HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Vorwurf der Untreue soll vor Große Strafkammer kommen

AnklageGegen 19:00 Uhr meldet HNA-online:

Anklage gegen Hombergs Bürgermeister Wagner: Vorwurf der Untreue

Wie die HNA erfahren hat, sei die Ermittlung der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren wegen Fördermittel-missbrauch abgeschlossen.

Eine umfangreiche Anklageschrift ist gefertigt. Das Verfahren soll vor die Große Strafkammer gebracht werden.

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26 Kommentare zu “Vorwurf der Untreue soll vor Große Strafkammer kommen”

  1. Querdenker

    Na endlich mal eine Gute Nachricht zum Fest der Feste. An seiner Stelle würde ich schnellsten zurücktreten und auf die noblen Pensionsansprüche verzichten.
    Das ist es, was nun entgültig das Faß zum überlaufen bringt.

    Die Opposition sollte schnellsten für Neuwahlen sorgen. So etwas ist in einem öffentlich bekleideten Amt nicht mehr tragbar.

  2. Marc

    Seine Pension hat er sicher, schon seit dem Sommer ’10, soweit ich weiß. Leider!

  3. Qualle1978

    Ist ein Stadtverordneter der SPD nicht auch vorbestraft??
    Der ist auch noch mit von dr Partie!!

  4. Klimbim

    In deutschland gibt es vermutlich mehr vorbestrafte Rechtsanwälte wie bürgemeister 🙂

  5. Mahner

    Die Arroganz der Mächtigen
    Als ich gestern Abend die Nachricht über den Vorwurf der Untreue gegen Bürgermeister Wagner las, erfasste mich Scham und Wut.
    Scham über die Negativschlagzeile für Homberg, das seit den Ungereimtheiten über die Hessentagsabrechnungen, Ostheimer Basaltabbau, Parkdeckplanung, Skaterbahn und nicht zuletzt Fahrtenbuch- Affäre nicht aus den Schlagzeilen gerät. Wie wollen wir unser Image verbessern bei einer solchen politischen Führung und einem Stil, der eher an eine Bananenrepublik erinnert.
    Dann ergriff mich die Wut, Wut gegen einen Bürgermeister, seine Gefolgsleute und seinen Dunstkreis die in den letzten Jahren Homberg zu einer Bürgermeisterdiktatur haben verkommen lassen. Die gesamte CDU-Fraktion, die FDP und die Drähtezieher in nahestehenden Vereinen und Gruppierungen, die alles gedeckt, entschuldigt und mit Arroganz abgetan haben. Selbst das Zelt auf dem Marktplatz eines Pizzabäckers zeugt von der Arroganz der Mächtigen.
    Es erinnert an ein System-Wagner, in dem alles auf den Machterhalt abgestimmt ist, kritische Stimmen werden seit Jahren mundtot gemacht oder der Lüge bezichtet.
    Hoffnung keimt nun auf, dass dies bald ein Ende haben wird. Ich bin gespannt, was die Politiker heute in Rundfunk, Fernsehen und Presse zu den Vorwürfen sagen werden. Die Frage bleibt im Raum, was haben die anderen gewusst, was hat der Vereinsvorstand gewusst? Ein solches System braucht viele Helfer.
    In diesem Sinne wünsche ich den Hombergern ein frohes Fest.

  6. NHessen

    @ Marc
    Das stimmt so nicht ganz. Wenn er wegen einer Sache, die in eine Zeit fällt, in der er noch keinen Anspruch auf Pension hatte, verurteilt wird (das ist ja in der Fördermittel-Gescichte der Fall), werden ihm die Pensionsansprüche rückwirkend entzogen.

  7. NHessen

    @Qualle; 1. Kommentar
    So einfach ist das nicht. Bevor es eine Neuwahl geben kann, muss ein Abwahlverfahren durchgeführt werden. Dazu bedarf es eine Mehrheit im Parlament (Stadtverordnetenversammlung). Das heisst, solange die Fraktion geschlossen hinter Martin Wagner steht, hat so ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg.

  8. Ralf Wenzel

    Herr Wagner, treten sie endlich zurück. Keiner hat mehr lust die Artikel über ihre Kriminellen Handlungen und ihre Korruption zu lesen. Fragen sie mal ihren Busenfreund Roland Koch ob der sie nicht gebrauchen kann als Kriminellen Handlanger? Sie sind eine schande für den Schwalm-Eder-Kreis.
    Warum steht eigentlich ihre Fraktion noch hinter ihnen, sind die alle genauso Korrupt?

