Nachweislich falsch
Bürgermeister Dr. Ritz beziehungsweise der Magistrat macht nachweislich falsche Aussagen.
Beispiel 1: Frischwassermenge
Auf die schriftliche Anfrage wieviel Frischwasser vom Wasserwerk 2012 und 2013 an die Homberger Haushalte geliefert wurde, erweckte der Magistrat in seiner Antwort den Eindruck, es gäbe diese genauen Zahlen noch nicht.
Tatsächlich hatte der Magistrat mit diesen Zahlen die Abwassergebühr für 2012 und 2013 errechnet. Das Gruppenwasserwerk liefert die Zahlen jährlich und die Stadt bezahlt diese Dienstleistung.
Der Magistrat hat die Bürger getäuscht.
Beispiel 2: Statik Anbau Burgberggaststätte
In der Haushaltsberatung wurde der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass er auch den Schadenersatz geltend machen müsse, der durch die falsche Statik für den Anbau Burgberggaststätte entstanden ist.
Der Bürgermeister sagte dazu vor der Stadtverordnetenversammlung und den Zuhörern, die Statik sei in Ordnung.
Woher weiß er das?
Warum hat er dann den Bau eingestellt?
Warum wären dann Bohrpfähle für 10.000 Euro notwendig?
Warum wird ein neuer Entwurf beauftragt?
Diese Aussage des Bürgermeisters ist falsch.
Im Oktober habe ich mit dem Stadtverordneten Eckbert Siebert (FWG) die Bauakte eingesehen. Als Bauingenieur kann ich die Statik lesen und verstehen, zusätzlich hatte ich mich vorab noch bei einem Prüfstatiker kundig gemacht. Ergebnis der Bauakte:
In der Statik fehlte der entscheidende Nachweis der Bodentragfähigkeit.
Die Hanglage ist nicht erfasst.
Der Bürgermeister hat am 23. 04. 2015 die Stadtverordneten und die Bürger getäuscht.
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Antwort des Magistrats am 5. März 2015
"Die Frischwassermenge wurde in den Jahren 2012 bis 2014 mit jeweils 524.000 m³ geplant."
"Es wird zusätzlich, insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Punkten 1 a) […] um Kalkulationszahlen, d.h. um Planzahlen handelt.
Wenn die Jahresrechnung 2012 -2014 fertig gestellt sind, können die exakten Zahlen genannt werden."
Quelle: Antwort des Magistrats zur Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2015.