Konjunktur für Klinkenputzer
Kommunen brauchen öffentliche Aufträge fast nicht mehr auszuschreiben.
Die Schwellenwerte werden per Verordnung aus Berlin so hoch gesetzt, dass die allermeisten Aufträge der Stadt in den nächsten zwei Jahren nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
Welche Firma über öffentliche Aufträge informiert wird, entscheidet die Stadt allein. Wer bisher keine guten Beziehungen zur Stadt hatte, wird auch in Zukunft leer ausgehen.
Diese Regelung ist Teil der Konjunkturpakete.
Dazu schreiben die beiden Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae und Britta Haßelmann (Auzüge aus ihrem Brief)
Erhöhung der Schwellenwerte fördert Korruption und Vetternwirtschaft
Befristet auf zwei Jahre sollen sich die Kommunen nun im Rahmen der beschränkten Vergabe bei Bauleistungen mit einem Auftragsvolumen von bis zu 1 Mio. € (bisher 100.000 €) aussuchen, von welchen Firmen sie zum Vergleich Angebote einholen.
Bei bis zu 100.000 € Auftragswert (bisher 30.000 €) kann zukünftig als freihändige Vergabe einfach nach Gusto vergeben werden. Bei den Dienst- und Lieferleistungen wird die Grenze für beschränkte und freihändige Vergabe einheitlich von 30.000 € auf 100.000. € erhöht.
Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe besteht die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.
Dadurch wird es sehr viel weniger öffentliche Ausschreibungen geben, auf die sich Unternehmen bewerben können, ohne vorher Klinken putzen gehen zu müssen. Aus den Wirtschaftsverbänden gibt es hierzu Stellungnahmen von deutlicher Kritik…
Im Sinne verlässlicher Gesetzgebung muss das, was in guten Zeiten gilt auch in schlechten Zeiten gelten.
Aller Erfahrung nach sind die Kosten von öffentlichen Aufträgen und die Gefahr von Korruption umso höher, je intransparenter die Verfahren werden.
Vergabeverfahren ohne öffentliche Ausschreibung sind viel anfälliger für Preistreiberei, weil letztlich nicht der Wettbewerb, sondern gute Beziehungen über den Zuschlag entscheiden können.
Und: Die Änderung gilt nicht nur für Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm, sondern für die gesamte öffentliche Auftragsvergabe.
Anti-Korruptions-Experten verweisen darauf, dass sich bei der geplanten Neuregelung Korruptionsgefahren zwar durch eine Offenlegung der Leistungsbeschreibung, der Angebotspreise und der Namen der Bieter mindern ließen. Andererseits wären die Zeitgewinne durch einen Verzicht auf den Teilnahmewettbewerb oder eine ordentliche öffentliche Ausschreibung nur gering.
Bananenrepublik Deutschland. Sich über Korruption in 3. Welt Ländern aufregen und bei uns geht es genauso munter zur Sache.
Dazu zählen auch die vielfältigen Verquickungen politischer Mandatsträger wie beispielsweise die Herren Schröder, Müller, Clement, der Einsatz von bezahlten Arbeitnehmern der Unternehmen in der Gesetzgebung und die immer gleichen Gesichter im Kreis der Vorstände, Verwaltungsräte oder Aufsichtsgremien.
Und der Wähler soll dann fröhlichen Herzens zusehen und Danke sagen ? Oder sich nicht so wie die Vorbilder verhalten?
Zumwinkeln, Kanthern, oder wie sie alle heißen die Vorzugsbehandlung erhielten.
Da passt dann ganz hervorragend das ein Bauunternehmer zugleich Stadtverordneter und Vorsitzender des Bauauschusses ist.
Muss ja nicht negativ sein. Aber der Anschein allein sollte vermieden werden.
Da hilft es auch nicht, wenn er bei Entscheidungen nicht mit stimmt. Allein der Informationsvorsprung könnte sich auswirken.
Könnte da der Verzicht die persönliche Integrität nicht besser hervorheben ?
Und selbst der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen ein mehr an positiver Ausstrahlung geben ?