HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Homberg abgeschlagen

Bild"Wir wollen Homberg langfristig wieder unter die ersten drei Städte des Landkreises bringen." berichtet die HNA am 10. Feb. 2009 unter der Überschrift: Mit Schwein aus der Krise – Schlachteessen der Homberger CDU – Kreisstadt weiter nach oben bringen.

Dorthin wieder zurück bringen, wo Homberg lag, bevor Bürgermeister Wagner sein Amt antrat. Nach oben gebracht ist lediglich der Verschuldungsstand.

Allein ein Blick auf die finanzielle Situation der Stadt heute und vor Amtsantritt macht es deutlich, wie Homberg in die finanzielle Misere gewirtschaftet wurde. Erinnert sei an die Auflagen des Rechnungsprüfungsamtes. Damit hat Homberg realen Handlungsspielraum verloren.

Hinzu kommen noch die hohen Verluste des Hessentages.

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Schon 2004 braucht Homberg Hilfe vom Land
>>Homberger Gesamtschulden 2007
Schmerzliche Einschnitte und höhere Abgaben

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3 Kommentare zu “Homberg abgeschlagen”

  1. avaio

    § 70 HGO

    Aufgaben des BĂŒrgermeisters

    (1) Der BĂŒrgermeister bereitet die BeschlĂŒsse des Gemeindevorstands vor und fĂŒhrt sie aus, soweit nicht Beigeordnete mit der AusfĂŒhrung beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den GeschĂ€ftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt fĂŒr den geregelten Ablauf der VerwaltungsgeschĂ€fte. Er verteilt die GeschĂ€fte unter die Mitglieder des Gemeindevorstands.

    (2) Soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder Weisung des BĂŒrgermeisters oder wegen der Bedeutung der Sache der Gemeindevorstand im Ganzen zur Entscheidung berufen ist, werden die laufenden Verwaltungsangelegenheiten von dem BĂŒrgermeister und den zustĂ€ndigen Beigeordneten selbstĂ€ndig erledigt.

    (3) Der BĂŒrgermeister kann in dringenden FĂ€llen, wenn die vorherige Entscheidung des Gemeindevorstands nicht eingeholt werden kann, die erforderlichen Maßnahmen von sich aus anordnen. Er hat unverzĂŒglich dem Gemeindevorstand hierĂŒber zu berichten.

    Nun geht aus dem § 70 HGO nicht hervor, welche FĂ€higkeiten ein BĂŒrgermeister haben muss, ich denke aber mal, das Amt des BĂŒrgermeisters ist fĂŒr Unkundige oder AnfĂ€nger absolut ungeeignet. Dabei ist zwingend zu berĂŒcksichtigen, dass die Folgen unrechtmĂ€ĂŸigen Handelns den Amtsinhaber direkt treffen, d. h. er hat sich vor der Fachaufsichtsbehörde oder einem Gericht unmittelbar zu verantworten. Er kann sich also nicht hinter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstecken. Die Konsequenzen treffen ihn als BĂŒrgermeister direkt.

    Aus meiner Sicht benötigt man fĂŒr eine derartig schwierige, komplexe und vielschichtige Aufgabe umfangreiche Verwaltungserfahrungen, die erst durch eine fundierte und langjĂ€hrige Praxis erworben werden können.

  2. Barolle

    Um es mit den Worten von BĂŒrgermeister Wagner zu beantworten lieber Avaio :

    Wo gearbeitet wird, gibt es SpÀne !

    Tja, was soll man da noch sagen ?
    Höchstens das der Eine eben wenig SpÀne produziert und der andere mehr.

  3. SchlittschuhlÀufer

    zu 2.) Wenn einer mehr SpĂ€ne produziert, heißt es aber nicht automatisch, daß er an der richtigen Stelle hobelt und auch nicht, daß er mehr arbeitet als andere!

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