Endlich erhält die Stadt die Pachtzahlung
Der Betreiber des großen 7,5 MW Solarparks zahlt nach vier Jahren endlich seine Pacht an die Stadt. Das verkündete Bürgermeister Dr. Ritz in der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2107.
Jeder Landwirt, der einen Acker pachtet, muss die Pacht zahlen, unabhängig ob es eine gute, schlechte oder gar keine Ernte gab. Auch der Solarparkbetreiben ist zur Zahlung verpflichtet, unabhängig welcher Strompreis gezahlt wird.
Vier Jahre hat die Stadt ihre Forderung nicht eingetrieben. Gut, dass der Betreiber jetzt seinen Vertrag erfüllt.
Staatsanwaltschaft ermittelt noch
Mit der Pachtzahlung ist nicht entschieden, ob die Fläche auf dem ehemaligen Standortübungsplatz durch die militärische Vornutzung im ökologischen Wert schwerwiegend geschädigt ist. Nur auf geschädigten Flächen durften Solarparks errichtet werden. Der ehemalige Standortübungsplatz ist ist zu europäischen Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) erklärt worden. Nur der schmale Streifen, auf dem der Solarpark gebaut wurde, wurde aus dem Naturschutz herausgenommen. Gründe dafür sind nicht zu erkennen.
siehe auch:
Staatsanwalt: Solarparkfläche ist keine Konversionsfläche – Ermittlungen gehen weiter
HLG bestätigt: Keine Umweltschäden auf Solarpark-Fläche
Wurde Zins – und Zinseszins eingefordert ?
Da fehlt doch ein Link, den habe Sie sicherlich übersehen:
https://www.homberger-hingucker.de/falschmeldung/
Dort kann man Nachlesen, wer mitverantwortlich für die Verzögerung ist !
Sollte man vielleicht dort Zins- und Zinseszins einfordern ?
Nein ich denke nicht, das jemand aufgrund seines eigenartigen Rechtsverständnis regelmäßig Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet muss der Rechtsstaat aushalten und die Kosten die Allgemeinheit tragen.
solarfan
Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre: Wie sähe dann ihr Statement aus?
Und die Zahlung wäre unabhängig von diesem Urteil fällig gewesen. Nur hat sie weder die HLG noch die Stadt eingefordert.
zu 3.
Wenn es keine Anzeige gegeben hätte, wäre die Zahlung auch fristgerecht erfolgt und man müsste gar nicht über Zins und Zinseszins reden !
Hätte, wäre, wenn … Was bringt das, die Sachlage ist so wie sie ist. Herr Schnappauf hat aufgrund seiner Rechtsauffassung wie schon so oft Anzeige erstattet, in diesem Fall sogar in Bonn und in Kassel ! Die Juristen haben ihm dann erklärt, das seine Rechtsaufassung falsch ist. Das wird ihn vermutlich in Zukunft nicht daran hindern, die Saatsanwaltschaften mit weiteren Anzeigen zu beschäftigen, am besten dann immer gleich mehrere mit dem gleichen Sachverhalt, sicher ist sicher.
zu 4:
Die Rechtsauffassung des Anzeigenden spielt dabei keine Rolle.
Im Falle eines Verdachts ist es staatsbürgerliche Pflicht, die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörde zu informieren, die den Sachverhalt prüft und entscheidet, ob ein hinreichender Verdacht besteht und weitere Ermittlungen eingeleitet werden.
Eine solche Erklärung hat die Staatsanwaltschaft nicht abgegeben. Das ist eine Erfindung des Schreibers.
Im konkreten Fall des Solarparks auf der ehemaligen Standortübungsplatz hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass das Gelände keine Konversionsfläche im Sinne des EEG ist. Jetzt ermittelt sie weiter gegen die von ihr dafür für verantwortlich gehaltenen Personen.
