HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abwasser teurer?

Abwasser teuterDie Stadtverordneten beschlossen die Abwassergebühren zu erhöhen. Das war am Donnerstag dem 26. März 2015 gegen 20 Uhr.

Am Freitag schrieb Bürgermeister Dr. Ritz um 10:40 Uhr an die Fraktionsvorsitzenden:

"Im Rahmen der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde deutlich, dass im Zusammenhang mit der Entwässerungssatzung noch deutlich weitreichender Informations- und Sachaufklärungsbedarf besteht.

Dem möchte wir verwaltungsseitig gern Rechnung tragen und eine Sondersitzung zum Thema "Abwasserbeseitigung / Abwassergebühren" vorbereiten.

Um dabei ganz gezielt auf Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken eingehen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese binnen der nächsten vier Woche zukommen lassen könnten, damit wir im Anschluss daran entsprechende Sitzungvorbereitungen treffen und so eine fundierte, sachliche und lösungsorientierte Disskussion fördern können.

Wir hoffen, auf diese Art und Weise das für unsere Stadt so wichtige Thema Abwasserbeseitiugn bzw. Abwassergebühren gemeinsam aufarbeiten zu können."

Vier Wochen ab dem 27. März wäre der 24. April. Danach will man "verwaltungsseitig" eine Sondersitzung vorbereiten. Die Frist für die Einladung zu diese Stadtverordnetenversammlung beträgt eine Woche, das wäre der 1. Mai 2015.
Zum 1. Mai 2014 wurde die grundlegende Entwässerungssatzung in Kraft gesetzt, die von der Sache und vom Verfahrensablauf massive Fehler aufweist, die im Anhörungsausschuss des Kreises verhandelt werden müssen, als Vorstufe für Klagen vor dem Verwaltungsgericht.

Ob der Brief von Dr. Ritz eine Umkehr und Einsicht in die Fehler signalisiert oder nur ein neues Ablenkungsverfahren darstellt, wird man im Mai erkennen. Es wäre schön, wenn man sich zu einer sachlichen Auseinandersetzung auf Seiten des Magistrats einlassen würde.

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21 Kommentare zu “Abwasser teurer?”

  1. Teufelchen

    Durch dieses Angebot kann er nun beruhigt alle Fragen z. B. die nachdem Frischwasserverbrauch der Jahre 2012 und 2013, offen lassen.

    Da diese Fragen alle Bürger betreffen, wäre es doch eine schöne und für mich auch erforderliche Geste gewesen, dieses nicht nur an die Fraktionsvorsitzenden, sondern an alle Bürger zu richten.

    Dazu die Fragen die schon existieren und alle Fragen tagesaktuell dazu. Offen sichtbar für alle.

    Die Plattform dafür existiert: Die Homepage der Stadt.

    "WIR in Homberg" mit Offenheit und Transparenz.

    Wie schön wäre es auch, jetzt den Entwurf der Haushaltssatzung als Bürger ohne Aufwand dort vorzufinden..

    Peng. Aufgewacht aus Träumen.

    👿

  2. Teufelchen

    Da gehen dann andere Fragen irgendwie unter und stehen nicht auf der Tagesordnung:

    Verantwortung für das Kostendesaster Jugendzentrum, Ärztehaus. Burgbergrestaurant. Gelände Ulrich, Weckesser und an der Nordumgehung. Parkraumbewirtschaftung. Rückabwicklung. Gutachten Werte Grundstücke Althaus. ( Das wird wohl lange fertig sein, nun sucht man Wege ?)

    Oder eine simple Frage zu beantworten, wie hoch die Einnahmen der Stadt aus dem Solarpark sind!

    Welche Flächen sind Teil des kbg Deals?

    👿

  3. lieschen

    Aber Teufelchen, so freuen Sie sich doch ein bisschen. EIN Ziel wurde doch erreicht: Keiner blickt mehr so richtig durch. Viele Frager haben aufgegeben zu fragen. Und auch die letzten Zähen kriegt man irgendwann klein und mundtot. Weil irgendwann noch mehr Baustellen da sind als es jemals waren.

    Ich habe Dr.Ritz gewählt und meist in Schutz genommen. Jetzt bin ich einfach nur enttäuscht und genervt. Und ich weiß auch nicht, ob sein Verhalten seiner zu netten Art (und nett ist er wirklich!) geschuldet ist und er auf die ganzen … Menschen die ihm zuarbeiten (sollen) reinfällt. Oder ob es ihm mittlerweile egal ist und er sich einfach in die Reihe der Ignoranten und Rechenkünstler eingereiht hat. Schade. Eigentlich.