  9. Externer Beobachter

    Ich bin ja mal gespannt, ob die CDU + FDP immer noch zu ihrem Bgm. steht. Wenn sie natürlich gewußt haben, was er so alles macht, müssen sie zu ihm stehen, nach dem Motto mitgehangen- mitgefangen. Ob sie jetzt immer noch mit den duldsamen Hombergern rechnen, die alles so hinnehmen und eher noch Angst haben, sich zu äußern? Was für eine Lähmung in dieser Stadt. Und dann wird noch auf die Oppositionsparteien geschimpft, die das aufdecken und ihrer Kontrollfunktion einfach nur nachgekommen sind. Wer dazu schweigt, wie Herr Wagner das Rathaus führt, wie er mit politisch Andersdenkenden umgeht, macht sich mitschuldig.
    Übrigens:
    Wenn Anklage vor die Gr. Strafkammer erhoben wird, beträgt das von der Staatsanwaltschaft prognostizierte Strafmaß mehr als 3 Jahre. Denn darunter wird Anklage vor dem Amtsgericht erhoben. Bei Strafen über 1 Jahr folgt zwangsläufig im Disziplinarverfahren die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis. Das folgt aber erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung.
    Es gab mal eine Untersuchung, was Menschen sich von ihren Bürgermeistern wünschen: Menschlichkeit, Empathie, Fachkompetenz und Einbindung.
    Was erfüllt davon Herr Wagner?

    Es wird Zeit, dass dieser Schrecken ein Ende hat, denn mittlerweile identifiziert man die Homberger mit ihrem Bgm.

  10. Externer Beobachter

    Na das ist ja ein Ding, eben lese ich in der HNA online, dass BgW die Anklage bestreitet.
    Was stimmt denn nun?

  11. Mahner

    Die Arroganz der Mächtigen Teil 2
    Auch heute Morgen überkommen mich Gefühlsausbrüche. Die Morgenlektüre von HNA und Homberger Anzeiger reißen mich zwischen Wut, Scham und Lachen hin- und her.
    Zunächst die HNA, der Bürgermeister weiß mal wieder von nichts, und beschuldigt damit indirekt die Staatsanwaltschaft und die HNA der unrichtigen Aussage.
    Dann die Kommentierungen unserer Fraktionsvorsitzenden, dass Ripke nicht auffindbar ist zu erwarten gewesen, aber den Steigbügel für den Bürgermeister halten, solche sind mir die Liebsten.

    Gerlach mit seinem Schmusekurs, sieht die Annäherung gefährdet, Misstrauen würde wieder wachsen. Wo hat der die letzten Jahre gelebt, weichgespült scheint er mit Wagner eine große Koalition anzustreben. Auch er hat zu wenig polarisiert eher agitiert und zu wenig konstruktiv gearbeitet. Die miserable Verkehrsführung in der Stadt ist sein Verdienst. Na ja, Dewald ist erstaunt und wartet ab, wahrscheinlich fragt er den BGM oder Siebert, was er machen soll. Bölling wieder das alte Gerde.
    Dann das Homberger Mitteilungsblatt, frohe Weihnachten vom Bürgermeister. Im Innern dann Bürgermeisterbilder, Party und ein Notfallplan von FDP Stadtsenior, ich glaube, dass reicht im Moment nicht mehr. Hier ist eine Notoperation erforderlich.
    Da tauchen Worte auf, wie Party, Rainer Irrsinn, Stadtmarketing , Bürgerbeteiligung, Straßensperrungen bis 19.12.2010.
    Kopfschüttelnd und etwas gefrustet begebe ich mich in den Alltag.
    Die CDU grüßt mit der Kerze auf dem Schloßberg, aber wann geht den Herrschaften endlich ein Licht auf.
    Vieleicht sollten wir einmal eine Lichterprozession vorbei am Rathaus zur CDU machen.

  12. Dirk-H. Pfalz

    Mit ihren Aussagen werden wohl HNA wie auch BM Wagner Recht haben.
    Hier wird es wohl so sein, daß die Staatsanwaltschaft dem BM mitgeteilt hat, daß man wegen des übermittelten Sachverhaltes Anklage gegen ihn erheben will. Diese Mitteilung wird regelmäßig verbunden mit einer Aufforderung zur Stellungnahme.
    Hat die Staatsanwaltschaft eine Anklage gefertigt, schickt sie diese an das Gericht, bei dem es die Anklage erhebt. Von dort wird der Betroffene darüber informiert, daß eine Anklage eingegangen ist. Auch hier erfolgt der Hinweis, noch Stellung nehmen zu können. Dann entscheidet das Gericht über die Zulassung der Anklage und hierauf erst erfolgt die Zustellung an den Betroffenen, der dann Angeklagter ist.
    Soweit ist es hier noch nicht. Dem BM liegt somit tatsächlich keine Anklage vor.
    Aber das ist nur Formalismus!

  13. Vikiliggs

    „Der König ist tot – es lebe der König!“

    Besser für uns alle wäre eine, aus der „Heckenschwalm“ importierte, neue Königin!