Das ist der aktuelle Stand. Die Behauptungen des "Solarfan" sind falsch.
zu "solarfan":
Hätte, wenn und aber… Die Juristerei ist kompliziert. Die Zahlung erfolgte aufgrund eines Urteiles in einem Zivilprozeß. Für den gelten ganz andere Regeln, als für einen Strafprozess. Nur der wird von der Staatsanwaltschaft vorbereitet und begleitet.
Das Zivilurteil und seine Begründung kennen bislang erst sehr wenige. Auch stellt sich die Frage, warum wird ein erstinstanzliches Urteil akzeptiert? Fürchtet man, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Einschätzung bleibt? Pech ist nur, dass diese noch nicht durch ein Strafurteil bestätigt wurde.
zu 5:
Auszug Pressemitteilung Tauber Solar:
… Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Kassel hat die Auffassung der Tauber-Solar Management GmbH als Betreiberin des Solarparks Homberg bestätigt, dass die Fläche des ehemaligen Standortübungsplatzes der Ostpreußen- Kaserne als Konversionsfläche im Sinne des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) einzustufen ist und somit ein Anspruch auf die Einspeisevergütung gemäß dem EEG besteht. …
… Die gerichtliche Klärung des Sachverhalts war nur notwendig, weil der ehemalige Stadtverordnete von Homberg, Herr Delf Schnappauf, Anzeige bei den Staatsanwaltschaften Kassel und Bonn gestellt hat, da aus seiner persönlichen Sicht keine Konversionsfläche vorliegen würde…
Sitzen in der 7. Zivilkammer des Landgerichts Kassel etwa keine Juristen ? Ist die Pressemitteilung auch falsch ?
"… Die Rechtsauffassung des Anzeigenden spielt dabei keine Rolle. …"
Interessant, augrund welcher Auffassung stellen Sie Strafanzeigen ?
zu 6. Stimmt die Juristerei ist sehr kompliziert, umso mehr verwundert es mich, dass ein ehemaliger Stadtverordneter (laut Impressum Bauingenieur mit Fortbildung Gruppenpädagogik) meint er sei in der Lage, fortlaufend Rechtsverstösse in Homberg aufdecken zu können und diese dann auch noch zur Anzeige bringt.
zu 7:
Die zitierte Pressemitteilung ist auf der Internetseite von Tauber-Solar nicht zu finden. Unter News&Presse ist die letzte Meldung im Dezember 2014 veröffentlicht.
Die Pressemitteilung ist anscheinend nur ausgewählten Zielpersonen zugegangen.
Die Anfrage beim Pressesprecher von Tauber-Solar nach dem Aktenzeichen des Zivilprozesses blieb unbeantwortet.
Jedermann kann einen Sachverhalt anzeigen, wenn er meint, es könnte sich um eine Straftat handeln. Den Einbruch im Nachbarhaus zum Beispiel kann jeder anzeigen, seine berufliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle.
Bleibt die Frage, was Solarfan wirklich bewegt? Wo fühlt er/sie sich betroffen?
Warum ist vier Jahre lang nicht die vertraglich vereinbarte Pacht gezahlt worden. Die Zahlungspflicht hängt nicht von dem Ertrag des des Pachtgrundstückes ab.
Welche Verbindung besteht zwischen der Stadt, Tauber-Solar, und dem Netzbetreiber KBG Homberg, welche die Stadt veranlasst hat, seit drei Jahren nicht die Interessen der Stadt durchzusetzen?
Zunächst wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest.
Zur Sache:
Wenn nur Rechtskundige Anzeigen erstatten dürften, käme es bei den Justizbehörden zu einem drastischen Personalabbau…
Wichtig ist, dass der Anzeigeestatter
a) keine Falsche Verdächtigung ( siehe § 164 StGB ) oder
b) keine Verleumdung ( siehe § 187 StGB)
begeht: In diesem Fall würde gegen ihn ein Verfahren eingeleitet.
Ansonsten prüft die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft, ob die Angaben des Anzeigeerstatters den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung begründen und handelt dem entsprechend im weiteren Verlauf.
