Schwarzbau Skateranlage soll legalisiert werden,
…koste es was es wolle.
Am 26. August stand die Aufstellung eines Bebauungplans für den Bereich der Skaterbahn wieder auf der Tagesordnung. Es sollte über die Stellungnahmen der verschiedenen Behörden und Einwände von Bürgern beraten werden.
Für diese Anlagen soll jetzt ein gültiger Bebauungsplan erstellt werden, nachdem die Anlage von der Stadt vor Jahren illegal errichtet worden war. Für diesen Tatbestand ist der Bürgermeister verantwortlich und das versucht er zu vertuschen.
Bauleitplanung soll geheilt werden
Im Protokoll der Sitzung vom 26. März 2010 kann man lesen:
Herr Bürgermeister Martin Wagner teilt mit, dass man vor dem Bau der Skateranlage eine Freistellung beim Bauaufsichtsamt beantragt und von dort auch bekommen habe.
(…) Danach habe es Gespräche mit dem Anwohner gegeben, mit dem Ergebnis, dass man Lauf- und Ruhezeiten auf der Anlage festgelegt und überwacht habe. Anschließend hat der Anwohner das Bauaufsichtsamt gefragt, wie die Anlage zu beurteilen sei. Das Bauaufsichtsamt habe mitgeteilt, die Anlage wurde seinerzeit widerrechtlich errichtet.
Daraufhin hat der Anwohner Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister erstattet. Das Bauaufsichtsamt hat festgestellt, dass durch den Bau der Anlage Leitungsrechte verletzt wurden. Dieser Mangel kann durch eine Änderung der Bauplanung geheilt werden. Dieses habe man heute vor.
Dieser Protokollauszug belegt deutlich, wie sich der Bürgermeister selbst im gleichen Redebeitrag widerspricht. Einerseits behauptet er, man habe eine Freistellung vom Bauaufsichtsamt bekommen, andererseits "die Anlage wurde seinerzeit widerrechtlich errichtet".
Der Bürgermeister erklärt, dass mit dem Bau der Anlage Leitungsrechte verletzt wurden, die durch die Änderung der Bauplanung geheilt werden sollen. "Dies habe man heute vor."
Nach den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt am 26. August geht es nicht mehr um verletzte Leitungsrechte sondern um Lärmschutz und notwendige Schutzmaßnahmen. Diese Zielsetzung wurde im Beschluss im März so nicht beschlossen.
Was die Behörden sagen
Die Untere Bauaufsichtsbehörde gibt in ihrer Stellungnahme vom 14.6.2010 zu der Änderung des Bebauungsplanes die Hinweise:
1. In der Begründung zur Bebauungsplanänderung "sollte die Aufzählung der zulässigen Einrichtungen als Freizeiteinrichtung spezifiziert werden"2. Die Lärmschutzimmissionen sind durch das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen zu untersuchen.
Die Abteilung Immissionsschutz beim Regierungspräsidium Kassel schreibt am 23. 5. 2010 :
Aus Immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Änderung des o.g.Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Nutzung der Freizeiteinrichtungen, insbesondere der Skaterbahn und der Hockeyfläche die Immissionsrichtwerte nach der Freizeitlärmrichtlinie in der Nachbarschaft überschritten werden. Ich rege deshalb an, ein entsprechendes Schallgutachten in Auftrag zu geben. In dem Gutachten können auch, soweit erforderlich, mögliche Lärmschutzminderungs-Maßnahmen prognostiziert werden.
Die sich daraus ergebenden technischen Maßnahmen sollten in die Begründung oder in die textliche Festsetzung mit übernommen werden.
Auf diese Stellungnahmen der Fachbehörden schreibt der Magistrat:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Parallel zur Bauleitplanung wurde am 29.04.2010 ein Bauantrag für die Gesamtanlage des Multifunktionsplatzes in den Efzewiesen der Kreisstadt Homberg (Efze) mit den Teilbereichen Bolzplatz, Multifunktionsarena und Skaterplatz einschließlich einer Lärmschutzwand gestellt.
Die Lärmschutzwand dient u.a. dazu, dass der von der Skaterbahn ausgehende Lärm, die in den Richtlinien nach § 48 des Bundesunmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) festgeschriebenen Werte, insbesondere die Werte aus der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung -18. BlmSchV, eingehalten werden. In Abstimmung mit den Fachbehörden wie dem Fachbereich Bauaufsicht und Naturschutz des Schwalm-Eder-Kreises und unter Mitwirkung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie wurde von der Bauverwaltung der Kreisstadt Homberg (Efze) eine entsprechende Schallschutzimmissionsprognose erstellt, auf deren Grundlage die Lärmschutzwand hergestellt wird. Die Schallschutzimmissionsprognose wurde im Baugenehmigungsverfahren den zuständigen Dezernaten beim Regierungspräsidium in Kassel 31.2 (Gewässerökologie), 31.5 (Altlasten) und 33 (Immissionsschutz) zur Prüfung vorgelegt.
