Die Beamten des Magistrats und die Rechtmäßigkeit
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Bürgermeister und die Mitglieder des Magistrats sind Beamte. Der Bürgermeister ist Wahlbeamter, die Magistratsmitglieder sind Ehrenbeamte, sie sind in das Beamtenverhältnis berufen worden. Also gelten auch für diese die Beamtenpflichten. Es wird erwartet, "daß sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen, das Ihnen durch diese Berufung beurkundet wird, und sich jederzeit für die freiheitlich, demokraktische Grundordnung einsetzen." heißt es in der Ernennungsurkunde.
Nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Hessischen Beamtengesetz tragen sie die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen.
Hat der Bürgermeister und der Magistrat rechtmäßig gehandelt, als sie den Mitarbeiterinnen des Alten- und Krankenpflegedienstes vor Ablauf Ihrer Zeitverträge Ende Juni Verträge mit einem nicht existierenden Vereins vorlegten?
Wird die Aufsichtsbehörde aus eigenem Antrieb tätig, wenn sie davon Kenntnis erhält?
Warten wir ab und bilde sich jeder sein eigenes Urteil.
Dies wird um so genauer zu beobachten sein, desto mehr in den Medien über Kündigungen in Bagatellfällen berichtet wird.
Gut,dass man daran erinnert wird welche Verpflichtungen auch ehrenamtliche Beamte und Beamtinnen (Magistratsmitglieder) bei ihrer Wahl eingegangen sind. Man sollte bei der nächsten Akteneinsichtausschusssitzung den Herrn Koch darauf hinweisen und nötigenfalls des Saales verweisen. Sein Verhalten in der letzen Sitzung schadet dem Ansehen aller Magistratsmitgliedern, dem Parlament und unserer Stadt Homberg. Hier hätte der Ausschussvorsitzende eingreifen müssen. Ebenfalls das unverschämte Verhalten des Bürgermeisters der sich dreist neben den Vorsitzenden setzte und irgendwelche Anweisungen flüsterte hätte untersagt werden müssen. Als Herr Pfalz zurecht darauf hinwies, wurde frech vom BGmstr. gekontert: Er könne jederzeit reden. Die Mitglieder der CDU und der FDP schwiegen. Für mich ist klar. Hier soll auf gar keinen Fall aufgeklärt werden, warum die Alten – und Kranken-Pflegestation ohne Beschluss des Magistrates und des Parlamentes geschlossen wurde. Der SPD und den Grünen rufe ich zu: Lasst nicht locker!!! Ruft Ihr doch nochmals die Kommunalaufsicht zu Hilfe. Das wäre doch gelacht, wenn die mit dem durchsichtigen Manöver Erfolg hätten.
„Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder des außerdienstlichen Verhaltens durch Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Richter oder Notare.
Welche Verletzung von Dienstpflichten als Dienstvergehen anzusehen ist, bestimmt sich nach den für das jeweilige Dienstverhältnis geltenden Vorgaben. Die Ahndung eines Dienstvergehens erfolgt mittels einer Disziplinarmaßnahme. Die Verfolgung von Dienstvergehen erfolgt vor den entsprechenden Disziplinargerichten.
Beamte
Das Dienstvergehen eines Beamten ist in § 77 BBG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze gesetzlich definiert. Danach ist wie folgt zu unterscheiden:
Innerdienstliches Verhalten des aktiven Beamten: Schuldhafte Verletzung der dem Beamten obliegenden Pflichten.
Außerdienstliches Verhalten des aktiven Beamten:Das Verhalten ist nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für Amt des Beamten oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Der Tatbestand der Beeinträchtigung der konkreten Amtsstellung ist erfüllt, wenn das außerdienstliche Fehlverhalten des Beamten bedeutsamen Beeinträchtigung des Ansehens der Behörde erfüllt, wenn der Beamte Verfehlungen begeht, die nach Art und Umfang den Ruf des Beamtentums erheblich schädigen. Dazu gehören im Wesentlichen Verstöße gegen die Rechtsordnung.
Maßstab für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Ansehens etc. ist nach der Rechtsprechung ein objektiv urteilender Mitbürger.
§ 47 BeamtStG: Ein Verhalten ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Bei der Beurteilung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bzw. das Vorliegen eines Dienstvergehens ist auch auf das bisherige dienstliche und innerdienstliche Verhalten des Beamten abzustellen.