Liebe Homberger und Hombergerinnen,
zu den Festtagen eine erfreuliche Mitteilung:
Zu einem Artikel in der HNA-online zur Amtseinführung des Knüllwalder Bürgermeisters Jürgen Roth (UKW) schreibt der User Hilmar_Hessen:
Knüllwald hat Homberg in Sachen Kommunalpolitikposse längst den Rang abgelaufen und die SPD ist nur ein (lächerlicher) Schatten ihrerselbst.
Diese Behauptung werden wir im neuen Jahr ernsthaft auf den Prüfstand stellen. 🙂
Da scheint mir existieren ein wenig begriffliche Probleme. Der Reihe nach:
Jemand handelt – ein Laie meint, dies könne falsch sein. Entweder er nimmt es hin, weil er sich als bequemer Bürger zurücklehnt und nur am Stammtisch aktiv ist. Oder diskutiert darüber, versucht die Entscheidung dadurch zu ändern = Politik. Oder er informiert die in einem Rechtsstaat vorhandenen Sachwalter unserer Bürgerinteressen = staatliche Aufsicht bzw. die Entscheidungsträger z. B. für Fördergelder über seine Meinung. oder er macht als Bürger von seinem recht, ja von seiner Pflicht Gebrauch, die Justiz dieses Rechtssatates zu informieren und um Prüfung zu bitten. Diese Institution heißt Staatsanwaltschaft und stellt den Weg der Prüfung ob eine strafbare Handlung vorliegt
Gibt es nun einen Dritten der durch die ursprüngliche Entscheidung Zahlungen leisten soll, kann der sich dagegen wehren und ein Zivilverfahren einleiten. Hier sind wir nun bei der Solaranlage:
Der Netzbetreiber hat nach Prüfung seine Zahlungspflicht verneint und Tauber-Solar hat dagegen in einem Zivilverfahren geklagt.
Die Leistungspflicht = Pacht die Tauber Solar gegenüber der Stadt (HLG) zu erbringen hat, bleibt davon unberührt.
Nun endet dies Verfahren mit einem Urteil das von Tauber Solar in einer Pressemitteilung ohne Angabe des Az des Urteils, ohne Datum, einem begrenzten Kreis von Empfängern zugesendet wird.
Ist das Urteil rechtskräftig und was hat dies mit der Zahlungsverpflichtung aus dem Pachtvertrag zu tun?
"solarfan" scheint so, wie mir übrigens auch, diese Pressemitteilung zugänglich zu sein. Er nimmt sie als Laie sofort für bare Münze und läßt alle anderen Fakten außer acht. Dabei gibt es doch eindeutig einen, den komischerweise kein Stadtverordneter ( mit "Wir sind alle hintergangen worden" an der Spitze ) kein Bürgermeister, kein Magistrat als Verantwortlichen ins Visier nimmt: Den, der die Pacht nicht gezahlt hat.
Pressemitteilungen stellen eine einseitig ausgerichtete Darstellung des Veröffentlichers dar. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt ist das für mich eine Art " Public relation " . Und wer sie, ähnlich z. B. wie den Haushaltsplan der Stadt Homberg einfach als Wahrheit ansieht, nimmt persönliche Nachteile in Kauf. siehe Netcom Kassel, EAM neu, Breitband Nordhessen GmbH usw.
Meine Meinung dazu: Es ist keine Konversionsfläche weil die vorgegeben Voraussetzungen laut dem Gesetz nicht erfüllt sind.
Auch sie als Steuerzahler und als Käufer von elektrischer Energie ( direkt und auch indirekt über Produktpreise ) zahlen dafür einen Preis, der nur denen zu Gute kommt die schon genug Geld haben.
Ahnlich wie bei Wohngeld, Fördergeld für irgendwelche, für mich unausgegorenen obskuren Projekte in Homberg. Oder das Ärztehaus, das von einem Hess. Ministerium als Musterprojekt hingestellt wird.
