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2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schadenssumme 93.000 Euro

Bild93.000 Euro Schaden für die Stadt und den Stadtentwicklungsverein. Oder 93.000 Euro Schaden für den Steuerzahler. Dieser Schaden ist dadurch entstanden, dass Ex-Bürgermeister Martin Wagner Fördermittel aus dem Programm "Soziale Stadt" zweckentfremdet hat, um einen Pressesprecher zu finanzieren.

Der Strafprozess fand vor einem halben Jahr statt. Wagner erhielt einen Auflage. Bis zum 1. Juni 2016 hat er 10.000 Euro an das Gericht zu überweisen. Wenn Wagner fristgerecht zahlt, ist für ihn der Fall erledigt. (siehe Nachtrag)

Die Stadt hat im letzten Jahr über 600.000 Euro für die Altersversorgung des Ex-Bürgermeisters im Haushalt zurückgestellt.

Der Schaden von 93.000 Euro bleibt bestehen, er wird nicht ausgeglichen. Keiner soll dafür haftbar sein. "Tatsächlich entstanden sei er [der Schaden] nicht" heißt es in der Presse. Das Land Hessen werde die falsch eingesetzten Fördermittel wohl eher nicht zurückfordern. Für die Stadt ist jedoch ein Schaden entstanden: Die Fördermittel konnten nicht für den gedachten Zweck eingesetzt werden.

Prozessverlauf
Das Landgericht Kassel hat den Fall vom 2009 erst nach Weisung des Generalstaatsanwalts bearbeitet.

Mehrere Verhandlungstage waren im November 2015 vorgesehen. Doch dann ging es schnell mit dem Strafverfahren. Es gab kein Zeugenvernehmung und keine Aufarbeitung der Zusammenhänge. Das dürfte dem Hessischen Wirtschaftsministerium gelegen gekommen sein, denn es hat Anteil an dem Schaden. Das Ministerium hat auf erste Hinweise auf den Fördermittelmissbrauch 2009 nicht reagiert, es hat faktisch die falsche Mittelverwendung akzeptiert. Auch das Bundesministerium, dass ein Drittel der Fördermittel finanziert, sieht auf Nachfrage keine Notwendigkeit die Fördermittel zurück zu fordern, es verlässt sich auf das Hessische Ministerium.

In einem frühen Stadium schon sagte Wagners Anwalt in der Dienstwagenaffäre, dass an seinem Mandanten nichts hängen bleiben würde. Der Anwalt gehörte zur Kanzlei Volker Bouffier. Im November 2015 wurde Wagner von Anwalt Krug von Einem aus Mühlhausen vertreten, der auch ein aktive Rolle bei dem geplatzten Projekt "Panzerverschrottung" inne hatte.

Nachtrag vom 13.9.2016:
Rechtsanwalt Krug von Einem, der Martin Wagner vor der großen Strafkammer des Landgerichts vertreten hat, präzisierte, dass das Verfahren gegen Auflagen gemäß §152a STPO eingestellt wurde. Ein erfahrener Jurist meinte die Auflage 10.00,00 Euro entspricht in etwas dem, was bei einem Strafverfahren zu erwarten gewesen wäre. Für das Gericht war es so arbeitssparender, außerdem brauchte dadurch der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden.

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6 Kommentare zu “Schadenssumme 93.000 Euro”

  1. fRitz

    Es ist für mich unerklärlich, weshalb hier auf so, mittlerweile, alten Kamellen rumgeritten wird. Der Stadt ist kein tatsächlicher Schaden entstanden und wenn der einzelne Bürger mal ehrlich ist, hat niemand einen privaten Schaden hinnehmen müssen (da ich wiederhole: nachweislich auch keiner vorlag). Wer den Prozess auch abseits dies Blogs verfolgt hat weiß, dass Wagner nur zum Schutz seiner Familie, vor weiteren Prozesskosten und zur Beendigung dieses Verbrechens an ihm bezahlt hat. Der Prozess hätte auch auf höheren Instanzen in einem Freispruch erster Klasse geendet. Dass angeblich 600.000 € für seine Altersversorgung zurückgestellt wurden ist irrelevant, da dies der Norm entspricht. An dieser Stelle könnten Sie auch erwähnen, was für den Ex-Ex-Bürgermeister vor X-Jahren zurückgestellt wurde.

    Sie sollten den Mann in Ruhe lassen und tuen gut daran, die Pfuschereien im Rathaus weiter zu verfolgen. 

