HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

TrĂŒgerisches Angebot (1)

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Teil 1    (Teil 2)


Mit Falschinformationen versuchte der Stadt-verordnetenvorsteher das Kontrollrecht der Stadtverordneten auszuhebeln.
Soll die gerichtliche Klärung so verhindert werden?

Der Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD) machte nach fünf Jahren ein Angebot zu drei Klagen beim Verwaltungsgericht wegen Mandatsbehinderung.
Am 19.09.2019 schrieb er:

Um unnötigen weiteren Aufwand für das Gericht und die Verwaltung zu vermeiden, rege ich daher an, dass Sie Ihre Klagen zurücknehmen. Für diesen Fall stelle ich Ihnen in Abstimmung mit dem Bürgermeister in Aussicht, dass die Kreisstadt Homberg (Efze) auch die Gerichtskosten in den beiden Verfahren übernehmen wird, in denen bislang keine Zahlung erfolgt ist, obwohl hierzu keine Rechtspflicht besteht.

In Kurzform: Drei Klagen zurück ziehen und für zwei Klagen eventuell die Gerichtskosten übernehmen. Was nicht überblickt wurde: Von den Kosten für drei Klagen hatte die Stadt zwei übernommen, nur die Dritte hat sie nicht gezahlt.

Foto: Relief der Justitia im ehemaligen Amtsgericht der Stadt Homberg

Als Anlass für dieses Angebot bezieht sich Thurau auf ein Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 29.08.2019, in dem der Verwaltungsrichter Zahn schreibt:

Sehr geehrter Herr Schnapppauf,
In dem Verwaltungsverfahren Schnappauf./.Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsstreit sich in der Hauptsache erledigt haben dürfte, weil sie nicht mehr Stadtverordneter sind. Nach dem Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung können Sie nicht mehr die Verletzung von Rechten eins Mitglieds dieses Organs geltend machen.

Der Hinweis soll auch für die zwei weiteren Klagen gelten, schrieb der Richter in seinem Hinweis.
 

Gesetzliche Aufgabe der Kontrolle wird verhindert

In den Klagen geht es nicht um persönliche Belange, dem Gericht liegt eine Streitfrage vor, die von übergreifendem Interesse ist.  Stadtverordnete haben die gesetzliche Aufgabe, die gesamte Verwaltung und die Finanzen zu kontrollieren. Dafür brauchen sie Informationen. Wenn der Magistrat und der Bürgermeister ihnen die Informationen verweigern, können Stadtverordnete ihre Aufgabe nicht erfüllen, sie werden in der Ausübung ihres Mandats behindert.
Durch eine zeitnahe Gerichtsentscheidung hätte Schaden von der Stadt abgewendet werden können.

Das erste Mal hatte ich mich am 16. Mai 2014 wegen der Vorgänge zu dem Verkauf von Kasernengrundstücken an die Firma Battle Tank Dismandling (BTD) an das Verwaltungsgericht gewandt. Das Gericht hatte vor über fünf Jahre die Stellungnahmen der Parteien angefordert und ausgetauscht. Weiter hat das Gericht in der Sache nichts getan. So ging es auch in den beiden anderen Fällen vor.
 

Rechtsverweigerung durch überlange Verfahren

Verwaltungsverfahren in der ersten Instanz dauerten in Hessen
2017 durchschnittlich 9,4 Monaten.
2015 durchschnittlich 7,7 Monaten.
2019 durchschnittlich 12,4 Monate (Aktualisierung)

Über 60 Monate sind bei den drei Fällen über die Mandatsbehinderung vergangen.
Über 84 Monate sind es im Fall der Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens,
das Zehnfache der durchschnittlichen Zeit.

Diese Verschleppung höhlt die Rechtswegsgarantie des Grundgesetzes aus und könnte selbst ein Straftatbestand sein. Vor allem höhlt er auch die demokratische Grundordnung aus, indem diese missachtet wird.
Vielleicht liegt darin auch der Grund für das Schreiben des Verwaltungsgerichts, die Klage zurück zu nehmen. In einem Verfahren müsste auch die Verschleppung durch das Gerichts zur Sprache kommen.
 

Das Angebot des Stadtverordnetenvorstehers

Für den Fall, dass ich die Klagen zurücknehmen würde, bietet Thurau an in Aussicht zu stellen, dass „die Kreisstadt Homberg (Efze) auch die Gerichtskosten in den beiden Verfahren übernehmen wird, in denen bislang keine Zahlung erfolgt ist“. Er sichert nicht zu, er stellt nur in Aussicht.

Mit dieser Aussage unterstellt Thurau dem Verwaltungsgericht Kassel, es hätte in diesem Fall nicht das Gerichtskostengesetz angewandt, in dem festgelegt ist, dass die Verfahrensgebühren sofort fällig werden, sobald die Klage eingereicht wird.

Ohne Zahlung keine Klage

Das Gericht arbeitet erst dann, wenn die Gebühren eingegangen sind. Das Gericht hat in allen Fällen gearbeitet, die Gebühren wurden also bezahlt. Im dritten Fall weigerte sich der Stadtverordnetenvorsteher, die Kosten zu übernehmen. Ich musste selbst die Gebühren vorstrecken, damit der Rechtsweg beschritten werden konnte. In allen Fällen handelte es sich um sogenannte Organklagen, also um Streitfragen innerhalb des Organs Stadtverordnetenversammlung. Die Kosten muss das Organ zahlen. Das haben die Stadtverordnetenvorsteher (Heinz Marx, Jürgen Thurau) auch in den beiden ersten Fällen getan, sonst hätte es die Verfahren gar nicht gegeben und sie könnten auch nicht zurück genommen werden.

Das Angebot von Jürgen Thurau, die Gerichtskosten zu übernehmen, „in denen bisher keine Zahlung erfolgt ist“, ist unwahr und ein Täuschung. Die Gerichtskosten sind bezahlt worden, sonst hätte das Gericht nicht die Klage angenommen. Ob der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist, müssten die Juristen entscheiden.
 

Keine Rechtspflicht?

Wenn keine Rechtspflicht besteht, wie will der Stadtverordnetenvorsteher dann die Zahlung rechtfertigen? Er würde dann gegen das Haushaltsrecht verstoßen. Die Rechtspflicht ergibt sich aus der Organklage.

„Bei Kommunalverfassungsstreitigkeiten wie dem vorliegenden hat – abgesehen von Ausnahmefällen – die öffentlich-rechtliche Körperschaft die Kosten des Verfahrens zu tragen, deren Organ Beteiligter des Verfahrens war, auch wenn das betreffende Organ im Verfahren unterlegen ist.“ Schreiben der 3. Kammer vom 10.02.2015

Die folgende Aussage des Stadtverordnetenvorstehers ist also falsch:

Die Stadt würde "die Gerichtskosten in den beiden Verfahren übernehmen … in denen bislang keine Zahlung erfolgt ist, obwohl hierzu keine Rechtspflicht besteht."
(Hervorhebung Homberger Hingucker)

Es besteht sehr wohl die Rechtspflicht, die fehlende dritte Zahlung zu übernehmen.

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…ausführlich, kritisch und differenziert   Der Bericht über die Stadtverordnetenversammlung auf nh24 ist ausführlich, und bemüht sich, das Zahlenwerk des Haushaltsplans für Bürger verständlich darzustellen. Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Sitzung, so wie das von Journalisten zu erwarten ist. Link: https://nh24.de/2019/10/19/homberg-efze-393-seiten-haushalt/ Ausführlich geht der Bericht auf die Entwicklung der Einnahmen ein und […]

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