Dazu zählen für mich auch der Verkauf von ehemaligen Militärflächen an Herrn Althaus, das zusätzilche Geschenk des Wachgebäudes an ihn, während ein Zahlungswilliger nicht zum Zuge kam. Alles zum Nachteil der Stadt. Bau von Gebäuden im Außenbereich, der nur durch Privilegierte zulässig wäre, in Hülsa jedoch wurde gegen diese Vogabe verstoßen.
Der "Verkauf" an die kbg. Der mögliche Zugewinn in Verbindung mit einem Kindergartenbau in Mardorf für einen ehemaligen Stadtverordneten. Oder jetzt die bisher nur bruchstückhaft sichtbare Bauplanung im Bereich Schmückebergsweg.
Selbst der Justiz kann man nicht mehr glauben. siehe Verfahren Fördergeld Veruntreuung Pressesprecher. Hier hat jemand 10 000 €
StrafeZahlungsauflage erhalten, damit das Verfahren eingestellt wurde. Schuld und Unschuld bleiben unbeantwortet. Dadurch gibt es dort nur Verlierer: Der Betroffene und seine Familie sowie die Steuerzahler.Die Gewinner – all die, die hier evtl. falsch gehandelt haben, erhalten eine Persilschein.
Na, das wird aber ein lustiger Kampf um die vorderen Plätze:
Schwarzenborn, Knüllwald und Homberg betreiben ein gemeinsames Gewerbegebiet,
http://www.industriepark-a7.de
Homberg kooperiert mit Schwarzenborn
https://www.hna.de/lokales/schwalmstadt/schwarzenborn-ort101492/selbstverwaltung-gemeinsam-geht-besser-5994827.html
ist touristisch verknüpft mit Knüllwald
http://www.knuelltouristik.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=80421
Mir fehlt da jetzt die interkommunale Zusamemnarbeit und Erweiterung der ARGE. Als basisdemokratisches Vorleben.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/spd-regierungsbildung-wolfgang-thierse-manuela-schwesig
Wenn nicht jetzt ? Wann dann ?🤡
zum Beitrag von Phil Antrop
" Jemand handelt, ein Laie meint, dies könne falsch sein."
Die zuständigen Behörden fordern seit längerer Zeit über die Presse dazu auf, Hinweise zu möglichen strafbaren Handlungen mitzuteilen.
Gemeint sind insbesondere – aber nicht nur – verdächtige Wahrnehmungen z. B. zum Kindesmissbrauch, zur häuslichen Gewalt in der Nachbarschaft etc. bis hin zu möglichen terroristischen Aktivitäten.
Hinweise werden bei Bedarf anoym behandelt, ist oft zu lesen.
Herr Blogbetreiber.
Warum sagen Sie nicht einfach, klar und für ALLE Bürger der Stadt Homberg verständlich :
Ich habe die Pachtzahlung der Firma Tauber-Solar an die Stadt Homberg durch meine Anzeigen und Eingaben 4 Jahre hinausgezögert und verhindert. Basta.
Allen ein Frohes und Gesundes neues jahr
zu 11.
Die Pressemitteilung ist jedem zugänglich, der Zugang zum Internet hat: http://www.homberger-hingucker.de/wp-content/uploads/2017/11/PM-Landgericht-bestätigt-Konversionseigenschaft..pdf
Den Wahrheitsgehalt kann ich nicht überprüfen, gehe jedoch davon aus das es das Urteil so gibt. Warum sollte sonst gerade jetzt die Zahlungen an die Stadt erfolgt sein ? Etwa weil das Gericht festgestellt hat das es keine Konversionsfläche ist ?
… Meine Meinung dazu: Es ist keine Konversionsfläche weil die vorgegeben Voraussetzungen laut dem Gesetz nicht erfüllt sind. …
Sie scheinen auf dem Gebiet auch Experte zu sein, dürfen Ihre Meinung dazu von mir aus auch behalten, selbst wenn Gerichte anderer Meinung sind. Ich maße mir nicht an, zu entscheiden ob es eine Konversionsfläche ist oder nicht !
zu 8.
