Annahme oder Anklage
Wird der Bürgermeister den Strafbefehl annehmen oder sich vor einem unabhängigen Gericht seiner Verantwortung stellen?
14 Tage hat Wagner Zeit sich zu erklären. Nach der Pressemeldung will er sich bereits bis zum kommenden Montag, dem 23. Juli 2010 entschieden haben.
Empfehlung des Anwalts
Sein Anwalt Dr. Gasser empfiehlt ihm, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und die Sache vor Gericht klären zu lassen. Nach seiner Meinung ist alles nur "Klamauk", wie er schon vor Monaten verlauten ließ. Der Strafbefehl sei "substanzlos", die Staatsanwaltschaft würde sich auf "wirre" Straftatbestände stützen. Die Vorwürfe wären nur ein "Federchen", das im Wind weggepustet werden würde. Schon vor Monaten war er sich sicher: An meinem Mandanten wird "nichts hängen bleiben" .
Wenn dem so wäre, könnte der Bürgermeister sich auf eine Klärung vor einem unabhängigen Gericht einlassen.
Propagandafunktion
Die Äußerungen Dr. Gassers, des Anwaltspartners des Innenministers Boffier, haben nur Propagandefunktion, sie sollen der Öffentlichkeit das Bild der Unschuld vermitteln. Um den CDU-Bürgermeister möglichst schadlos aus dem Verfahren zu bringen, ist die Sache inszeniert und terminiert worden.
Inszenierung
Obwohl die wesentlichen Tatbestände seit über einem Jahr offen liegen, hat sich das Ermittlungsverfahren bis jetzt hingezogen. Solange es in den Händen der Staatsanwaltschaft lag, bleib es steuerbar.
Mit dem Strafbefehl wird eine sehr geringe Strafe angeordnet, so gering, dass sie möglichst nicht weh tut, andererseits aber zum Ende des Verfahrens führt, damit es nicht noch weiter in die Zeit des Kommunalwahlkampes gelangt. Der Stafbefehl bezieht sich nur auf die augenfälligsten Straftatbestände, Untreue wird mit einer dubiosen Begründung beiseite geschoben, weitere Rechtsbrüche und Amtspflichtverletzungen erst gar nicht aufgeführt.
Terminierung
Den Strafbefehl mitten in den Sommerferien zu plazieren, sorgt dafür, dass er die geringstmögliche Aufmerksamkeit erfährt, da viele Menschen verreist oder in Ferienstimmung sind.
Die Veröffentlichung zwei Tage vor dem Urlaubsbeginn des Bürgermeisters garantiert, dass er für die Öffentlichkeit abtauchen kann und keine Stellungsnahmen dazu abgeben braucht, wie das Herr Przibilla vom Hessischen Rundfunk erfahren hat.
Die CDU hofft wohl, dass es bis zum Urlaubsende schon wieder in Vergessenheit geraden ist. Vor allem wenn dann noch das Weinfest im alten Friedhof für weinseelige Stimmung sorgt, hofft sie alles relativ unbeschadet überstanden zu haben.
Entscheidung am Montag
Es wäre überraschend, wenn der Bürgermeister den eleganten Weg über den Strafbefehl ausschlagen und sich vor Gericht seiner Verantwortung stellen würde.
Spätestens am Dienstag wissen wir mehr.
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Ich denke mal, der BĂŒrgermeister sitzt die Sache aus und lĂ€sst es auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht in Fritzlar ankommen, allein schon um Zeit zu gewinnen und mit dem Gedanken, daĂ es vor einem Provinzgericht gnĂ€dig zugeht. Da wird die Frau “OberbĂŒrgermeisterin” schon noch ein Wörtchen mitreden. Ein Vabanque Spiel, zumal gegen ihn ja auch noch Ermittlungen wegen SubventionsmiĂbrauch laufen. Egal wie er sich entscheidet, sein BĂŒrgermeisterstuhl ist in betrĂ€chtliche SchrĂ€glage geraten.
Römische Juristenweisheit: “Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.â (“Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.â)
Inzwischen hat sich auch der FDP-Vorsitzende Ripke von seinem Schock erholt und stĂ€rkt dem BĂŒrgermeister, wie die CDU-Fraktion auch, den RĂŒcken. War ja nicht anders zu erwarten. Achtung und Respekt kann man vor denen sowieso nicht mehr haben.
Amt und AutoritĂ€t sind beim Homberger BĂŒrgermeister beschĂ€digt, es wird sich zeigen, ob er soviel Respekt und Achtung vor der eigenen Person und seinem Amt als BĂŒrgermeister hat und zurĂŒcktritt. Er wĂŒrde dadurch Schaden von der Stadt Homberg abwenden.
Oder handelt er doch nach dem Motto: ” Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert”?