Ärztehaus: Versuch einer Aufklärung
Was das Ärztehaus bisher gekostet hat, und wieviel Miete bisher gezahlt wurde, ist den Stadtverordneten unbekannt. Wie sollen sie da den Magistrat und die Ausgaben kontrollieren können, wie es ihre Aufgabe nach der Gemeindeordnung ist?
Sie können fragen, oder schriftliche Anfragen einreichen. Eine Antwort ist damit noch nicht garantiert. Und ob die Antwort wahr ist, bleibt auch unsicher. So jedenfalls die bisherigen Erfahrungen.
Bleibt noch als letztes Kontrollinstrument der Blick in die Akten. In die Akten dürfen die Stadtverordneten nur schauen, wenn sie vorher einen Akteneinsichtsausschuss beschlossen haben. Einen solchen hat die Bürgerliste beantragt. Am 27.09.2017 trat er erstmals zusammen, um den Vorsitzenden und die Arbeitsweise zu festzulegen.
Als Vorsitzender wurde Achim Jäger (FWG) gewählt. Stellvertreter ist Joachim Jerosch (SPD).
Schriftführer Erwin Haas aus der Verwaltung.
Die Sitzung wurde vom Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD) eröffnet und bis zur Wahl des Vorsitzenden geleitet. Er sprach vom "scharfen Schwert" des Instruments Akteneinsichtsausschuss. Der Magistrat müsse an den Sitzungen teilnehmen, um Auskunft geben zu können. Allerdings sei ein Akteneinsichtsausschuss kein Untersuchungsausschuss, wie er von Parlamenten eingesetzt werden kann, und der weitergehende Rechte hat, wie zum Beispiel Zeugen vozuladen. Der Akteneinsichtsausschuss ist – wie der Name sagt – lediglich auf das Lesen der Akten beschränkt.
Die Rolle des Bürgermeisters
Der Bürgermeister, als Sprecher des Magistrats, war nicht gekommen. Die beiden anwesenden Mitglieder des Magistrats waren nicht in Vertretung des Bürgermeisters erschienen, sie durften deshalb auch nicht für den Magistrat sprechen. Stattdessen erklärte der Protokollführer, der Bürgermeister hätte einen anderen Termin wahrnehmen müssen.
Das verwundert auf zweierlei Weise. Seit wann tritt der Protokollführer als Sprecher auf? Welcher Termin kann wichtiger sein, als ein Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung? Die Stadtverordnetenversammlung ist nämlich der "Arbeitgeber" des Bürgermeisters, es ist das höchste Organ der städtischen Selbstverwaltung. Sind diese Zusammenhänge dem Bürgermeister nicht klar, oder er will die Arbeit der Stadtverordneten brüskieren?
Die Rolle der Verwaltung
Der Protokollführer äußerte sich auch zur Arbeitsweise des Ausschusses. Die Verwaltung sei der Ansicht, dass vier bis fünf Termine zu je drei Stunden ausreichen würden. Die Akten sollten gemeinsam zu diesen Terminen im Sitzungssaal eingesehen werden.
Die Verwaltung kann solcher Meinung sein. Der Ausschuss ist selbständig. Eine zeitliche Begrenzung war nicht beantragt und beschlossen. Aufgabe des Ausschüsse ist es, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Will die Verwaltung vorschreiben, wie sie zu kontrollieren sei? Die Aussage zeigt eines: Die Verwaltung ist sich ebenfalls nicht ihrer Rolle innerhalb der Selbstverwaltung im Klaren. Oder ist es der Versuch, durch solche Vorgaben die Kontrolle einzuschränken? Hat die Verwaltung Befürchtungen, dass Fehler und Mängel öffentlich bekannt werden?
Einsicht in die Akten reicht, wenn sie ordentlich geführt sind
"Die Aktenführung dient dazu, das Verwaltungshandeln nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Bearbeitung eines Vorganges durch die Verwaltung soll also in der Akte so dokumentiert werden, dass ein mit der Sache nicht vertrauter Leser der Akte nachvollziehen kann, wie und warum es zu der konkreten Verwaltungsentscheidung oder den konkreten Verwaltungsentscheidungen gekommen ist." Quelle
Die Akten müssen vollständig sein. Doch da kommen schon erste Zweifel auf. Der Stadtverordnetenvorsteher wies zu Beginn der Sitzung darauf hin, dass die Originalakten bei der Hessischen Landgesellschaft (HLG) geführt werden. Er hoffe, dass Kopien in den Akten der Stadt vorhanden sind. Die HLG nennt sich zwar "staatliche Treuhandstelle" ist aber als privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht verpflichtet dem Ausschuss die Akten vorzulegen.
Ist das Recht der Akteneinsicht wirklich ein "scharfes Schwert"?
Das hängt davon ab, ob die Ausschussmitglieder etwas finden wollen. In den Berichten der vergangenen Ausschüsse gab es große Unterschiede. Während die oppositionellen Stadtverordneten viele Fakten ans Tageslicht förderten, fanden die Vertreter der Mehrheitsparteien höchsten kleine marginale Beanstandungen, ansonsten war für sie alles in Ordnung. Wird es auch diesmal so ausgehen?
Selbst wenn schwere Verfehlungen aufgedeckt werden sollten, kann das folgenlos bleiben, weil die Mehrheitsvertreter kein Interesse an der Aufklärung haben. Die einzige Chance besteht, wenn die gefundenen Fehler strafrechtlich relevant sind, und Gerichte eingeschaltet werden können.
Ju HU. Ein Protokollführer hat eine Meinung – dabei ist er nur dazu da etwas aufzuschreiben.
Ob die Akten vollständig sind spielt eine erhebliche Rolle.
Die HLG ist ihrem Vertragspartner sehr wohl zur Vorlage aller Unterlagen verpflichtet. Sonst würde sie nicht als Treuhänder arbeiten, sondern die Kommune wäre der HLG hilflos ausgeliefert.
Was die Wahrnehmung des Termins angeht:
Welcher wichtige Termin war denn unverschiebbar, obwohl der Termin doch schon länger feststand?
Warum verlangt der Vorsitzende Jäger keine Stellungnahme von ihm?
Bin mal gespannt was daraus wird. Ich tippe mal auf wenig bis nichts, weil das was die BL feststellen wird einen eigenen Bericht darstellt, die ARGE aber vorher schon ziemlich sicher einen eigenen Bericht erarbeitet. Bleibt nur die FWG. Und da habe ich inzwischen auch meine Zweifel.
Mit den Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern Hombergs die so etwas dulden und vertreten, lehne ich jeden gesellschaftlichen und geschäftlichen Kontakt ab. Ich möchte nicht auch nur einen Zentimer zu nahe an dieser ehrenwerten Gesellschaft sein.