Um die Skateranlage zu legalisieren, ist also mehr notwendig als eine neuer Bebauungsplan.
Lärmschutzwand
Notwendig ist zusäthlich der Bau einer Lärmschutzwand, denn anders lässt sich an dieser Stelle, so dicht an der Wohnbebauung, der notwendige Lärmschutz nicht erreichen. Hier entstehen neben den Planungskosten auch Kosten für den Bau einer Lärmschutzwand. Über die Höhe der Kosten gibt es unterschiedlich Ausagen, sie reichen von 12.000 Euro bis 45.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Lärmgutachten, das die Grundlage für die Größe und Ausführung der Lärmschutzwand liefert. Ob die so berechnete Lärmschutzwand auch die errechneten Lärmschutz bietet, kann erst nach Fertigstellung unter realen Bedingungen festgestellt werden. Dazu ist eine weitere Lärmuntersuchung notwendig. Sollten dabei festgestellt werden, dass der Lärmschutz nicht ausreicht, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Wie hoch diese Kosten liegen werden, ist nicht mitgeteilt worden.
Vom Sparen keine Spur
Wie hoch die Kosten am Ende auch immer sein werden, hat Homberg zur Zeit diesen finanziellen Spielraum? Wir wissen alle, dass die Stadt hoch verschuldet ist. Jedes Jahr muss ein Bericht vorgelegt werden, wo noch gespart werden kann. Und hier wird locker Geld ausgegeben, ohne dass Alternativen gesucht und Kosten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten verglichen werden.
Die Aufsichtsbehörde über den städtischen Haushalt hat der Stadt ins Stammbuch geschrieben:
Druckansicht"Nur wenn deutliche Ausgabeneinschränkungen verwirklicht und Einnahmenpotenziale ausgeschöpft werden sowie letzlich ein Haushaltssicherungskonzept umgesetzt wird, das der defizitären Haushaltslage gerecht wird, kann die Stadt Homberg/Efze wieder Handlungsspielräume erlangen und die Aufgaben der Daseinsfür- und vorsorge, wenn auch sicherlich in einem reduzierten Umfang, künftig erfüllen." (Hervorhebung mit Fettdruck im Original)
Herr BĂŒrgermeister Martin Wagner teilt mit, dass man vor dem Bau der Skateranlage eine Freistellung beim Bauaufsichtsamt beantragt und von dort auch bekommen habe.
Diese Aussage widerspricht einer klaren Stellungnahme des Pressesprechers des Kreises in der HNA.
Keine Freistellung vom Kreis
âVon einer Freistellung durch das Kreisbauamt, wie von BĂŒrgermeister Martin Wagner wĂ€hrend der Parlamentssitzung angefĂŒhrt, könne keine Rede sein.â
âEinen Antrag auf Freistellung gegenĂŒber dem Kreisbauamt gebe es in der Hessischen Bauordnung nicht. â
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/homberg/skateranlage-homberg-keine-freistellung-kreis-699755.html
Quelle:
Kommentar 4 am 2. April 2010
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2697 vom 26. MĂ€rz 2010
Noch Fragen zur GlaubwĂŒrdigkeit des Homberger BĂŒrgermeisters?
âEin Beamter ist verpflichtet, in dienstliche Dingen die Wahrheit zu sagen!
Herr Landrat NeupÀrtl!
Darf ich sie an ihre Pflichten als Disziplinarvorgesetzter erinnern?
Handeln sie nicht, begehen sie selbst eine Pflichtverletzung als Beamter!
Her RegierungsprĂ€sident Dr. LĂŒbcke!
Darf ich sie an ihre Pflichten als Disziplinarvorgesetzter des Landrates und nĂ€chsthöherer Disziplinarvorgesetzter des Homberger BĂŒrgermeisters, erinnern!
Handeln sie nicht, begehen sie selbst eine Pflichtverletzung als Beamter!
Was muss ein Beamter noch alles anstellen, damit seine Vorgesetzten tÀtig werden?
Es ist ja nicht das erste Mal das BĂŒrger, Behörden, Presse und Menschen mit falschen Angaben (LĂŒgen?) informiert wurden und werden.
Quelle: Quo vadis in
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2739
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2697
Kommentar 5 vom 2. April 2010
Handeln die Dienstvorgesetzten ?ÂŽÂŽ