CDU-Pressemitteilung, ein Lehrstück
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…in Sachen Manipulation
Von einem Tribunal, eine Anklage spricht die CDU in ihrer Pressemitteilung. In der Presseerklärung der Grünen sind diese Worte nicht zu finden. Die CDU fügt die Begriffe mit Absicht ein. In dem sie diese Begriffe benutzt, will sie den Eindruck erwecken, es würde zu Unrecht ermittelt und es ginge gegen den Bürgermeister oder die Verwaltung . Damit will sie Ablenkung von dem Anlass des Ausschusses: Der plötzlichen, ungeplanten Schließung der Alten-und Krankenpflegestation, die der Bürgermeister und die Magistratsmehrheit veranlasst haben.
Der Bürgermeister muss sehr viel Angst vor den Fakten haben, die ans Tageslicht kommen können. Nur so ist zu erklären, dass er dem Ausschussvorsitzenden die Hand führte und dieser ins Schwimmen kommt, sobald die Situation unübersichtlich wird. Genau diese Situation beschreibt die grüne Presseerklärung mit Überforderung des Vorsitzenden, der nicht in der Lage ist, souverän die Aufklärung anhand der Aktenlage zu leiten.
Die CDU Pressemitteilung weist den Vorwurf der Überforderung zurück, bezieht sich dabei aber nicht auf die Situation der letzten Sitzung, sondern verweist auf die Kommunalaufsicht, die sich zu den Vorgängen im letzten Herbst geäußert hatte. Dass das gar nichts miteinander zu tun hat, übersieht die CDU. Hier will sie den Leser täuschen, indem sie die Stellungnahme der Kommunalaufsicht uminterpretiert, worauf noch gesondert einzugehen ist.
Einwände und Anträge
Sodann beklagt die CDU eine Vielzahl von Einwänden und Anträgen.
Als erstes präsentierte die CDU im Ausschuss die unwahre Behauptung, es wäre bereits beim letzten Mal beschlossen worden, dass jede Fraktion nur 15 Minuten in die Akten sehen sollte. Einen solchen Beschluss gibt es nicht und ist auch nicht im Protokoll vermerkt. Dieser CDU Einwand ist ein Manöver, mit der Zeitbegrenzung sollte ein tiefer Einblick in die Akten verhindert werden.
Es gab lediglich einen Antrag, der schriftlich vorgetragen wurde. Er hatte zum Inhalt , die Akten nicht im Ausschuss zu studieren, sondern sie in bewährter Weise einzelnen in einem Amtszimmer während der Dienstzeit durchzuarbeiten. Dies hat den Vorteil, dass die alle Ausschussmitglieder lesen können, ohne dass die anderen ihre Zeit wartend im Ausschuss absitzen, weil immer nur zwei Personen eine der beiden Akten lesen können. Das hätte auch den Vorteil,dass die Frage der Öffentlichkeit, beziehungsweise des Datenschutzes gewährleistet wäre.
Darüber wurde abgestimmt und während der Abstimmung sollt durch einen Zwischenruf der von CDU-Seite kam, der Beschluss auf eine Einsichtsdauer von 14 Tagen begrenzt werden. Der Vorsitzende hat diesen Einwurf nicht zurückgewiesen und auf die Abstimmung der vorliegenden Antrags gedrungen. Die Abstimmung wurde nicht zu Ende geführt, stattdessen über die Dauer diskutiert. Die Zeitbegrenzung wurde damit begründet, man wolle die Verwaltung nicht so sehr belasten. Schließlich einigte man sich auf drei Wochen.
Somit schien eine vernüftige Regelung gefunden worden zu sein.
Doch die CDU fing ein neues Spiel an. Sie behauptete, dieser Antrag würde nur für die Verwaltungsakten gelten, obwohl in dem schriftlich vorliegenden Antrag davon nicht die Rede war. Für die Personalakten ginge das nicht, da müsste die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dass es gar keinen Ausschluss der Öffentlichkeit braucht, wenn so verfahren wird, wie eben beschlossen, das wollte die CDU nicht einsehen und stritt weiter.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Jetzt verdreht die CDU die Worte in ihrer Pressemitteilung und behauptet
"SPD/Grüne seien gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Einsicht der Personalakten. Die CDU sehe darin allerdings einen Verstoß gegen das Recht."