  14. Externer Beobachter

    Es wird langsam Zeit, dass die Homberger deutlich machen, dass sie das alles nicht dulden wollen. Eine Lichterprozession wäre ein gutes Zeichen. Als Externer schüttel ich nur noch den Kopf über dieses Possenspiel, das vor Allem die Steigbügelhalter der CDU und FDP zeigen, die mit ihrer Mehrheit alles mitmachen, was ihr Wortführer vorgibt.

    Aber die Homberger waren schon immer eher ängstlich und haben selten aufgemuckt, siehe die Anhängerzahl im 3. Reich. Nun sind aber andere Generationen freier und mündiger Bürger und Demokraten herangewachsen: Laßt es Euch nicht mehr bieten, denn sonst gehen alle gemeinsam unter.

    Der Bürgermeister als Vorbild, was für eine Lachnummer, die eigentlich zum Heulen ist.

  15. ronneberg

    @ Mahner # 5 und # 11

    Treffender kann man es nicht sagen. Die Verhaltensweise des Bürgermeisters hat sich nicht geändert – für Verwirrung sorgen, abtauchen und wenn sich der Pulverdampf verzogen hat wieder auftauchen, trotz anerkanntem Strafbefehl immer noch behaupten, völlig unschuldig zu sein und so schnell wie möglich zur Tagesordnung überzugehen.

    Leider gibt es in den Parteifraktionen genug, die dieses Spiel mitmachen. Was ist z. B aus dem Vorhaben der SPD geworden, per Bürgerbefragung den Bürgermeister aus dem Amt zu entfernen?

  16. Hartmut Schlee

    man könnte meinen, diejenigen, die den Fördermittelmissbrauch vor Gericht bringen wären „Nestbeschmutzer“. Man könnte meinen, Herr Bürgermeister Wagner hätte die Gelder eigentlich nur zum Wohle und zum Nutzen der Stadt Homberg „umgeleitet“. Fakt ist aber, dass die Kreisstadt Homberg in den letzten Jahren durch Auflösung, Umzug und Verlagerung von Kernaufgaben katastrophal an Bedeutung verloren hat. Stadtentwicklung ist im Zusammenhang mit der demografischen Bevölkerungsentwicklung wichtiger wie nie zuvor. Hierfür vorgesehene Gelder für andere Zwecke zu verwenden ist kriminell und nicht nachvollziehbar. Ich werfe Herrn BM Wagner nicht die Aufgabe des Militärstützpunkts Homberg vor (dafür kann er nichts), sondern dass dieses Gelände nicht sinnvoll genutzt wird. Ich werfe Herrn Bürgermeister Wagner nicht vor, dass er den Zugreif – Markt in ein m. E. überflüssiges Gewerbegebiet verlagern wollte, sondern dass er die Umzugsinteressen der Fa. Blecher in das gleiche Gewerbegebiet verheimlicht hat. Ich werfe Herrn BM Wagner nicht vor, dass er die Innenstadt mit Einzelhandel und Tourismus beleben möchte, sondern dass er mit jeder zusätzlichen Gewerbefläche im Umfeld von Homberg die Innenstadt gleichzeitig tot macht. Ich werfe Herrn BM Wagner nicht vor, dass er kriminell und vorbestraft ist, sondern dass er die Konsequenzen nicht zieht und zurücktritt. Ich werfe Herrn BM Wagner vor, dass die „Homberger Verhältnisse“ ein mittlerweile hessenweit bekanntes negatives Schlagwort sind.
    Ich werfe Herrn BM Wagner vor, dass er Dickershausen und das Homberger Hochland im Zusammenhang mit der katastrophalen Steinbruchsplanung in Dickershausen verarscht hat und ökologisch zerstören wollte. Ich werfe Herrn BM Wagner vor, dass er im Wahlkampf zu seiner Wiederwahl bei mir am Grundstück auf einem Tretroller! vorgefahren ist und mir und meinem Nachbarn erzählt hat, dass Dickershausen doch ein Ort ist wo die Welt noch in Ordnung ist. Da hatte er schon heimlich ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einen Pachtvertrag zum Abbau von Basalt in ca. 420m Entfernung unterschrieben. Ich werfe Herrn BM Wagner vor, dass er nicht kompromissfähig ist. Ich werfe Herrn BM Wagner vor, dass unter seiner Amtsperiode der „Umgang miteinander mit Anstand“ in der Homberger Stadtverordnetenversammlung verlorengegangen ist.

  17. Niccolo

    @ronneberg # 15

    Ein Abwahlverfahren ist nach der Einführung der Direktwahl des Bürgermeisters sehr schwierig geworden.

    Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😉

    Die Abwahl des Bürgermeisters – oder das Einleiten derselben – geht nicht mit einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung.

    Hierfür gilt der § 76, Absatz 4, der Hessischen Gemeindeordnung. Danach ist die Abwahl möglich, wenn bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten mindestens die Hälfte dafür entscheiden.