  4. Mister X

    @ Lieschen

    "Ich habe Dr. Ritz gewählt und meist in Schutz genommen."

    Sie haben einen beruflich qualifizierten  (?) und  zudem noch promovierten Kandidaten gewählt.

    Und ich habe einen Verwaltungsfachmann gewählt und bin unterlegen…

    Wer wohl heute die Wahl gewinnen würde? Eine hyphotetische Frage.

    Die Homberger CDU hat schon den richtigen Kandidaten ausgesucht, unabhängig, gebürtiger Homberger und formbar im Sinne der Homberger Granden.

    Ja, die SPD wollte auch zu den Gewinnern gehören und schwenkte nach der Wahl – eigentlich schon vor der Wahl, als sie sich mit ihrem Kandidaten auf der Verliererstraße wähnte – um.

    Wenn ich mir die Wahlbeteiligung bei der heutigen Landratswahl anschaue, wird mir bewusst, warum die Wähler bei Nieselregen zu Hause bleiben….

  5. Dirk-H. Pfalz

    Nun will ich Liegenschaftsverwaltung, Steueramt und all die, die an der Flächenermittlung beteiligt waren einmal loben. Sie haben das geschafft, das dem Katasteramt nie und den Bürgern von Schilda schon mal gar nicht gelungen ist. Sie haben für Homberg die zu veranlagenden Flächen auf den Quadratzentimeter genau ermittelt. Wie, das weiß ich zwar nicht, gemessen bestimmt nicht. Aber in den Bescheiden stehen die Zentimeter. Und bei 10.000 Grundstücken bringt ein Zentimeter immerhin 49 € Beitrag im Jahr. Der Aufwand hat sich also gelohnt, oder doch nicht? Immerhin ist aber die Leistiung bestimmt einmalig. Und das will ich loben.

    Ich bin ja Laie. Eigentlich stell ich mir das so vor, dass ich mir Flurkarten mit den üblichen Angaben besorge und stelle dann fest, welche Grundstücke für mein Anliegen in Frage kommen. Da ermittele ich die überbauten Flächen auf diesen Grundstücken zu einem bestimmten Stichtag, Und erstelle mir eine Tabelle. Dann nehme ich den Abgleich selbst und mit den Eigentümern vor und lass mir die Flächen für den Stichtag bestätigen. Soweit erforderlich berichtige ich meine Tabelle. Dann hab ich mein dokumentiertes Ergebnis zu einem Stichtag, dass jeder einsehen und nachprüfen kann. Dann kann ich rechnen, da ich die anderen Vorgaben zu Abwassermenge und Frischwasser zu meinem Stichtag ja eingeholt habe. Oder mach ich mir das als "Lieschen Müller" zu einfach? Ich jedenfalls würde meine Rechnung verstehen und hätte konkrete Zahlen. Den Quadratzentimeter würde ich vernachlässigen. Er wäre mir zu viel Arbeit.

  6. Alles neu macht der Mai

    Was gibt es zu dieser Sitzung zu berichten?

    Wann ist sie, Einladung, Themen, ???

  7. Morgentau

    Seit dem 27. März sind 3 Monate vergangen. Seit dem 25. April zwei Monate.

    Bis heute gibt es zur Abwassersatzung trotz betshendem Informationsbedarfs weder die angekündigte Sondersitzung noch irgendeine Information an die Bürger !

    In der Pflicht ist hier ganz allein der Bürgermeister der dies ja versprochen hatte.

    Bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause sind es noch 24 Tage. Dann geht es erst am 24. September weiter.

    Vom weiteren Informationsbedarf in einigen, wenn nicht sogar vielen Fragen mal ganz abgesehen:

    Effektivität, Schnelligkeit, Leistung, Arbeiten zum Wohle des Bürgers stelle ich mir irgendwie anders vor.

  8. Anya

    Nochmals zur Erinnerung.

    Diese Abwassersatzung ist im Grunde rechtswidrig, da sie noch VOR der Beschlussfassung in der Stadtverordnetensitzung durch Kreuzberg schon abgestempelt wurde.

