Finanzierung KiTa-Neubau Wernswig nicht gesichert
Im Haushaltsplan 2020-2021 standen für den Neubau der Kita Wernswig 2,25 Millionen Euro.
Die Stadt hat diese Pflichtaufgabe bisher nicht erfüllt.
Im Haushaltsplan 2024 stehen diese Investitionsschwerpunkte:
Die Schwerpunkte im Investitionshaushalt liegen insbesondere bei dem geplanten Umbau des Freibads am Erleborn, den Maßnahmen in die Sportinfrastruktur am Stellberg, der Umsetzung des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“, weiteren Straßen- und Kanalbaumaßnahmen.
Der Neubau des Kindergartens Wernswig ist nicht genannt, obwohl das eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Freibad, Sportplätze und Umbau des Stadtparks mit dem Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ sind freiwillige Aufgaben, die eine Gemeinde ausführen kann, wenn sie dazu finanziell in der Lage ist. Homberg ist mit rund 90 Millionen Euro Schulden dazu finanziell nicht in der Lage.
Das geht jetzt auch aus den Informationen zum Neubau des Kindergartens in Wernswig hervor.
b) Förderung
Für den Neubau der KiTa Wernswig ist im Haushaltsplan eine Einnahme (Förderung) in Höhe von 900.000,00 € geplant. Stand heute stehen keine Mittel aus dem vorgesehenen Förderprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz) zu Verfügung.
Quelle: Beschlussvorlage VL-155/2019 21. Ergänzung
Auszug aus dem Haushaltsplan 2024
Die im Haushaltsplan von 2021 und 2024 vorgesehenen Zuschüsse von 815.000 Euro fallen weg, laut Beschlussvorlage fehlen jetzt 900.000 Euro.
Zwischenzeitlich hoffte die Stadt, den KiTa-Neubau mit Hilfe des Dorferneuerungsprogramms finanzieren zu können. Eine Täuschung, denn Pflichtaufgaben können nicht über Förderprogramme finanziert werden.
Stattdessen schiebt Homberg diese Pflichtaufgabe seit 2020 vor sich her und steckt Gelder in freiwillige Leistungen: Freibad (mehr als 10 Millionen Euro) und weiterer Ausbau der Sportanlagen am Stellberg (3 Millionen Euro). Bei steigenden Baupreisen und Rückgang der Steuereinnahmen ist die Finanzierung nicht gesichert.
Statt Erfüllung der Pflichtaufgabe werden leerstehende Ladengeschäfte langfristig angemietet und mit teuren Möbeln aus Förderprogrammen eingerichtet. Die Räume sollen stundenweise genutzt werden, während andere städtische Immobilien leer stehen.