    Diesem Abwahlverfahren sind jedoch zwei Abstimmungen in der Gemeindevertretung vorgeschaltet. Bei der ersten muß die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Gemeindevertretung einen Antrag auf Abstimmung über ein Abwahlverfahren stellen. Für einen Beschluß über das Einleiten eines Abwahlverfahrens müssen zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungfür stimmen.

    Eine Zweidrittelmehrheit für ein Abwahlverfahren könnte ja eventuell bei einer geheimen Abstimmung zustande kommen. Wie kann jedoch ein Antrag hierfür zustande kommen, wenn in der Gemeindevertretung immer noch mehr als die Hälfte der Mitglieder offiziell hinter dem Bürgermeister stehen und somit auch keinen Antrag stellen würden?

    Vielleicht besteht ja nach der nächsten Kommunalwahl eine ausreichende Mehrheit für ein Abwahlverfahren?

    Ansonsten wird der Bürgermeister hoffentlich so schnell wie möglich über eines der vielen Beine stolpern, die er sich selbst gestellt hat.

  18. Niccolo

    zu 16:

    Über eines der vielen Beine fallen, sollte es heißen!

  19. zigeuner

    Wenn er doch mal über seine Beine stolpern würde.
    Das, das eben nicht passiert dafür sorgt schon seine Fraktion.
    Notfalls wird er auf einem Kissen, gefüllt mit Lug und Trug, von ihnen getragen.

  20. Neutraler

    @Niccolo zu 17.

    „Hierfür gilt der § 76, Absatz 4, der Hessischen Gemeindeordnung. Danach ist die Abwahl möglich, wenn bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten mindestens die Hälfte dafür entscheiden“

    Das ist nicht richtig !

    Richtig ist:
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=218&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOHE2005pP76

    § 76 (4) Satz 2. Zitat: „Er ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens dreißig vom Hundert der Wahlberechtigten beträgt.“

    Das heißt das 30 % der Stimmen der Homberger Wahlberechtigten für eine Abwahl sein müssen.

    Die Wahlbeteiligung beträgt somit mindestens ebenfalls 30 %, sofern es keine Enthaltung(en) oder / und keine Gegenstimme(n) gibt.
    Gibt es Enthaltungen und / oder Gegenstimmen verändert sich dadurch auch die erforderliche Wahlbeteiligung.

    siehe auch mit ebenfalls falschen Angaben auch in den Kommentaren
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3119

  21. Niccoló

    @ Neutraler zu 20.

    Stimmt, wenn man nach Satz 2 nicht weiterliest.

    Nach Satz 2 folgt leider auch noch in dem von Ihnen angegebenen Link
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=218&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOHE2005pP76
    u. a. Satz 3, der das Verfahren zur Einleitung des Abwahlverfahrens regelt – wie im Beitrag
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3119 “ schon beschrieben (Danke für´s heraussuchen) und wie ich unter 17 ausgeführt habe.

    Auf eine Direktwahl des Bürgermeister kann leider keine Direktabwahl des Bürgermeisters erfolgen. Hoch lebe die Demokratie!

  22. Neutraler

    Es ging nur um die Inhalte des Satzes 2.

  23. Niccoló

    @ Neutraler zu 20.

    Die kann man aber nicht isoliert betrachten. Es geht um das Abwahlverfahren, das Satz 2 scheinbar großartig und einfach ermöglicht und das Satz 3 wieder fast unmöglich macht.

  24. Neutraler

    Es ging nur darum den Inhalt des Satzes 2. rechnerisch korrekt zu betrachten.
    Nicht um seine politische Dimension !

  25. Niccoló

    @ Neutraler zu 24.

    Da haben wir schön aneinander vorbeigeschrieben. Ihre Rechnung stimmt. Ich habe die Sache falsch herum dargestellt.

  26. Marc

    Heute Lese ich in der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung, wie sich Erwin Teufel, ehem. Ministerpräsident von Ba-Wü (CDU) zum Image seiner Partei äußert, dazu folgende Stelle:

    ,,Unerbittlich wie bisher kein anderer in der Union geht Teufel mit dem Euro-Krisenmanagement der Kanzlerin ins Gericht:

    „Wenn Staats und Regierungschefs in einer Nacht wesentliche Stabilitätskriterien wegputzen, die in Verträgen festgehalten, also geltendes Recht sind, geht Vertrauen verloren. Vom Bürger erwartet man, dass er sich an Normen, an Recht und Gesetz, an Verträge hält – und Staats und Regierungschefs tun es nicht. Ich würde keinem Politiker vertrauen, der sich nicht an Recht und Gesetz, nicht an die Verfassung hält.“

    Endlich mal einer, der sagt, was alle denken. Sollte sich vielleicht mal unser Bürgermeister durchlesen.

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