… Den Einbruch im Nachbarhaus zum Beispiel kann jeder anzeigen, seine berufliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle. …
Meinen Sie wirklich das dies ein sinnvoller Vergleich ist, mit den Sachverhalten die Sie zur Anzeige bringen ?
Sie schreiben meine Behauptungen sind falsch, gehen offensichtlich damit davon aus dass das Urteil des Landgerichts entweder nicht existiert oder anders ausgefallen ist, nur dann sind die Aussagen falsch. Da kann sich dann jetzt jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Das geht dann mal wieder in den Bereich Verschwörungstheorien, es gibt geheimnisvolle Verbindungen zwischen Stadt, Tauber-Solar, und dem Netzbetreiber KBG Homberg und die Justiz steckt sicher auch noch mit denen unter einer Decke.
zu 15 +16:
Danke, dass Sie auf den Link zur Pressemitteilung von Tauber-Solar aufmerksam machen und damit zeigen, dass nicht Tauber-Solar, sondern der Homberger Hingucker diesen Text veröffentlicht hat.
Und noch einmal: In der Pressemitteilung wird auf einen Zivilprozess verwiesen. Seit vier Jahren steht der Stadt aus dem Pachtvertrag die jährliche Pacht von 75.000 Euro zu. Offensichtlich hat das Gericht diese privatrechtliche Verpflichtung bestätigt. Ein Zivilgericht urteilt nur über das was die Parteien als Argumente vorbringen.
Im Gegensatz dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft ob zu einem möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt.
Die von mir recherchierten Fakten scheinen ausreichende Anhaltspunkte geliefert zu haben, sonst hätte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen längst eingestellt.
zu 14:
Die Aussage, die Sie vorschlagen, kann ich nicht machen, da ich keinen Einfluss auf die Pachtzahlung habe. Eher ist zu fragen, warum die Stadt nicht schon nach der ersten ausstehenden Pachtzahlung diese nicht eingefordert hat.
Der Anspruch der Stadt auf die Pachtzahlung beruht auf dem abgeschlossenen Pachtvertrag. Es könnte aber ermittelt werden, dass die Stadt an der falschen Deklaration der Flächen beteiligt war.
solarfan
"… Meine Meinung dazu: Es ist keine Konversionsfläche weil die vorgegeben Voraussetzungen laut dem Gesetz nicht erfüllt sind. …"
"Sie scheinen auf dem Gebiet auch Experte zu sein,"
Wodurch erwecke ich den Eindruck, ich sei Experte auf diesem Gebiet?
"dürfen Ihre Meinung dazu von mir aus auch behalten,"
Danke für ihre Großzügigjkeit mir meine Grundrechte zu bestätigen.
"selbst wenn Gerichte anderer Meinung sind."
Richter sind auch nur Menschen und haben schon maches Fehlurteil gesprochen.
"Ich maße mir nicht an, zu entscheiden ob es eine Konversionsfläche ist oder nicht !"
Auch ich maße mir das nicht an. Oder habe ich das irgendwo geschrieben?
Der Link ist ohne Funktion
Die Wahrheit, dass ein solches Urteil existierst, bezweifle ich nicht. Was in der Pressemitteilung dazu zu lesen ist, jedoch hinsichtlich Wortwahl und Fakten.
Die Zahlung der Pacht hat nichts mit der Konversionsflächeneigenschaft zu tun.
Dieses Urteil bezieht sich nur darauf, ob der Netzbetreiber ( eon; EAM ) verpflichtet ist, die erhöhten Einspeisungsgebühren zu zahlen.
Ihre Frage ist berechtigt. Aber Sie sollten fair sein: Wo bleibt Ihre Frage an Bürgermeister / Magistrat, warum diese die Pachtzahlung nicht eingetrieben haben?