Die Ahndung des Dienstvergehens erfolgt mit einer Disziplinarmaßnahme und richtet sich für Landesbeamte/Kommunalbeamte etc. nach den Disziplinargesetzen der Länder. Zuständig sind die Disziplinargerichte.
Bei den von dem Beamten einzuhaltenden Pflichten sind die allgemeinen Beamtenpflichten durch die Verwendung einer Generalklausel gekennzeichnet.
Allgemeine Beamtenpflichten sind:
§ 60 Abs. 1 S. 2 BBG, § 33 BeamtStG
§ 61 BBG, § 34 BeamtStG
§ 62 S. 1 BBG, § 35 BeamtStG
§ 62 S. 2 BBG, § 34 S. 3 BeamtStG
Soweit es Hessen betrifft, wird es vermutlich keine gravierenden Abweichungen geben!
Und noch etwas aus :
https://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/dozent/vonstoephasius/lehrbriefe/lbdr.pdf
Insbesondere ab Seite 20 !
Aus dem Homberger Anzeiger: (Link am Ende ) Auszüge:
Paragrafen 26 a in die Hessische Gemeindeordnung (HGO)
„Mitglieder eines Organs der Gemeinde sind verpflichtet, die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft oder in einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie angehören.“
Dumm nur, dass sich nicht jeder daran hält.
… besonders krasses sind die Kreisstadt Homberg und Schwalmstadt:
…. werden dort die Stadtverordneten gar nicht erst gefragt.
In Melsungen und Borken
geben jedoch nur ein Teil der Abgeordneten 2009 eine entsprechende Erklärung ab
Fritzlar ist wieder mal der Musterknabe:
„Alle Stadtverordneten haben geantwortet.“ Notfalls werde mehrfach nachgefragt. Die große Ausnahme.
Quelle:
https://www.hombergeranzeiger.de/index.php?artikel=42971
Was nutzen Gesetze, wenn die Dienstaufsicht so wie es derzeit der Fall ist, wenn es um Vorgänge in Homberg geht, für meine Begriffe klar versagt.
Auch in anderen Städten bedient man sich gerne zum eigenen Nutzen.
So wie hier in Hamburg.
https://www.stern.de/panorama/wintergate-affaere-um-hamburger-cdu-politiker-der-eisheilige-1544052.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle
„Da darf einem auch nicht wundern, dass der Bürgermeister in den Efzewiesen eine formell illegal errichtete Skateranlage installiert hat. Für die Stadt scheint das Baurecht anscheinend nicht zu gelten.“
Beamte bei Kreis und Stadt wirken mit.
Gibt es denn dort noch welche die ihre Pflichten erfüllen?
Quelle: ronneberg
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2545
Die Politik ist doch ein Selbstbedienungsladen.
Man hat es ja geahnt, vielleicht gewusst. Aber wahrhaben will man es nicht.
Denn so ist es einfacher.
Man kann ja nichts dagegen tun. Sagt man sich. Und beruhigt sich damit.
Verdammt, verdammt. Wo geht Deutschland noch hin.
Billiglohnland sind wir schon. (siehe auch Fa. Bettenwelt in Homberg)
Unsozial sind wir auch schon. (siehe auch Seniorenessen in der Stadthalle)
Korupt sind unser Politiker auch. Zum Teil wenigstens.
> Heute in der ARD: Bundeswehr bildet ausländische Soldaten aus, die dann z.B. in Guinea als Massenmörder aktiv sind. <
Und das Auswärtige Amt läd diese Leute ein.
Und das auswärtige Amt warnt vor den Gefahren in Guinea. (Reisewarnung)
Wie nennt man sowas? Mir fällt nichts dazu ein. Jedenfalls nichts, was man öffentlich mitteilt.
Aus Hofgeismar wird berichtet:
„Esther Dilcher, Stadtverordnete der SPD, setzte sich über ihre Verschwiegenheitspflicht hinweg und teilte mit, dass der Haupt- und Finanzausschusses kurz zuvor der Ansiedlung eines Takko- und eines Drogeriemarktes an der Industriestraße zugestimmt hatte.“
Bravo !
Endlich mal ( aus welchen Gründen auch immer ) jemand der den Vorhang von den Machenschaften in Parlamenten ein wenig lüftet.
Was da dran verschwiegen werden soll ist mir dann auch noch ein Rätsel !
Wünsche ich mir in Homberg auch.
Quelle:
https://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/netto-gegner-sorgen-abbruch-sitzung-644750.html