Wenn die Ausschussmitglieder in einem Dienstzimmer die Akten lesen ist die Öffentlichkeit sowieso nicht dabei. Die Schutzwürdigkeit von Personl- und Patientendaten ist nie in Zweifel gestellt worden.
Ein Schaufensterantrag der CDU, der nur den Zweck hatte, die Sitzung abzubrechen und die Aufdeckung der Umstände zu verzögern oder gar zu verhindern, die zur Schließung der anerkannten Alten- und Krankenpflegestation führte. In ihrer Meldung dreht sie auch hier die Situation um und spricht von provozierten Sitzungsabbruch.
Dies mag der Leser sich selbst beantworten, er braucht sich nur die Frage zu stellen, wem nutzt dieses Vorgehen.
Druckansicht
Dokumentation
HNA 13. 2. 2010, Bericht über die Pressemitteilung von Bündnis90/Die Grünen |
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Soll Aufklärung verhindert werden? Anders könne sich seine Fraktion nicht erklären, warum am Dienstagabend die Sitzung des Akteneinsichtsausschusses zur Schließung der Alten- und Krankenpflegestation erneut abgebrochen wurde. Die Grünen seien überzeugt, dass der Ausschussvorsitzende (Konrad Jäger, CDU, Anmerk. d. Redaktion) überfordert sei und die Leitung des Ausschusses abgeben solle. Vorwurf des Dilettantismus Vertrauen werde einem Ausschussvorsitzenden, der bereits zum zweiten Mal die Kommunalaufsicht mit der selben Frage um das Einsichtsrecht in Personalakten einschalten will, von Seiten der Grünen nicht mehr entgegengebracht. Die Leitung eines Ausschusses erfordere Vorbereitung und Kompetenz sowie zumindest geringe Kenntnis im Kommunalrecht. Hier setze sich der Dilettantismus fort, den die Grünen der Verwaltung bereits beim Verlust der Krankenpflegestation im vorigen Sommer an einen privaten Anbieter vorgeworfen hatten. Station war wichtig Die Station habe eine wichtige und anerkannte Aufgabe bei der Betreuung kranker und alter Menschen in Homberg gehabt. Im Zusammenhang mit der Schließung hatten die Grünen der Verwaltung, und damit dem verantwortlichen Bürgermeister, eine unverantwortliche und schlampige Personalführung und einen schlechten Umgang mit den eigenen Mitarbeitern vorgeworfen. Scheinbar fürchte man nun, dass diese Vorwürfe durch Einblick in die Akten erhärtet werden. Da komme es der Verwaltung vielleicht ganz gelegen, wenn ein Vorsitzender nicht in der Lage sei, seinen Ausschuss kompetent und überparteilich zu leiten. Konrad Jäger solle deshalb den Ausschussvorsitz niederlegen, fordern die Homberger Grünen in ihrer Pressemitteilung. (red) |
Ausschuss ist kein Tribunal SPD und Grüne hätten vielmehr, wie in der vorangegangenen Sitzung, eine Vielzahl von Einwänden und Anträgen gegen die Verfahrensordnung vorgebracht: o die Akten sollten nicht während der Sitzung, sondern im Rathaus selbst eingesehen werden o die vorgeschlagene zweiwöchige Frist dafür sei SPD/Grünen als zu kurz erschienen. o SPD/Grüne seien gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Einsicht der Personalakten. Die CDU sehe darin allerdings einen Verstoß gegen das Recht.