  9. BĂŒrger 2015

    Hallo Anya !

    Sie ist auch rechtswidrig weil sie nach Ende der Sitzung beschlossen wurde. Und dazu kommt, dass das Protokoll dazu ebenfalls fehlerhaft ist. Denn entgegen der tatsächlichen Abläufe wird Protokolliert, dass der Beschluss vor Ende durchgeführt wurde.

    Unterschrieben vom Protollführer und dem Stadtverordnetenvorsteher.

    Weswegen ich beiden Personen, auch wegen weiterer falscher Protokolle der Vergangenheit nicht glauben kann. Leider kann ich nichtvschreiben wie die Bezeichnung lautet, die ich in persönlichen Gesprächen für solche Personen benutze.

  10. Zuhörer

    Ei der Bürgermeister hat Urlaub! 

  11. Dirk-H. Pfalz

    Rechtswidrig – das kann nicht sein. Mir liegt der Widerspruchsbescheid vor und danach vertritt der Magistrat die Auffassung, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Erstmals habe ich dort den Ausdruck "Vorbehalt der Authentizität" gelesen. Auch steht dort, dass der Hauptamtsleiter die Druckfreigabe am 30.04. morgens erteilt haben will. Aber nirgens steht dort, dass zu diesem Zeitpunkt die Auflage von "Homberg – aktuell" schon gedruckt war.

    Dass das Protokoll des Hauptamtsleiter nun auch zur Rechtfertigung der ordentlichen Beschlussfassung bemüht wird, war mir klar. Dessen Protokoll ist sein Verstehen desjenigen, was verhandelt wurde. Ob dies die Stadtverordneten oder Zuhörer so verstanden haben, darauf kommt es nicht an. Das hat die Stadtverwaltung ja gerade erst wieder festgestellt.

    Und was das Flächenkataster angeht, so gibt es kein Kartenwerk, in dem die erfaßten Flächen farblich markiert sind, sondern nur eine "Datenerfassungsliste", ein elektronisches Zahlenwerk, das dem Datenschutz unterliegt und somit, was die Erfassung aller Flächen angeht, für den Bürger weder einsehbar noch nachprüfbar ist.

    Nun, mich überzeugt diese "Rechtmäßigkeit" nicht. Ich werde daher das Verwaltungsgericht mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Dabei habe ich die Hoffnung, dass der/die Richter zeitnah sich mit Verwalungshandeln, Protokollführung und Nachprüfbarkeit von Bescheiden und Veranlagungen beschäftigen.

    Noch eine Anmerkung zur Grundsteuer: Der Beschluss, eine rückwirkende Erhöhung vorzunehmen, ist nach dem KAG dann zulässig, wenn diese Erhöhung für den betroffenen Personenkreis vorhersehbar war. Nun, ich wollte kein Querulant sein, sonst hätte ich auch hier ein Rechtsmittel eingelegt. Es zeigt das Übergehen oder Übersehen oder Nichtwissen der Gesetzesvorgabe aber mal wieder, wie unsere Stadtverordneten ihrer Verpflichtung nachkommen. Die Verwaltung hat sich zur rückwirkenden Erhöhung nicht geäußert, nachgefragt hat im Parlament niemend.

     

  12. Scherzbold

    Ein Segen für die Stadt, dass nicht all zu viele Juristen hier wohnen.

    Sonst würde noch mehr hinterfragt und geklagt.

    Der Henner und`s Lisbeth blicken schon lange nicht mehr durch….  

  13. DMS

    zu 12: Der Henner und`s Lisbeth sollen nicht durchblicken, sie sollen schweigen, glauben und zahlen.
    Basta!

  14. Abakus

    Selbst wenn man nicht widersprochen hat, bleiben Möglichkeiten.

    ad 1 Man leistet alle Zahlungen vorbehaltlich der rechtmäßigkeit und evtl. anhängiger Klagen

    ad 2 Man kann sich dann darauf berufen, dass ein Bürger nicht verpflichtet ist, alle bescheide auf rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, sondern er sich darauf verlassen kann, dass der bescheid einer Behörde es ist. Er ist lediglich verpflichtet, diein seinen eigenen Möglichkeiten liegenden Prüfungen vorzunehmen. Stellt sich später heraus, dass dem so nicht ist, kann er, unabhängig von jeder Frist, 

    ad 3 Schadensersatz verlangen

    OLG Koblenz 1 U 1025/00

    ad 4 Ob parallel dazu ein weiteres Urteil hilfsweise heranzuziehen ist weiß ich nicht. Denn was für diesen Bereich gilt, sollte doch allgemein gelten. Und ob Angestellte nicht die gleichen Pflichten haben ?

