HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Wer kommt nun fĂŒr den Schaden durch den Einsturz der Stadtmauer auf?

Protokoll-Auszug zum Sachstand der Schadensersatzansprüche in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juli 2023
 

Aus dem Protokoll sind keine Hinweise auf die möglichen Schadenersatzansprüche zu erkennen.
Das  war in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ganz anders.

 

Bürgermeister Dr. Nico Ritz erklärte:

Die Baufirmen haben sich an ihre Versicherungen gewandt. Diese haben Bedenken zu den Bauarbeiten angemeldet. Aus diesem Grund wird jetzt auch die Mauer unterhalb der "Windmühle" von der Spezialbaufirma SEPA gesichert. Schon zu Beginn der Planung wurde hier im Hingucker darauf hingewiesen, dass durch die Erschütterungen nicht nur die Stadtmauer oberhalb der Hersfelder Straße gefährdet wäre, sondern die viel näher liegende Mauer unterhalb der "Windmühle". 


Foto: Sanierung der Mauer unterhalb der "Windmühle", südöstlich der Hersfelder Straße.
 

Beweislast liegt bei der Stadt

Die Versicherungen haben festgestellt, dass die Stadt den Beweis erbringen muss, dass sie alle Sorgfalt darauf verwendet hat, Schaden durch die von ihr beauftragen Bauarbeiten zu vermeiden. Die Planungsfirma Unger Ingenieure, die die Arbeiten im Auftrag der Stadt geplant hat, ist damit auch in der Verantwortung, denn sie hätte auf Grund ihrer Fachkenntnisse die Stadt auf Gefahren aufmerksam machen müssen.

Die Stadt wusste von der Gefährdung der Stadtmauer. Sie hatte bereits im November 2021 darauf hingewiesen, dass die Stadtmauer "abgängig ist und saniert werden muss." Statt sich mit der Sanierung der Mauer zu beschäftigen, lag der Schwerpunkt auf der Anlage eines Panoramaweges, der als Fuß- und Radweg genutzt werden sollte.  Es wurden bereits detaillierte Angaben zum Aufbau und zum Geländer gemacht.

 

Stadtmauer-Sanierung

Unger-Ingenieure legten eine Präsentation vor, in der für die Stadtmauer am Grundstück Webergasse 8 von den Eigentümern eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden war.  Die Untersuchung bezog sich nur auf diesen Mauerabschnitt.

Der Gutachter Herr Katzenberger hatte den Auftrag von dem Grundstückseigentümer, nicht von der Stadt. Er hatte aber bei einem Besuch an der Baustelle dem Leiter des Bauhofs gezeigt, wo an dem weiteren Mauerabschnitt ebenfalls Untersuchungen ratsam seien.

Diesem fachkundigen Rat ist die Stadt offenbar nicht nachgekommen. Es wurde seitdem keine Untersuchung, kein Gutachten für diesen Mauerabschnitt bekannt gemacht.

Der Bürgermeister und Unger Ingenieure konzentrierten sich nur auf den Bau der Baustraße, die zum Panoramaweg werden sollte.
Die Mauersanierung entlang Webergasse 8 wurde von der Stadt damit begründet, dass die Straßenbauarbeiten mit Erschütterungen verbunden seien, die die Stadtmauer gefährden kann. Beim Bau der Baustraße unterhalb des nicht untersuchten Mauerabschnitts wurde Boden abgegraben und aufgeschüttet. Der aufgebrachte Boden wurde mit einer Vibrationswalze verdichtet. Es wurden also direkt am Fuß der Mauer Erschütterungen erzeugt, obwohl vorher schon Erschütterungen in 65 Meter entfernt an der Hersfelder Straße als gefährlich eingestuft worden waren.
 

Argumentation des Bürgermeisters

In der Stadtverordnetenversammlung im Mai wollte der Bürgermeister  die Schadenssumme aus dem Haushalt bezahlen und dafür Mittel von einer Haushaltsstelle auf eine andere umwidmen. So wollte er die Frage nach der Verantwortlichkeit umgehen. Es war der Stadtverordnete Giesa (CDU) der darauf  hinwies, das es der normalste Weg ist, bei einem Schaden die Versicherung zu informieren. Die Versicherungen werden dann schon klären, wer die Verantwortung hat und die Kosten tragen muss. Die Versicherungen haben festgestellt, dass die Stadt die Beweislast trägt. Die Stadt muss nachweisen, dass sie verantwortlich gehandelt hat. sie müsste die Untersuchungsergebnisse vorlegen, nachdem sie ja schon selbst gemerkt hat, das die Stadtmauer abgängig ist. Die Stadtverordneten stimmten dem Antrag von Herrn Giesa zu.

Jetzt, zwei Monate später, argumentiert der Bürgermeister, dass er dafür ein baufachliches Gutachten einholen lassen müsste, was sehr teuer werden würde. Der Stadtverordneten Bölling (Grüne) ergänzte, das würde nur lange Rechtsverfahren nach sich ziehen und nichts bringen. Alles würde nur teurer werden.
Diese Argumentation ist durchsichtig. Nach der bisherigen Lage der Dinge scheint vor allem der Bürgermeister und das Planungsbüro in der Verantwortung zu stehen. Nachrangig vielleicht auch die Baufirmen, weil sie nicht Bedenken vorgebracht haben, wie sie es jetzt nachgeholt haben.

Als Erläuterung für den Haupt- und Finanzausschuss schrieb der Magistrat:

Straßenbau Hersfelder Straße
hier: Sanierung Stadtmauer – Sachstandbericht Schadensersatzansprüche
a) Erläuterung:
In Ihrer Sitzung vom 04.05.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber der bauausführenden Firma ARGE Fröde+SPESA, als auch gegenüber dem Planungsbüro Weber geltend zu machen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll dazu berichtet werden.
Die Berichterstattung durch die Presse haben die bauausführende Firma und im zweiten Schritt auch das Planungsbüro dazu veranlasst, für andere Mauerabschnitte Mitteilungen zu Bedenken gem. § 4 Abs. 3 VOBB zu übermitteln.
Um die Berechtigung der Bedenkenanzeigen zu prüfen, wurde eine auf Baurecht spezialisierte Kanzlei hinzugezogen. Der Bedenkenanzeige wurde mit entsprechenden Überprüfungs- und Sicherungsmaßnahmen begegnet bzw. eine entsprechende Begutachtung beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Bedenkenanzeige wurde die Kanzlei beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu bewerten. Hier steht die abschließende Bewertung noch aus.

 

"… Kanzlei beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu bewerten." Die Schadenersatzansprüche werden sich wahrscheinlich an den Magistrat und den Bürgermeister richten, die es unterlassen haben, den Mauerbereich untersuchen zu lassen, wie es zum Beispiel auch Herr Kratzenberg angeraten hat, der die Mauer im Bereich Webergasse 8 sorgfältig untersucht hatte.

Von der eigenen Verantwortlichkeit will der Bürgermeister ablenken, wie er es schon beim Ärztehaus tat und dafür rund 30.000 Euro aus der Stadtkasse an die Hamburger Kanzlei bezahlte. Von der Hamburger Kanzlei ist nie eine schriftliche Beurteilung  vorgelegt worden, lediglich dier Bürgermeister hat mündlich erklärt, es läge kein Verschulden vor. Welche Kosten sind schon für die vom Bürgermeister beauftragten Kanzleien entstanden?

 


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