Konstruktive Mitarbeit Das Verfahren werde von provozierten Sitzungsabbrüchen nur verschleppt. Die CDU-Fraktion sei nach wie vor bereit, sich konstruktiv an der gemeinsamen Arbeit des Ausschusses zur Akteneinsicht Alten- und Krankenpflegestation der Stadt Homberg zu beteiligen teilt CDU-Vorsitzender Dewald mit. (bra) |
„Die Zeitbegrenzung wurde damit begründet, man wolle die Verwaltung nicht so sehr belasten.“
Wieso ist eine Verwaltung „überlastet“, wenn ein Einzelner in einem Raum 2 Ordner einsieht?
Das stellt Seitens der CDU den Mitarbeitern der Homberger Verwaltung kein gutes Zeugnis aus.
Sollen sie doch dadurch überlastet sein!
Folgt man der CDU, haben Beamte und Angestellte die überlastet sind nicht genügend Leistungsfähigkeit, um ihre Tätigkeit den Erfordernissen entsprechend zu erfüllen.
Statt alles daran zu setzen aufzuzeigen das die Verwaltung nach Recht und Gesetz handelt, scheint man in Homberg eher das Ziel zu verfolgen, dem Bürger keinesfalls die Wahrheit zu sagen.
Bei all dem bleibt die Frage:
Wo sind die Disziplinarvorgesetzten ( im Falle des Homberger Bürgermeisters sind das bzw der RP als nächsthöherer, die untätig zusehen wie der Ruf der Stadt, der Verwaltung, des Amtes eines Bürgermeisters und der der Beamten nach innen wie außen geschädigt wird?
Sie machen sich mitschuldig , wenn sie keine Massnahmen ergreifen. Denn auch sie sind Beamte und als solche Recht und Gesetz verpflichtet.
Auszug:
„Innerdienstliches Verhalten des aktiven Beamten: Schuldhafte Verletzung der dem Beamten obliegenden Pflichten.
Außerdienstliches Verhalten des aktiven Beamten:Das Verhalten ist nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für Amt des Beamten oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Der Tatbestand der Beeinträchtigung der konkreten Amtsstellung ist erfüllt, wenn das außerdienstliche Fehlverhalten des Beamten bedeutsamen Beeinträchtigung des Ansehens der Behörde erfüllt, wenn der Beamte Verfehlungen begeht, die nach Art und Umfang den Ruf des Beamtentums erheblich schädigen. Dazu gehören im Wesentlichen Verstöße gegen die Rechtsordnung.
Maßstab für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Ansehens etc. ist nach der Rechtsprechung ein objektiv urteilender Mitbürger.“
u. a. zu finden in
§ 60 Abs. 1 S. 2 BBG, § 33 BeamtStG
§ 61 BBG, § 34 BeamtStG
§ 62 S. 1 BBG, § 35 BeamtStG
§ 62 S. 2 BBG, § 34 S. 3 BeamtStG
Also heute habe ich lachen müssen, als ich das Homberger Blättchen aufgeschlagen habe.
Auf Seite 21 kann man folgendes lesen:
Homberg erfolgreich weiter zu bringen, war das eigentliche Thema des Tages.
,,In Zeiten von diesen eine EHRLICHE Politik zu machen, die unsere Stadtteile und
unsere Kernstadt …“
,, …Solide Politik auch in wirtschaftlich schweren Zeiten wie diesen, die Bürger in Entscheidungen einzubeziehen und stets ein Ohr an Gewerbetreibende …“
,, … Mit politischer Polemik und Unkerei sei dies nicht zu erreichen.“
Entschuldigung, aber mich erinnern diese Aussagen an billige Witze in der Karnevalszeit.
Der Text wurde wohl fröhlich in Bridgewater verfasst, dort feiert man ja Karneval recht ordentlich.
Find es relativ lachhaft. 😀
@Marc
Kann man vollständiger in Kommentar 8
bei
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2550
schon lesen
Stadtverordnetensitzung am 25.2.2009.
@ Barolle
Entschuldige, habe ich nicht mitbekommen.
Zudem habe ich die Zeitung erst heute durchgeschaut. 😉
Vielen Dank für den Hinweis.