Bürgerbegehren: Wir in Homberg?
Von den 11.161 wahlberechtigten Hombergern (Stand Mai 2014) haben 2012 im August 2.000 Homberger mit ihrer Unterschrift einen Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt. Nur acht Wochen standen in den Ferien zur Verfügung, um durch bürgerschaftliches Engagement, trotz Behinderung durch Ex-Bürgermeister Martin Wagner, diese Unterschriften zu sammeln. Mit mehr Zeit oder außerhalb der Ferienzeit wären mit Sicherheit noch mehr Unterschriften zusammen gekommen. Auch so waren es sehr viel mehr, als gesetzlich gefordert werden. Schon das war ein Erfolg.
Alle die unterschrieben haben forderten, dass die Homberger Bürger selbst darüber entscheiden, ob die Kasernen von der Stadt gekauft werden. Jeder Bürger sollte selbst entscheiden, Kasernenkauf: ja oder nein. Ein urdemokratisches Verfahren.
Dieses erfolgreiche Bürgerbegehren wurde von der Mehrheit im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung mit fadenscheinigen Gründen vorerst behindert. Das ließ sich der Magistrat über 3.000 Euro aus Steuergeldern kosten, um ein "Rechtsgutachten" einzuholen.
18 Prozent der Wahlberechtigten – 2000 Bürgerunterschriften – in Homberg werden in der Wahrnehmung ihrer Rechte von einer kleinen Gruppe von von max. 40 Personen behindert – .
Zum Vergleich: Die Bürgermeisterwahl beruht auf 5499 gültigen Wählerstimmen.
Auch der neuerliche Versuch im Herbst 2014, durch einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren als gültig anzuerkennen, wurde abgelehnt.hier innerhalb der Stadt die Steine aus dem Weg zu räumen, fand bei der kleinen Gruppe keine Zustimmung. Solange eine solch große Gruppe der Bürger behindert wird, kann es kein "Wir" in Homberg geben.
Für die Gültigkeit des Bürgerbegehrens stimmten die Parteien FWG, Grüne und FDP.
Gegen das Bürgerbegehren stimmten die Parteien SPD und CDU, allerdings nicht geschlossen. Von den 23 Stadtverordneten dieser Parteien gab es nur 17 Ja-Stimmen zum Ablehnungsbeschluss.
siehe folgende Dokumentation.
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:: DOKUMENTATION ::
Protokollauszug der Stadtverordnetenversammlung
Abtimmungsverhalten der Parteien und ihrer Stadtverordneten
am 30.08.2012
Zu Punkt 3:
Gegenstand: Bürgerbegehren für die Aufhebung des Kasernenankaufes
a) Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 8b HGO
b) Festlegung des Termins für die Durchführung des Bürgerentscheids gemäß § 55 Abs. 1 KWG
c) Wahl eines besonderen Gemeindewahlleiters für die Durchführung des Bürgerentscheides, gemäß § 5 Abs. 1 KWG
Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses trägt die Ausschussvorsitzende, Frau Wilhelm, vor.
Der Bürgermeister berichtet für den Magistrat. Auch dieser empfiehlt, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen.
Weiterhin teilt er mit, dass in der Zwischenzeit zwei Mitglieder des Magistrats gegen die Beschlussempfehlung des Magistrats Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben haben. Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Antrag abgelehnt. Der entsprechende Bescheid wird den Herren Fraktionsvorsitzenden ausgehändigt.
Danach unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung, um den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Gelegenheit zu geben, zum Antrag zu sprechen.
Herr Mittendorf möchte, dass sein Stellvertreter, Herr Pfalz, dazu spricht.
Dieses lehnt der Stadtverordnetenvorsteher ab.
Darauf hin spricht Herr Mittendorf weiter und appelliert an die Stadtverordnetenversammlung, gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Herr Siebert ist überrascht, dass er als Vertrauensperson Rederecht hat, vermisst eine entsprechende vorherige Information. Dann dankt er den Unterstützern des Bürgerbegehrens, weil sie durch ihre Unterschrift Verantwortung für Homberg übernehmen würden.