  2. Terminator

    Der Stadt ist sehr wohl Schaden entstanden. Sagt sogar das Gericht. Denn das Geld was man hier für andere Zwecke verwendet hat, fehlte da wo es eigentlich eingesetzt werden sollte.

    Die Einstellung des verfahrens erfolgte auf Antrag des Gerichtes. Der Staatsanwalt hat dem Landgerichtspräsidenten nicht widersprochen.

    Die Dauer des Verfahrens und die einwandfreie Feststellung wer welche Verantwortung trägt, wurde so nicht geklärt. Auch die Unschuld von Herrn Wagner wurde nicht festgestellt.

    Die lange Dauer des Verfahrens hat fast ausschließlich das Landgericht zu verantworten. Durch diesen Kompromiss hat sich das Gericht damit selbst auch einen Gefallen getan.

    Wer so lange den Druck des Verfahrens spürte, sollte den Weg zu Ende gehen und nicht die Verantwortlichen aus der Pflicht entlassen.

  3. fRitz

    Zu 2.:

    Ich merke, dass Ihnen diesbezüglich einige bedeutende Informationen fehlen, jedoch möchte ich meine Informationen an dieser Stelle doch lieber für mich behalten. 

    Der Stadt ist in keinster Weise ein Schaden entstanden. Die Rechung ist da relativ Simpel: Wenn Fördergelder (Topf B) für ein Projekt A verwendet werden, die jedoch eigentlich für ein Projekt B gedacht waren, spart die Stadt zunächst im Topf A, greift jedoch auf die gesparten Gelder bei der Umsetzung von Projekt B zurück. Wer dieses einfache Prinzip für sein Verständnis nicht adaptieren kann, ist brüokratisch zu forciert und borniert! 

    Darüber hinaus muss man darauf hinweisen, dass Ihre letzte Aussage ja gerade zu vor Empathie strotzt (IRONIE!). Gerade jemand, der medial und juristisch (wohl zu unrecht) derart unter Druck gesetzt wurde, geht eben nicht den längeren Weg sondern wählt in diesem Fall den deutlich weniger belastenden Ausweg. Außerdem sollte man an dieser Stelle mal sein Gewissen hinterfragen und überlegen, welche Steine man Herrn Wagner PRIVAT in den Weg gelegt hat. An dieser Stelle wäre eine Stellungnahme von Herrn Schnappauf schön. 

    Bevor sich diesbezüglich so mancher das Maul zerreißt. Ich komme aus Hebel, kenne weder Herrn Wagner, noch seine Familie. Doch man muss kein großer Menschenkenner oder Sympathisant Wagners sein, um zu wissen, dass man ihm und seiner Familie mit solchen Artikeln weiterhin unrecht tut.

  4. AnwaltsLiebling

    @ fRITZ

    Ihrer rechtlichen Würdigung muss ich widersprechen.

    Das Recht ist auch in diesem Fall unteilbar.

    Ob der Stadt ein unmittelbarer Schaden entstanden ist, ist dabei meines Erachtens unerheblich bzw schlägt sich im Strafmaß nieder..

    Fördergelder sind zweckgebunden und dürfen nach meinem Rechtsempfinden nicht von Topf A nach Topf B verschoben werden.

    Ich nehme an, dass der Alt-Bürgermeister inzwischen fristgerecht die 10.000 € an die Gerichtskasse überwiesen hat. Dann ist das Verfahren endgültig abgeschlossen.

    Er hat sich zusammen mit seinem Rechtsanwalt für diesen Weg entschieden, was sein gutes Recht ist!

    Wenn ich persönlich in einem Strafverfahren gegen mich 100-prozentig von meiner Unschuld überzeugt wäre, würde ich bis zur letzten Instanz gehen, um einen Freispruch "1. Klasse" zu erreichen.

    Trotzdem respektiere ich die Entscheidung von Herrn Wagner, da das Gesetz diese Möglichkeit bietet.

  5. Abakus

    Herr Wagner hat einen Pressesprecher beschäftigt der ihm nach den Maßgaben des Parlaments verwehrt wurde.

    Ob die Stadt einen benötigte ist die zweite Frage.

  6. Termin Ator

    Auf allen Ebenen ist das Unrechtsbewusstsein, was das Geld der Steuerzahler ausgeben anbetrifft, scheinbar vollkommen verloren gegangen. So versteckt man Kosten gerne hinter dem Begriff Fördergelder und tut so, als wären es keine Steuergelder. Und wenn es um die eigenen Haut geht:

    Beispiel: Die SPD Landtagsfraktion führt ihre Fraktionssitzung 2016  in Sevilla in Spanien durch. Sie unterstützt damit die heimische Gastronomie.

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