anlass war ein Baugrundstück im gemeinsamen Zweckverband mit Knüllwald, auf dem eine Spielhalle entstehen sollte.
Außer den jetzt noch bestehenden Spielhallen gab es in der Altstadt zeitweise eine Spielhalle in der Westheimer Straße und am Marktplatz.

Spielsucht schafft erhebliches familiäres Elend, das oft auch in Kriminalität endet. Die Diakonie hatte um 2010 in Homberg eine Beratungsstelle für Spielsucht eingerichtet. Spielhallen sind ein Zeichen des Niederganges eines Stadtquartiers.

Andererseits: Die Stadt erhält einen Steueranteil aus den Einnahmen der Spielhallen.


Spielapparate bringen der Stadt Einnahmen

1979 war die Steuer das letzte Mal angehoben worden.
Im Dezember 2014 musste ein Sparhaushalt erreicht werden, in diesem Zusammenhang erhöhte Bürgermeister Dr. Ritz die Spielapparatesteuer. 40.000 Euro Mehreinnahmen sollte die Steuer bringen. Die HNA berichtete am 13.12.2014 mit Bezug auf den Bürgermeister: In der Stadt gebe es 40 Geldspielautomaten in Spielhallen und fünf in der Gastronomie.

Diese 45 Automaten brachten Kasseneinnahmen in Höhe von 1.211.586,60 Euro. Der Anteil aus den fünf Geräten in der Gastronomie ist dabei mit knapp 47.000 Euro gering. (Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland.)

Gemäß der Homberger Spielapparatesteuer müssen von den Kasseneinnahmen 12 Prozent abgeführt werden, wenn es eine Gewinnmöglichkeit für das Spiel gibt.
30 Prozent nimmt die Stadt von den Kasseneinahmen ein für

„Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben.“


Spielhallen als Thema in der Stadtverordnetenversammlung

29. März 2012: Die Spielhallen wurden ein Thema in der Stadtverordnetenversammlung. Die SPD beantragte, den Magistrat zu bitten, er solle prüfen auf welche Weise die Öffnungszeiten der Spielhallen verkürzt werden können. "Ziel sollte es sein, dass in unserem Zuständigkeitsbereich keine Spielhallen nach 24.00 Uhr geöffnet haben dürfen." Zudem sollte der Magistrat keine weiteren Spielcasinos genehmigen, dies sollte auch für die Erweiterung vorhandener Einrichtungen gelten.

Auf diese Bitte an den Magistrat konnten sich die Stadtverordneten anscheinend nicht verständigen, sie verwiesen den Antrag in den Ausschuss für Stadtmarketing und Kultur zur weiteren Beratung.

Im August 2012 und im November 2012 beriet der Ausschuss laut Protokoll immer noch.

Im Mai 2014 hieß es

"Die Thematik wurde am  06.05.2014 erneut im Fachausschuss behandelt, jedoch noch nicht abschließend." 

20. November. 2014

"Die Thematik wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing und Kultur am 8. Oktober 2014 behandelt und eingehend diskutiert. Der Ausschuss möchte eine neue Gestaltungssatzung und die Inhalte mit den anderen Ausschüssen zusammen erarbeiten. Ein Satzungsentwurf soll Anfang 2015 vorgestellt werden."

23. März 2015: Es steht weiterhin so im Protokoll.

23. April 2015 (nicht abgearbeitete Beschlüsse)

Die Öffnungszeiten sind durch das Hess. Spielhallengesetz abschließend geregelt und lediglich bei schweren Vorkommnissen ggf. für einzelne Betriebe noch weiter einzuengen. Die Verhinderung von weiteren Spielhallen in bestimmten Bereichen ist nur durch bauplanungsrechtliche Beschränkungen zu erreichen. Entsprechende Maßnahmen sind in Vorbereitung.

10. Juni 2015

"Spielhallen passen einfach nicht in das historische Stadtbild Hombergs. Bei diesem Thema sind sich die Homberger Stadtverordneten in den vergangenen Monaten stets einig gewesen. Nun könnten sie in ihrer Sitzung am Donnerstag, 11. Juni, Nägel mit Köpfen machen."
„Es ist bereits ein lange gehegter Wunsch der Homberger Politik, in diesem Bereich kein Glücksspiel zuzulassen“,  erklärt Bürgermeister Dr. Nico Ritz auf HNA-Anfrage.