Alle Bürger sollen entscheiden, ob sie das Risiko des Kasernenkaufs eingehen und eventuell später die Zeche bezahlen müssen.
Nach Wiedereröffnung beantragt Herr Groß im Namen der Fraktion der FWG weitere zehn Minuten Sitzungsunterbrechung, um in der Fraktion beraten zu können.
Diesem Antrag kommt der Stadtverordnetenvorsteher nach.
Nach Wiedereröffnung spricht Herr Fraktionsvorsitzender Ripke. Er erinnert an das Zustandekommen verschiedener Beschlüsse zum Kasernenankauf, das Verhalten der FDP-Fraktion dabei und den Antrag auf Bürgerbegehren, den er begrüßt.
Dann geht er auf die Regelung des Gesetzgebers, die Prüfpflicht des Magistrats und vorliegende Mängel des Bürgerbegehrens ein. Weiterhin erwähnt er die rechtliche Stellungnahme zweier Juristen dazu. Im Haupt- und Finanzausschuss habe er für eine Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens gestimmt.
Mittlerweile habe seine Fraktion die Stellungnahmen geprüft und darüber diskutiert. Man ist der Meinung, der Bürgerwille dürfe nicht ignoriert werden.
Die FDP habe gegen den Ankauf der Kasernen gestimmt, deshalb könne man das Bürgerbegehren nicht zurückweisen.
Im Interesse der Stadt fordert er, das Bürgerbegehren zuzulassen, die FDP-Fraktion wird gegen eine Zurückweisung stimmen.
Herr Fraktionsvorsitzender Kroeschell erläutert das Prinzip der parlamentarischen Demokratie, in dem die Bürger Vertreter, sprich Parlamentarier, wählen. Im Parlament wird dann durch Mehrheit entschieden. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten für die Bürger geschaffen, gegen die Beschlüsse vorzugehen.
Allerdings hat er dafür auch Regeln festgelegt. Diese wären von den Antragstellern leider nicht beachtet worden. Die juristischen Stellungnahmen seien eindeutig, das Bürgerbegehren nicht zulässig, da man zwei Formfehler beging. Speziell die Kostenfrage sei für die Bürger entscheidend, ob man unterschreibe oder nicht.
Er fragt, ob die Bürger von den Antragstellern vor der Unterschrift umfassend informiert worden seien. Heute müsse man das Bürgerbegehren für unzulässig erklären, dann stehe der Klageweg offen und ein Gericht könne entscheiden.
Er betont, dass der Kasernenankauf eine Chance für die Stadtentwicklung bedeute, da dort Ausbildungs- und Arbeitsplätze und Steuereinnahmen generiert werden können.
Herr Fraktionsvorsitzender Jäger nennt Artikel 20 des Grundgesetzes, danach geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
Seine Fraktion habe die Initiatoren des Bürgerbegehrens seit Beginn unterstützt und werde dies weiter tun, da eine solche Entscheidung nur unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit möglich sei. 2109 Unterschriften seien ein deutliches Zeichen. Die Homberger wollen selbst entscheiden, ob die Kasernenflächen angekauft werden sollen.
Bei einer Bürgerbeteiligung könnte ein neuer Stil in der Homberger Politik einziehen und der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken. Das Bürgerbegehren dürfe nicht für unzulässig erklärt werden. FormelleMängel seien ein armseliges Bemühen des Bürgermeisters, die Bürgerbeteiligung zurückzuweisen.
Nach Auffassung der Freien Wähler genügt das Bürgerbegehren den Vorgaben des Gesetzes und zitiert dazu aus einer Abhandlung der Bürgergesellschaft. Die Ablehnung der Stadtverordnetenversammlung würde die Homberger Wähler um Rechte berauben und einen langwierigen Rechtsstreit nach sich ziehen. Die FWG steht auf der Seite der Bürger.
Herr Fraktionsvorsitzender Bölling bezeichnet das Geschehen um den Ankauf der Kasernen als unglaublich in positiver als auch in negativer Sicht. Er ist begeistert, dass sich 2000 Bürger per Unterschrift als beeindruckende Basis für vernünftige Politik gemeldet haben. Die Trickserei des Bürgermeisters sei erschütternd. Dann geht er auf die Haltung der Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU laut HNA-Berichterstattung ein. Nach Auffassung seiner Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei das Bürgerbegehren rechtlich zulässig. Die vorgelegten Gutachten seien lediglich Stellungnahmen. Dann spricht er die genannten formalen Mängel des Bürgerbegehrens an. Das Bürgerbegehren sei schon ein Kostendeckungsplan.
Der Bürgermeister habe keinen ausreichenden Wirtschaftsplan vorgelegt. Deshalb solle eine verantwortungsvolle Stadtverordnetenversammlung nicht ablehnend entscheiden, auch weil alle Bürger für die Kosten haften und diese tragen müssen.
Die Risikoverteilung müsse stimmen. Es könne nicht alles seitens der Stadt übernommen werden. Die von seiner Fraktion vorgeschlagene Gründung einer Entwicklungsgesellschaft habe der Bürgermeister abgelehnt, obwohl die BIMA dieses als positiv bewertet hätte. Er hofft, dass sich eine Mehrheit für den Bürgerentscheid findet und hofft, dass die Bürger trotzdem weiterhin aktiv bleiben, auch im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2014.
Heute müsse man Verantwortung für die Bürger übernehmen, es gäbe keine rechtlichen Hindernisse. Jeder Parlamentarier müsse eigenständig entscheiden.
Die heutige Debatte sei nicht Aufgabe des Parlamentes, stellt Herr Fraktionsvorsitzender Gerlach fest. Heute ginge es darum, einen Antrag auf Bürgerbegehren auf Zulässigkeit nach der HGO zu prüfen. Dafür habe man juristischen Beistand angerufen. Beide Juristen sind zum gleichen Ergebnis gekommen, nämlich, das Bürgerbegehren ist unzulässig.
Heute wurde mitgeteilt, dass zwei Stadträte gegen die Beschlussempfehlung des Magistrats Beschwerde eingelegt haben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen, dies sei eine Bestätigung der rechtlichen Auffassung. Die SPD möchte einen Bürgerentscheid haben, da das Bürgerbegehren als Verpflichtung gewertet werden könne. Die HGO sei jedoch ebenfalls zu beachten. Die Mängel im Inhalt führen zur Unzulässigkeit, da die Angabe der Kosten unrichtig ist.
Er erinnert an verschiedene Beratungen, Besichtigungen, vorgelegte Berechnungen, mögliche Gründung einer Entwicklungsgesellschaft und die Vorstellung möglicher Investoren. Dann habe man mit der BIMA gesprochen, um die Grundstücke Zug um Zug zu erwerben, dieses sei jedoch nicht möglich, als Alternative wurde angeboten, den Kaufpreis in Raten zu zahlen.
Erst danach wurde beschlossen, das gesamte Areal zu kaufen. Der Erwerb der ehemaligen Bundeswehrflächen stehe seit Jahren im Programm der SPD, da dieses
der richtige Weg für die weitere Stadtentwicklung sei.
Erst anschließend wurde ein Antrag auf Bürgerbegehren gestellt und Unterschriften dazu gesammelt. Er wiederholt, heute ginge es nur um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, nicht um weitere Entscheidungen.
Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch Formfehler falle ihm persönlich schwer.
Die SPD werde jedoch Recht und Gesetz einhalten, um glaubwürdig zu bleiben, obwohl man in einer schwierigen Situation sei. Im anderen Fall müsse der Magistrat bzw. der Bürgermeister widersprechen, das sei lediglich die Verschiebung des "Schwarzen Peters". Er erinnert an den Antrag, über den Schutzschirm mittels eines Bürgerbegehrens entscheiden zu lassen. Dieser Antrag wurde damals von der FWG abgelehnt. Heute ein Bürgerbegehren zu einem anderen Thema zu fordern, sei scheinheilig.
Das Parlament sei gefordert, neue Wege für Politik und Bürger zu finden. Er regt an, eine Bürgerversammlung bzw. eine Bürgerbefragung über das Internet durchzuführen und in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten. Die SPD wird das Bürgerbegehren als unzulässig zurückweisen.
Herr Schnappauf meint, man müsse fragen, was hinter den Kulissen geschehe, um welche Entscheidung es eigentlich gehe. Man habe wohl Angst, dass die Bürger den Ankauf ablehnen könnten. Dann spricht er die Diskussion um den Kauf der PV-Flächen, den Pachtpreis, die EEG-Regelungen und die Festsetzungen zu Konversionsflächen der Clearingstelle an.
Der Stadtverordnetenvorsteher bittet ihn, zur Sache zu sprechen.
Der Redner geht weiterhin auf die eventuelle Ansiedlung eines Pyrolyseunternehmens ein, das System sei nach seiner Meinung unausgereift.
Herr Bölling weist den Gedanken an eine Bürgerbefragung und ähnliches zurück, da dann eventuell die Verträge schon geschlossen seien. Die heutigen Beiträge für eine Zurückweisung des Bürgerbegehrens bezeichnet er als unverschämt. Auch seine Fraktion halte sich an die HGO, sei jedoch der festen Auffassung, die Formalien seien in Ordnung, die Kostennennung für den Bürger eindeutig gewesen.
DIE GRÜNEN werden das Bürgerbegehren zulassen.
Dann stellt er folgenden Ergänzungsantrag:
"Der Magistrat wird gebeten, den Vollzug des Beschlusses solange nicht zu betreiben, bis über die Streitfrage ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt bzw. die Klagefristen ungenutzt verstrichen sind."
Herr Groß geht auf das rechtliche Gehör für die Vertrauensleute und die juristischen Stellungnahmen ein. Auch er meint, es handele sich nicht um Gutachten. Die Debatte um den Kasernenkauf bezeichnet er als nicht transparent. Er erinnert an den Antrag seiner Fraktion zur Erstellung eines Energiekonzeptes. Es sieht so aus, als habe der Bürgermeister allein die eventuelle Ansiedlung von regenerativen Energien vorangetrieben.
Deshalb sollen die Bürger entscheiden, nicht nur einige wenige. Er bittet zu bedenken, was geschieht, wenn man die Zurückweisung heute beschließt.
Herr Gerlach stellt fest, bis heute liege kein Schriftstück der Antragsteller vor, das deren Position darlege. Dabei solle auch mitgeteilt werden, dass nach ihrer Meinung keine Formfehler vorliegen.
In der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung habe die Initiative den Vorschlag, einen gemeinsamen Juristen für die rechtliche Prüfung zu finden, wohl abgelehnt. Jetzt müsse man lernen, wieder aufeinander zuzugehen, egal wie die heutige Entscheidung ausfalle.
Herr Jäger meint, die Aussage Herrn Gerlachs zum unabhängigen Gutachter sei nicht ganz richtig. Er überreicht dem Stadtverordnetenvorsteher das Mailangebot
eines möglichen Gutachters (siehe Anlage 1).
Das Versagen der Antragsteller werde jetzt dem Parlament zugeschrieben, da dieses eine Entscheidung treffen muss, meint Herr Kroeschell. Die Bürger stehen mit leeren Händen da, weil formale Fehler gemacht wurden.
Nach Herrn Siebert haben die Antragsteller ein rechtliches Gutachten eingeholt, dieses sei jedoch teuer. Der Gutachter verlangt 240,00 € /Stunde. Für eine Anzeige
in Homberg aktuell sollten 400,00 € bezahlt werden, trotzdem sei es gelungen, ca. 800,00 € Spenden einzusammeln. Der Bürgermeister habe es einfacher, da er kostenlos in Homberg aktuell informieren könne. Die Initiative sei auf Spenden und Hilfen der Bürger angewiesen. Abschließend dankt er allen Unterstützern des Bürgerbegehrens und bittet diese weiterzumachen.
Herr Schnappauf meint, Herr Kroeschell stelle Behauptungen auf, um die Position zu stärken. Das Parlament solle sich nicht lächerlich machen.
