Selbstbedienung
Der Förderverein Haus der Reformation hat einen neuen Ersten Vorsitzenden: Dr. Nico Ritz.
Als Bürgermeister hat er dem Verein das Erdgeschoss der ehemaligen Engelapotheke kostenfrei überlassen, zusätzlich übernimmt die Stadt auch die Betriebskosten.
Hier liegt eindeutig ein "Widerstreit der Interessen" vor, wie er in der Hessischen Gemeindeordnung § 25 benannt wird. Darin heißt es unter anderem:
(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er .durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.
Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt, entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt.
Wer annehmen muss, weder beratend noch entscheidend mitwirken zu dürfen, hat dies vorher dem Vorsitzenden des Organs oder Hilfsorgans, dem er angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt, mitzuteilen. Wer an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen darf, muss den Beratungsraum verlassen;Beschlüsse, die unter Verletzung der Abs. 1 bis 4 gefasst worden sind, sind unwirksam.
Quelle: HGO § 25
Als der Bürgermeister dem Verein die Räume zur kostenlosen Nutzung überließ: Handelte er im Interesse der Stadt und ihrer Einnahmen oder handelte er als Vorsitzender des Vereins, um mehr öffentliche Mittel für den Verein zu erlangen? Diese Frage ist letztlich nicht zu klären, deswegen hat der Gesetzgeber entschieden, dass in solchen Fällen die Person, die im Widerstreit der Interessen befangen ist, nicht mit beraten und entscheiden darf.
Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt entscheidet das Organ, in diesem Fall der "Magistrat mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz an der Spitze" wie es häufig vorgestellt wird. Im Magistrat ist der Bürgermeister der Wortführer und der Sprecher für den Magistrat. Theoretisch ist es möglich, dass der Magistrat beim Bürgermeister einen Interessenkonflikt feststellt. Allein dafür dürfte der Bürgermeister zu dem Punkt nicht an der Magistratssitzung teilnehmen und müsste den Raum verlassen. Praktisch entscheidet der Bürgermeister selbst, dass es keinen Interessenkonflikt gibt. Der Bürgermeister ist Wahlbeamter, er hat bei der Amtseinführung versprochen die Gesetze zu achten. Doch wer kontrolliert das? Siehe oben.
Damit sind dem Regieren und der freizügigen Unterstützungen praktisch keine Schranken gesetzt.
Die Beschlüsse seien unwirksam, wenn die Regelungen des § 25 nicht beachtet werden. Ebenso hier: Wer kontrolliert das? Wer kann gegen den Rechtsverstoß vorgehen und das geltende Recht durchsetzen?
Die Vereinskasse wird bei der Stadt geführt, wie aus dem Formular zur Einzugsermächtigung des Mitgliedsbeitrags hervor geht.
In der Vergangenheit wurde der Bürgermeister von Witzenhausen für eine solche Hilfestellung wegen Untreue verurteilt.
Der Selbstbedienung ist in Homberg keine Grenze gesetzt.
Der Bürgermeister und weitere begünstigte Vereine
Der Bürgermeister ist ebenso 1. Vorsitzender des Kulturringes und gleichzeitig Vermieter der Stadthalle.
Die Frau des Bürgermeisters (nahe Angehörige) ist im Vorstand des Familienzentrums für die Kasse verantwortlich. Das Familienzentrum soll Platz im geplanten Multifunktionshaus bekommen. Erhält auch dieser Verein die Räume zur kostenlosen Nutzung? Es gibt kein Konzept über die Betriebskosten und deren Kostenverteilung.
Der Fußballclub und seine Funktionäre
In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde über die Sanierung des Fußballplatzes des FC Homberg mit einem Kunstrasenplatz beraten und entschieden. Zwei leitende Vereinmitglieder, Stefan Gerlach und Christian Marx, habe beim Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau nicht ihre Interessenkollision gemeldet. Der Stadtverordnetenvorsteher, dem die Verhältnisse bekannt sind, hat auch nicht auf den Widerstreit der Interessen aufmerksam gemacht und die Betroffenen von der Beratung ausgeschlossen.
Stadtverordnetenvorsteher und Wohnmobilisten
Wie soll der Stadtverordnetenvorsteher auch einschreiten, wenn er auch bei sich einen Widerstreit der Interessen zu erkennen vermag?
Am 10. 05. 2019 schrieb die HNA zu dem geplanten Wohnmobilstandort
Die Mitglieder des Homberger Wohnmobilstammtisches sind rundum begeistert vom Gelände.
Parlamentschef und Wohnmobilist Jürgen Thurau weiß genau, was da ab Herbst nahe des Freibades entsteht: „Ganz klar der schönste Stellplatz in ganz Nordhessen.“
Bei dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Stellplätze der Wohnmobilisten hatte der Wohnmobilist und Stadtverordnetenvorsteher die Sitzungsleitung.
Er hätte zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung an die Stellvertretung abgeben und den Raum verlassen müssen.
Der Maßstab wurde sehr weit gefasst – in der Vergangenheit
Der Maßstab für die Beurteilung des Widerstreits der Interessen wurde in der Vergangenheit sehr weitgehend ausgelegt. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung einen Maßstab festgelegt, über den sie sich heute hinwegsetzt.
Der Stadtverordnete Klaus Bölling (Grüne) sei durch den Widerstreit der Interessen befangen, weil er im Aufsichtsrat einer Firma einen Sitz hat, die auf dem ehemaligen Kasernengelände als Mieter auftrat. Um den Stadtverordneten an der Beratung auszuschließen war sogar Polizei bereit gestellt worden.
"In der Vergangenheit wurde der Bürgermeister von Witzenhausen für eine solche Hilfestellung wegen Untreue verurteilt."
Wenn das geschah, ging dem entweder eine Anzeige voraus oder ein Aufsichtsorgan hat sich "geräuspert"! Evtl. ja sogar mal eine HNA Redaktion – was in Homberg eher nicht zu erwarten ist.
Also wo sind die Anzeigen der Volksvertreter und Privatpersonen die sich an diesen und anderen Vorgängen stören?