11.06. 2015 (nicht abgearbeitete Beschlüsse)

„Die Öffnungszeiten sind durch das Hess. Spielhallengesetz abschließend geregelt und lediglich bei schweren Vorkommnissen ggf. für einzelne Betriebe noch weiter einzuengen. Ein entsprechender Beschluss zur Verhinderung von weiteren Spielhallen innerhalb der Stadtmauer einschl. Freiheit wurde in der letzten Stadtverordnetensitzung gefasst. Die bis dato  bestehenden Spielhallen genießen Bestandsschutz.“

Über den ursprünglichen SPD-Antrag, nämlich den Magistrat prüfen zu lassen, ist drei Jahre lang nicht entschieden worden.
 

Was im Ausschuss „Stadtmarketing und Kultur“ beraten wurde

14. Juli 2012

Zur weiteren Beratung der Spielhallenthematik im Ausschuss sollten den Mitgliedern mögliche Handlungsvarianten zur Verfügung gestellt werden.


28. August 2012

"Es kommen die gesetzlichen Änderungen bezüglich der Öffnungszeiten und der Erteilung von neuen Genehmigungen zur Sprache. Auch die Spielhallensteuer wird in diesem Zusammenhang angesprochen. Beim Hess. Städtetag ist man mit der Erarbeitung einer Mustersatzung beschäftigt. Der Ausschuss beschließt einstimmig das Thema wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn diese vorliegt. Im übrigen wünscht der Ausschuss zu der Erteilung von neuen Genehmigungen gehört zu werden. Die Erteilung und Ablehnung von Spielhallenerlaubnissen liegt in der Zuständigkeit des Magistrates."

 

26. August 2014

„Ausschussvorsitzender Becker erläutert, dass die Diskussion über die Spielhallen schon länger geführt wird. Einiges hat sich durch die Einführung des neuen hessischen Spielhallengesetzes geregelt. Trotzdem muss man daran arbeiten, die Spielsucht einzudämmen und deshalb keine neuen oder weiteren Spielhallen genehmigen.

Frau Berresheim informiert darüber, dass der Innenstadtbereich zum größten Teil als Mischgebiet gilt, in anderen Bereichen zum Teil aber kein Bebauungsplan vorhanden ist, dann greift die Baunutzungsverordnung. Bei beiden Fällen sind aber Spielhallen zugelassen. Um dies zu verhindern, gibt es nur die Möglichkeit, mit einer Gestaltungssatzung zu regeln, ob und wieviel Spielhallen für Homberg zugelassen werden sollen.“

„Bürgermeister Dr. Ritz regt an, darüber abzustimmen, ob in der nächsten Stadtverordnetensitzung unter dem Punkt Informationen darüber informiert wird, dass die bestehende Gestaltungssatzung um das Thema Spielhallen ergänzt oder überarbeitet wird.
Der Ausschuss stimmt einstimmig dafür.“

 

Bearbeitungsdauer: März 2012 bis Februar 2018

11. September 2014: In der auf die Ausschussitzung im August 2014 folgenden Stadtverordnetenversammlung wurde nicht darüber informiert – wie ausdrücklich beschlossen wurde,
Oktober 2014 auch in der folgenden Stadtverordnetenversammlung wurde nicht informiert.
Erst im Dezember 2014 ging es weiter. Die Einnahmen aus der Spielapparatesteuer sollen erhöht werden, um so mit 40.000 Euro zum Sparhaushalt beizutragen.
Die Leiterin des Ordnungsamtes und Bürgermeister Dr. Ritz sahen zu diesem Zeitpunkt nur die Möglichkeit, über die Gestaltungssatzung die Anzahl der Spielhallen einzuschränken.

Stadtplan mit Zonen, in denen Spielhallen ausgeschlossen werden sollen

Ordnungsamt und Bürgermeister fanden fast sechs Jahre nach dem Antrag auf Verkürzung der Öffnungszeiten noch einen anderen Weg: Über eine Änderung des Bebauungsplans sollen in der Altstadt und in der Freiheit Spielhallen ausgeschlossen werden.

Am 15. Februar 2018 haben die Stadtverordneten darüber zu entscheiden.

Druckansicht Druckansicht

 


2 Kommentare zu “Spielhallen in der Stadt: 2012 bis 2018”

  1. Phil Antrop

    Wie bei Baumschutzsatzung auch hier jahrelanges Nichtstun. Dafür hat man Zeit. An anderer Stelle wird alles nur Husch-Husch entschieden.

  2. WĂ€hler

    Ich werde es nie verstehen….

    Über die Spielhallen werden Einnahmen generiert, u. a. für die Stadt.

    Von den Spielsüchtigen, die vielfach durch ihre Sucht erkranken und den Folgekosten für die Krankenkassen und den Staat bei eintretender Erwerbslosigkeit wird wenig berichtet.

    Doppelmoral?

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum