HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ist der Beschluss zum Grundstückskauf für eine PV-Anlage gültig?

Die Mehrheit der Stadtverordneten von CDU, SPD und FDP haben am 4. April 2012 einer Beschlussvorlage zum Grundstückskauf zugestimmt, die der Magistrat wenige Stunden vorher abgelehnt hatte.

Wer brachte die Beschlussvorlage ein?
Der Bürgermeister trug in der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zum Grundstückskauf vor. Erst als die Stadträtin Ulrike Otto (Bündnis90/Die Grünen) auf den anderslautenden Beschluss im Magistrat hinwies, gab der Bürgermeister mit der entscheidenden Information: Der Magistrat hatte den gerade vorgelegten Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

Ungültige Beschlussvorlage
Der Bürgermeister legte also nicht den Magistratsbeschluss vor, sondern eine persönliche Fassung. Der Bürgermeister darf als Einzelperson keine Beschlussvorlage einbringen, er ist nur Sprecher des Kollegialorgans Magistrat und das hatte Nein gesagt.

Trotzdem ließ der Stadtverordnetenvorsteher über diesen, nicht durch den Magistrat legitimierten Beschlusstext abgestimmen. In dem hektischen und unübersichtlichen Abstimmungsvorgang, in dem noch Formulierungen eingefügt wurden und über einen Alternativantrag abzustimmen war, ist die Übersicht verloren gegangen. Die private Beschlussvorlage des Bürgermeister hätte gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.

Kommunalaufsicht angerufen
Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Kommunalaufsicht angerufen, die dies zu prüfen hat, so wie auch die Tatsache, dass überhaupt kein gültiger Haushalt vorliegt.

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8 Kommentare zu “Ist der Beschluss zum Grundstückskauf für eine PV-Anlage gültig?”

  1. Christian

    In Hessen haben Bürgermeister ein eigenes Antragsrecht. Das ist unstrittig, auch wenn es nur mittelbar aus dem Gesetz folgt, und zwar aus § 56 II HGO

  2. DMS

    zu1:
    Vielen Dank für den Hinweis.
    § 56 HGO trägt die Überschrift Einberufung [der Gemeindevertretung].
    Der Bürgermeister kann danach ebenfalls die Einberufung einer Stadtverordnetenversammlung verlangen „unter Angabe der zur Verhandlung zu stehenden Gegenstände“.

    Diese Regelung ist nach meinem Verständnis sinnvoll, da auch der Bürgermeister auf diesem Weg verlangen kann, dass sich die Stadtverordneten mit einem Thema beschäftigen. Daraus lässt sich aber nicht das sehr viel weitergehende Recht ableiten, dass der Bürgermeister, als Sprecher des Magistrats, gegen den ausdrücklichen Beschluss des Magistrats, eigene Beschlussvorlagen zur Abstimmung bringt.

    Jetzt ist es Aufgabe der Verwaltungsjuristen, dies genau zu prüfen und entsprechend der Kommentarlage zu beurteilen.

  3. erdnusskoenig

    Was das nun wieder kostet!! Die Verwaltungsjuristen machen zwar manches umsonst, aber nicht kostenlos. Bezahlen das die, die die juristische Prüfung veranlasst haben oder doch wieder der Steuerzahler?

  4. cui bono

    erdnussbutterkönig

    Soll man nur weil es etwas kostet, mögliches Unrecht zu Recht wandeln?
    Wie würdest du dich verhalten?

    Aber tröste dich:
    Es gab andere die haben noch mehr mit Geld um sich geschmissen.
    Z. B. der ehemalige Stadtverordnetenvorsteher Pfeiffer ( der dafür ja sozusagen auch ) das Bundesverdienstkreuz erhielt:
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3856
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3605
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2848

    Oder die Führung seines Amtes immer dann wenn es zum Nachteil der CDU ging nicht einzugreifen, beispielsweise
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2545

    Wie wäre es denn mit dem sinnlosen Geldausgaben des BM wie GMA Gutachten, den Planungskosten für ein Parkdeck von 100 000 €, dem Hessentag, dem Schwarzbau Skaterbahn, die freebath Broschüre, Herr Krums Tätigkeit?

  5. cui bono

    erdnusskönig
    Was ist mit diesen Kosten?
    Einem Standesbeamten, der meist mit anderen Aufgabe betraut ist – weil man so elegant den Stellenplan der je genehmigt werden muss „aushebeln“ kann ?

  6. querdenker

    zu 3)

    Vielleicht sind ja Verwaltungsjurist und übernehmen diese Anfrage kostenlos und EHRENAMTLICH?

    Oder Sie haben was dagegen, weil Sie den Magistratsbeschluss auch nicht so haben wollen, wie er beschlossen wurde. BM-Befürworter, wa ?

  7. Niccoló

    zu 2.

    Mit Verwaltungsjuristen hat DMS doch offenbar die bei Behörden angestellten oder verbeamteten Juristen gemeint – hier bei der Kreisverwaltung und dem Regierungspräsidium.

    Wenn diese über ihr Gehalt hinaus Geld verlangen würden, wäre dies nicht korrekt.

    Darüber, ob der Schwalm-Eder-Kreis oder das Regierungspräsidium Kassel hierfür Gebühren nehmen, habe ich auf Anhieb im Internet nichts gefunden – es ist auch sehr unwahrscheinlich.

  8. atlantis

    und wieder entsteht der Eindruck, dass BMW persönliche Interessen hat einen persönlichen Favoriten zu begünstigen. Erinnert an die dubiosen Verträge von BMW im Zusammenhang mit der Dickershäuser Steinbruchsplanung. Wenn jemand Handlungsbedarf hat auf dem ehem. Kasernenareal eine Photovoltaikanlage zu bauen, dann die Homberger KBG und die Kirchner Solargroup aus Heinebach in einem Gemeinschaftsprojekt. Das ist auch mit Bürgerbeteiligung möglich. Man muss nur wollen.

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