Dann lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Ergänzungsantrag, der folgenden Wortlaut hat, abstimmen:
"Der Magistrat wird gebeten, den Vollzug des Beschlusses solange nicht zu betreiben, bis über die Streitfrage ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt bzw. die Klagefristen ungenutzt verstrichen sind."
Abstimmung:
12 Ja-Stimmen (darunter die Herren Stadtverordneten Koch und Jäger),
16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. [ = 32 Stimmen]
Auch dieses Abstimmungsergebnis wurde festgestellt, obwohl 35 Stadtverordnete anwesend waren.
Dann lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die ursprüngliche Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
a) Die Stadtverordnetenversammlung weist den Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens nach § 8b HGO für die Aufhebung des Beschlusses zum Kasernenkauf vom 12. Juni 2012 als unzulässig zurück.Begründung:
Das Bürgerbegehren genügt nicht den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 8b Absatz 3 Satz 2 HGO. Dies betrifft sowohl die Angaben zum Kostendeckungsvorschlag als auch die Stellvertreterbenennungen zu den Vertrauenspersonen.Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.[= 31 Stimmen]
Dieses Abstimmungsergebnis wurde festgestellt, obwohl 35 Stadtverordnete anwesend waren.
Danach teilt der Stadtverordnetenvorsteher mit, dass die Tagesordnungspunkte 3 b) und 3 c) entfallen.
—
Abstimmungsverhalten der Parteien ihrer Stadtverordneten,
Beschluss:
a) Die Stadtverordnetenversammlung weist den Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens
nach § 8b HGO für die Aufhebung des Beschlusses zum Kasernenkauf vom 12. Juni 2012
als unzulässig zurück.
Laut HGO § 54 gibt es drei Abstimmungsergebnisse.
Ja, Nein, Enthaltungen. Und den Begriff "ungültige Stimmen".Da offen abgestimmt werden muss bleibt die Frage, was dann als ungültig zu werten ist.
Ich vermisse im Protokoll die Feststellung , drei Abgeordnete hätten, obwohl anwesend nicht abgestimmt. Wieder so ein "Fehler" in der Protollführung oder ?
Interessant wie Herr Gerlach sich dreht und windet: Für das Bürgerbegehren sein, aber ablehnen müssen.
Hier wird das spätere "Wir haben es geschafft!" sichtbar. Auch die nach der BM Wahl getroffene Aussage, man könne jetzt noch besser zusammenarbeiten.
Feine Gesellschaft. Insbesondere die, die sich hinter ihren Fraktionsvorsitzenden verstecken bei einer so wichtigen Entscheidung.
Und sie alle dürfen nach wie vor an euren Tischen sitzen und sind willkommene Gäste.
Ich stimme mit Herrn Siebert Vollkommen überein,der an anderer Stelle im Blog deutliche Worte findet:
https://www.homberger-hingucker.de/?p=15102#comment-84500
Aus dem Hingucker kurz vor der Wahl im Juni 2014:
Die etablierten Parteien CDU, SPD, FDP setzen auf Dr. Ritz, er ist ihnen leichter lenkbar. Ohne Verwaltungs-, Führungs- und kommunalpolitische Erfahrungen muss er sich erst einarbeiten. Die alten Seilschaften werden dafür sorgen, was er wissen soll und was besser nicht. Nachforschungen werden sie verhindern, wie beim Bürgerbegehren und bei der Aufklärung über die Grundstücksverkäufe. Als Neuer hat er genug mit den Altlasten zu tun: Fehlerhafte Entwässerungssatzung, verpfuschte Planung von Ärztehaus, u. a.
Wenn die Justiz die verschiedenen Verfahren wie bisher weiter ruhen lässt, können die Netzwerker hoffen, dass Vieles unentdeckt bleibt und ihnen nicht gefährlich wird.
https://www.homberger-hingucker.de/?p=12967
👿
Alle Fraktionen sagten ihm Unterstützung zu. SPD und CDU wollen künftig enger zusammenarbeiten. Das ergab eine Umfrage bei den Fraktionen.
https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/grosse-einigkeit-beginn-3637045.html
Schon bei seiner Bitte das Bürgerbegehren nachträglich als richtig zu bezeichnen war alle Unterstützung dahin.
