Der Spielsucht vorbeugen – nicht in Homberg
Um die Spielsucht und ihre sozialen Folgen zu bekämpfen, verabschiedeten die Bundesländer gemeinsam am 1. Juli 2012 den Glückspiel-Staatsvertrag (GlüStV), der bis zum 30. Juni 2021 gültig ist. Dies Verordnung ist also bis heute gültig.
Erstes Ziel der Verordnung ist:
"das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, "
Die Einzelheiten regeln die Bundesländern in ihrer eigenen Verantwortung.
Hessen verabschiedete das erste Spielhallengesetz bereits zwei Tage früher, am 28. Juni 2012.
2017 wurde das Gesetz verschärft. So wurden die Erfahrungen seit 2012 eingearbeitet.
Homberg hat das Gesetz unterlaufen.
Bürgermeister Dr. Nico Ritz erklärte, die Spielhalle hätte Bestandsschutz, obwohl beide Spielhallen in der Schutzzone der Schule betrieben werden und auch keine 300 Meter von einander entfernt liegen. Ein anderes Mal hieß es, die Erlaubnis sei 2014 für weiter 15 Jahre erteilt worden.
Ob diese Aussagen stimmen, ist nicht gewiss. Belege wurden zu keiner Zeit vorgelegt..
Im Glücksspielstaatsvertrag heißt es:
(1) 1Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden .
2) 1Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels den Zielen des § 1 zuwiderläuft.
In Homberg erteilte die Erlaubnis nach den bisherigen Kenntnissen der Bürgermeister.
sieh auch: Spielhallen: Ein Zeichen des Niedergangs