HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Versteckte Erhöhung: Abwassergebühren müssen kostenneutral gesplittet werden

Abwasserberechnung GebührDie Abwassergebühren wurden bisher allein nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet.

Nach einem Gerichtsurteil müssen die Kosten für die Abwasserbeseiting aufgesplittet werden nach Herkunft des Wassers: Trinkwasser und Niederschlagswasser, diese Aufteilung muss kostenneutral sein.

In Homberg weigert sich die Stadt die Gesamt-Trinkwassermenge für die Kostenberechnung anzugeben, obwohl sie ihr vorliegen. Selbst auf Anfragen behauptet sie Tatsachen, die nachweislich falsch sind.

In dem Haushaltsplan 2015 ist sogar nachzulesen, dass nicht kostenneutral abgerechnet wird. In den Erläuterung der Erträge steht auf Seite 10:

"Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten […] werden über 1,5 Mio. Euro mehr erwartet. Das liegt in Höhe von 1,45 Millionen Euro an dem höheren Ansatz der Abwassergebühr und dort insbesondere an dem erstmaligen Ansatz der Niederschlagswassergebühr."

1,45 Mio. Euro ungerechtfertigte Gebühreneinnahmen?

1,45 Mio. höhere Abwassergebühren von einem Jahr zum andern ist Unsinn. Statt Kostenneutral die Abwasserkosten aufzuteilen soll über die Gebühren 1,45 Mio. Euro mehr eingenommen werden.

im HH15

Die Abrechnung des Abwassers ist falsch, da nicht kostenneutral aufgeteilt wurde.
Der Magistrat hat die Pflicht diese 1,45 Mio. Euro höheren Gebühren den Bürgern zu erklären.

Tabelle: Haushaltsplan 2015, S. 190

Detailliert wird die Rechnung noch einmal im Inneren des Haushaltsplans dargestellt.

2013 wurde für das Abwasser Gebühren in Höhe von 2.249.210 Euro abgerechnet.
2014 soll für Abwasser und Niederschlagswasser 3.703.892 Euro an Gebühren erhoben werden, das sind 1.454,682 Euro mehr.

Bei einer korrekten Aufsplittung hätte von 2.250.000 Euro der Betrag für das Niederschlagswasser in Höhe von 1.676.994 Euro abgezogen werden müssen. Dann ergäbe sich ein Betrag von 573.006 Euro, die entsprechend dem verbrauchten Trinkwasser aufgeteilt werden müsste. 573.006 Euro ist lediglich ein Viertel des jetzigen Preises.

MIt der  Abwassergebühr wird für die Leistung der Abwasserbeseitigung bezahlt. Mit den Abwassergebühren dürfen nur die Kosten für die Abwasserbeseitigung finanziert werden, alles andere ist nicht zulässig. Die Abwassersatzung dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.

Wie glaubhaft aus zuverlässlicher Quelle zu hören ist, haben Grundeigentümer in der letzten Zeit mehrere Bescheide erhalten, ohne dass die vorhergehenden aufgehoben wurden, so dass nicht ersichtlich ist, welche gelten.

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6 Kommentare zu “Versteckte Erhöhung: Abwassergebühren müssen kostenneutral gesplittet werden”

  1. querdenker

    Wer soll da denn als Normal-Bürger noch durchblicken? Muß jetzt nun jeder Bescheid , der von der Stadt kommt, von Anwalt für Verwaltungsrecht gepüft werden? Natürlich ist es ganz einfach. Ein Großteil der Bürger wird den Bescheid schlucken und nicht widersprechen. Macht ja auch Arbeit. Da zahle ich lieber.

    Ich finde es sehr befremdlich, wenn auf diese heimliche Art und Weise mal wieder Geld beim Bürger aus der Brieftasche gezogen wird.

    Was denken eigentlich die Mitarbeiter der Verwaltung, die diese Bescheide erstellen und durchrechnen. Sie sind, wenn sie in Homberg wohnen, doch selbst betroffen. Warum wird da nicht schon der Finger erhoben. Angst vorm Dienstherren?

    Auch die Abgeordneten der Opposition müssten doch bei diesem Thema Wach werden. Anscheinend gibt es nur Herrn Schnappauf, der sich die Zahlen genau anguckt.

    Da haben wir wieder das "WIR-Gefühl" = Wir bescheissen Euch – Bürger

     

  2. Martin

    Auch die Hompage der Kreisstadt Homberg (Steuern und Abgaben) ist seit Wochen fehlerhaft.

    Wie so oft!!

    Erhöhung gesplitteter Abwassergebühren auf 0,68 € bzw. 3,84 € bereits zum 01.05.2014 !?

     

  3. Martin

    Bravo Kreisstadt Homberg,

    nach fast 4 Wochen Fehler entdeckt und berichtigt. 

  4. DMS

    zu 3: Welchen Fehler hat die Stadt entdeckt und berichtigt?
    Etwas mehr Information darüber wäre hilfreich zum Verständnis.

  5. Martin

    zu 4

    lt. 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (Homberger Aktuell Nr.14 2015 Seite 13)

    sollte die Erhöhung zum 1.5 2015 in Kraft treten.

    In der Homberger Hompage stand seit rd 4 Wochen das Datum 1.5.2014.

     

  6. Teufelchen

    zu Martin

    Erwarten sie nicht ein bisschen zu viel von der Stadtverwaltung und den Betreuern der Homepage?

    Schließlich haben ja Herr Dittmer und an zweiter Stelle genannt, Bürgermeisetr Dr. Ritz schon vor längerem klargemacht, dass HNA und Homberg Aktuell ausreichen um die Bürger umfassen zu informieren.

    Nur so ist doch auch das lieblose Betreute Kind des Bürgermeister für  mehr Offenheit und Transparenz, das Forum als Teil der Homepage, zu erklären.

    👿

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