Lehren aus dem Urteil zum Fall des Alsfelder Ex-Bürgermeisters
Im März ist der frühere Alsfelder Bürgermeister wegen Untreue verurteilt wurden, der Bundesgerichtshof (AZ:- 2 StR 304/09 -) hat im September das Urteil bestätigt. Im faz-net heißt es dazu:
"Diestelmann hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erhalten. Zudem verliert er seine Pensionsansprüche. Er hatte zwischen 2003 und 2005 eigenmächtig Kredite aus dem Stadthaushalt an eine teils kommunale Firma vergeben, deren Geschäftsführer er selbst war."
Hier soll nicht auf den Fall selbst eingegangen werden, sondern auf die Umstände, die die Straftaten begünstigten.
Selbstherrliche Entscheidungen
und nichts entgegengesetzt
Die Alsfelder-Allgemeine schrieb über den Bürgermeister,
"dass er selbstbewusst und selbstherrlich Entscheidungen getroffen habe. (…) weder er noch die Kämmerei seien von der Pflichtwidrigkeit der Kreditvergaben ausgegangen."
"Staatsanwältin Ute Seelbach-Schellenberg schilderte ausführlich diesen "nicht alltäglichen Fall," bei dem es nicht um politische Schuldzuweisungen gehe. Sie mahnte, es solle bei den Zuhörern "keine falsche Genugtuung entstehen." Klar sei jedoch, dass ein ausgebildeter Volljurist und von der Pike auf gelernter Kommunalpolitiker seine Befugnisse überschritten und sein Amt missbraucht habe. Sie wiederholte ihre Vermutung, der Angeklagte habe in 20 Jahren seiner Bürgermeistertätigkeit die Bodenhaftung verloren. Ihm sei aber auf der anderen Seite nicht genug entgegengesetzt worden, weder in der Verwaltung noch in Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung. Erst deshalb habe er als "Potentat" autoritär schalten und walten können."
Umgehung der Stadtverordneten, willfährige Stadträtin, kein Widerstand
Als dem Angeklagten klar war, "dass normale Kredite nicht zu erhalten waren, sei ihm die Idee der "getarnten" Kassenkredite gekommen. Die Stadtverordnetenversammlung habe er nicht eingebunden, die Verträge zur Unterzeichnung bewusst der Stadträtin Siglinde Flechtner vorgelegt, weil er gewusst habe, dass von ihr keine Nachfrage zu erwarten gewesen sei. "Er hat sie instrumentalisiert, weil sie den geringsten Widerstand bot."
Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung
"Über seinen Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung sei sich der Angeklagte im klaren gewesen, habe trotzdem "unter gröbster Missachtung der Bestimmungen" die Kredite an die Gewerbehof GmbH gegeben. Damit habe er seine Pflicht, das Vermögen der Stadt zu verwalten, missachtet und trotz Kenntnis seiner massiven Kompetenzüberschreitung gehandelt. Obwohl er sich nicht selbst bereichert habe, sei ihm Untreue vorzuwerfen. Die zweckwidrige Verwendung der Kassenkredite kam laut Seelbach-Schellenberg einer schadensgleichen Vermögensgefährdung gleich."
Gremien, Kommunalaufsicht und Rechnungsrüfung haben "geschlafen"
"Zugunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis gewertet sowie der Eindruck der Staatsanwältin, ‘dass die Kommunalaufsicht sehr lange stillgehalten und das Rechnungsprüfungsamt womöglich geschlafen hat.’"
faz-net: "Der Richter kritisierte auch die städtischen Gremien, die "geschlafen" und es Diestelmann zu leicht gemacht hätten."
"Vorsitzender Richter Nink stellte die Frage in den Raum, ob denn niemand widersprochen habe, und stellte fest, Kontrolle und Prüfung hätten wohl nicht stattgefunden."
Fazit: Fragen, bis eine Antwort kommt.
Der Verteidiger des Angekagten Rechtsanwalt Kleiner kritisierte:
"dass alle Kontrollen im Umfeld Diestelmanns versagt hätten. Auch von kommunalpolitisch Tätigen müsse man erwarten, "dass sie so lange fragen, bis sie eine Antwort bekommen."
Wie schön zu lesen ist doch die Einmütigkeit in der Frage der kommunalen sprich Aufsicht des Parlamentes. Und wenn man im Homberger Parlament oder im HaFi Fragesteller ist, dann ist man gleich der Buh-Mann. Ich halte es halt nicht wie die Parlamentarier in Alsfeld, die ja ein Ebenbild im Homberger Parlament haben. Sein ständiger Spruch: “Ich vertraue dem Bürgermeister und der Verwaltung.”
SPD und Grüne waren und sind gut beraten, wenn sie in allen “suspekten” Angelegenheiten ihren Anspruch auf Akteneinsicht gelten machen. Anders ist bei den Homberger Mehrheitsverhältnissen ja leider Parlamentsverantwortung nicht erreichbar. Schließlich will ich mir nicht später einmal in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen BM Wagner von einem Berufskollegen vorhalten lassen, ich hätte meine Pflichten als Stadtverordneter vernachlässigt.