Wie man sich damals sonst noch so äußerte siehe Kommentare
https://www.homberger-hingucker.de/?p=13010
und im Rückblick nach 6 Monaten Amtszeit wohl äußern würde?
lediglich einer hat es wohl vorhergesehen.
" SPD und CDU wollen künftig enger zusammenarbeiten."
"Geradezu euphorisch reagierte der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach auf die Wahl von Dr. Nico Ritz. „Super! Ich bin begeistert. Das ist genau der richtige Bürgermeister für Homberg“, sagte er. SPD und CDU würden künftig stärker zusammenarbeiten. Gerlach: „In großen Fragen waren wir uns zuletzt ziemlich einig. Jetzt steht kein Bürgermeister mehr dazwischen.“ Das werde das Parlament wieder stark und handlungsfähig machen."
Na dann viel Spaß !
Zu einer Demokratie gehört eine starke Opposition und nicht das was sich hier andeutet und seit 2011 gang und gäbe ist.
👿
wir müssen sehr genau überlegen, wen wir bei der Landratswahl wählen.
Weinmeister hat 12 jahre lang Wagner gedeckt. Ihm sogar eine zweite Chance gegeben.
Die Nähe von Ritz zur CDU ist sichtbar. Ich denke an das Bild mit dem MdB Siebert. Jetzt kam noch ein Geschenk vom RP dazu, 300.000 € für die Efze, gut, gut, dass hat noch Wagner eingefädelt.
Manches hat kein Geschmäckle, das hat schon Geschmack mittlerweile.
Weinmeister hätte doch schon längst in Wiesbaden der Gerechtigkeit Platz verschaffen können, aber er hat Wagner gedeckt.
zu Homberg Fan
das mit der zweiten Chance war der dann so genannte " Zwei Chancen Bernd "
👿
Das neue WIR Gefühl:
Forum Treffen – einmal und nie wieder.
Bürgertreffen einmal und nie wieder
Bürgersprechstunde , evtl. ohne Anmeldung oder ohne Fragen vorher zu stllen – nicht in Homberg!
Transparenz und Offenheit, vollständige Information z. B. bei Abwasser, HLG und sonstigen Verbindlichkeiten, Nennung Verantwortlichen für Überschreitung von Baukosten und Abweichungen von genehmigten Plänen? 14 000 € auf dem Schlossberg einfach mal so ausgegeben und es ist kein Schaden entstanden? Fakten Ärztehaus und Abrechnung Jugendzentrum? Umfang des Verkaufs an die kbg? Wertgutachten Rückabwicklung Althaus? Wertgutachten wie eigentlich üblich bei kbg HausKauf? Krone und Schirnen?
Nix isses.
Aber Kritiker beharken mit Drohungen und Einschaltung von Rechtsanwälten.
Dazu Stadtverordnete und Magistrat die für all das mitverantwortlich sind.
Die lehnen sich jetzt zurück und überlassen Bürgern die sich engagieren die Arbeit – bleiben aber nach wie vor im Amt. Gehen evtl. auch noch lächelnd zu all den Festen die da kommen und werden evtl. sogar noch als Ehrengast begrüßt.
Da könnte ich doch glatt auch mal mit Kopfschütteln anfangen.😡
👿
Verwaltungsgericht Kassel:
Finke hatte im Sommer 2014 Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Kassel hat noch keinen Entscheidungstermin anberaumt. Ein Termin sei wegen der personellen Unterbesetzung zurzeit auch nicht absehbar, sagte Präsident Dr. Volker Igstadt auf Anfrage.
https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/fuldabrueck-ort312365/trotz-klage-finke-haelt-erweiterung-fuldabrueck-fest-4945807.html#idAnchComments
Ich meine:
Das Verwaltungsgericht Kassel ist so überlastet, dass es noch nicht einmal die Klage eines Homberg Bürgerbegehrens aus dem Jahre 2012 terminiert hat.
Bevor Finke drankommt, sind erst mal die Homberg dran !