Apotheke im Einkaufszentrum erfĂŒllt nicht die Anforderungen Einkaufscenter Drehscheibe, Schoofs Immobilien Frankfurt
Auch eine Apotheke soll im Einkaufszentrum erreichbar sein, sie soll gleich nach dem Eingang vom jetzigen REWE-Parkplatz auf der linken Seite der Mall zu finden sein.
Die Gesamtfläche dafür beträgt 68 qm, davon sind 56 qm Verkaufsfläche, bleiben 12 qm für die notwendigen Nebenräume wie Labor und Nachtruheraum.
Für Planung und Einrichtung Apotheken gibt es detaillierte Mindesvoraussetzungen. In Hessen wird dies vom Regierungspräsidium in Darmstadt geregelt.
Eine Apotheke muss mind. aus einer Offizin, einem Laboratorium, ausreichendem
Lagerraum und einem Nachtdienstzimmer bestehen. Die Grundfläche dieser Räume muss
insgesamt mind. 110 m² betragen (§ 4 Abs. 2 ApBetrO). Das ist der "Apothekenkern".
Die von Schoofs vorgelegte Planung für die Apotheke erfüllt nicht die Mindestgröße von 110 qm.
Labor der Apotheke
Zu einer Apotheke gehört ein Labor. Das Labor muss ausreichend große Fenster haben.
Ein Labor ist auf der viel zu kleinen Fläche nicht unter zu bringen, es gibt auch keine Außenwand mit einem Fenster.
Nachtdienstzimmer
Das Nachtdienstzimmer muss ein separater Raum sein, der ebenfalls belüftbar ist.
Lagerraum
Für einen Lagerraum gelten weitergehende Sicherheitsvorschriften, da Stoffe gelagert sein können, die explosionsgefährdet sind.
Anlieferungsschleuse
Um die Apotheke auch außerhalb der Öffnungs- und Dienstzeiten beliefern zu können, muss eine Anlieferungsschleuse vorhanden sein. Diese muss auch erreichbar sein, wenn die Mall geschlossen ist.
Allein diese vier Anforderungen zeigen, dass die Apotheke an dem Platz nicht zulässig ist. Die von Schoofs vorgelegte Planung ist damit wertlos.
Wie viele weitere Falschinformationen werden noch in der Planung von Schoofs zu entdecken sein?