    Wer von einem Beamten in sozialen Fragen unvollständige Beratung erhält, hat gegenüber diesem einen Schadensersatzanspruch. Denn dieser verletzt seine Amtspflichten sich Kennntnisse zu verschaffen, die für seine Tätigkeit erforderlich sind.

    OLG Koblenz 1 U 529/00

     

  15. Stefan Neudorf

    Zu Kommentar 11 bez. Grundsteuererhöhung, Querulant oder nicht, das ist alles rechtens:

    § 25 Grundsteuergesetz
    Festsetzung des Hebesatzes

    (1) Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz).

    (2) Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermeßbeträge festzusetzen.

    (3) Der Beschluß über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluß über die Festsetzung des Hebesatzes gefaßt werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

    (4) Der Hebesatz muß jeweils einheitlich sein

     

    1.

    für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft;

     

    2.

    für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke.

    Wird das Gebiet von Gemeinden geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile auf eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen.

  16. Abakus

    Stefan Neudorf

    Und was sagen sie zu dem Beschluss der Abwassersatzung ? Rechtens ? Denn der steht zur Debatte – das andere ist nur by the way gesagt.

  17. Dirk-H. Pfalz

    Stefan Neudorf

    Das Recht Steuern und Gebühren zu erheben, wird von mir nicht in Zweifel gezogen. Mir ging es ausschließlich um die rückwirkende Erhöhung. Höhere Beträge schon für die Vergangenheit zu fordern ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Dass diesen für die neuen Hebesätze bei der Grundsteuer nicht Beachtung geschenkt wurde, habe ich geschrieben. Und diese Einschätzung, die dann zu einer Unwirksam der Satzung führt, behalte ich bei.

    Über diese Vorgaben sollten Sie mal nachdenken.

  18. Abakus

    Hier ist das Gesetz.

    https://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/33_kommunalwesen/334-7-kag/kag.htm

    § 3 nur dann möglich wenn vorhersehbar.

  19. Stefan Neudorf

    Natürlich Herr Pfalz, aber die Rückwirkungsklausel des KAG trifft hier bei der Grundsteuer nicht zu. Gemäß § 1 KAG-Hessen träfe dies nur zu, wenn das "andere" Gesetz, hier das Grundsteuergesetz, keine Bestimmung dazu trifft. Im Grundsteuergesetzt ist aber explizit erwähnt, dass es nur die Frist bis zum 30. Juni eines Jahres gibt. Rechtlich gibt es somit keine Bedenken gegen die Erhöhung, allenfalls moralische.

    Abakus: Wenn Sie mir darlegen, was Ihrer Meinung nach zu einer Nichtigkeit der Satzung führen könnte, teilen Sie mir dies hier bitte mit, sehen Sie mir nach dass ich mich nicht durch die ganzen Beiträge wühlen möchte um die Kritikpunkte herauszuarbeiten. Dann kann ich dazu auch gerne für Sie eine rechtliche Einschätzung geben.

  20. Abakus

    Gerne

    1. An die Redaktion vor Beschlussfassung übermittelt, bereits fertig gedruckt und verteilt.

    2. Beschluss gefasst nach Ende der Sitzung. Protokoll damit unwahr.

    Rückblick auf den Abend des 29. April 2014

    Auf SPD-Antrag wurde an diesem Abend zuvor beschlossen, die Sitzung wegen Überlänge zu beenden und die noch offenen Punkte zu verschieben. Bürgermeister Wagner war an diesem Abend nicht anwesend, er wurde durch Stadtrat Kreuzberg vertreten.

    "Herr Stadtrat Kreuzberg teilt mit, dass durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Entwässerungssatzung, Schaden für die Stadt entstehen würde."

    Der Protokollführer Herr Bottenhorn erklärte, dass die Satzung schon bei der Druckerei sei und deshalb müsse jetzt der Beschluss gefasst werden. So geschah es auch.

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=14949

     

  21. Stefan Neudorf

    Danke sehr. Sobald ich mich in zwei Wochen wieder im Lande befinde, werde ich darauf eingehen.

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