HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

ErklĂ€rung des BĂŒrgermeisters

HP CDU HombergAuf der Internetseite der Homberger CDU kann man die persönliche Erklärung des Bürgermeisters lesen:

Bürgermeister Martin Wagner nimmt Einspruch zurück
Persönliche Erklärung zur Rücknahme des Einspruchs zum Strafbefehl

Im nachfolgenden Text können Sie die vollständige ungekürzte Presseerklärung des Bürgermeisters nachlesen. …

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie über die Rücknahme meines Einspruchs gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel informieren.

Ich habe den Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Urkundenunterdrückung nach umfassender Prüfung aller Aspekte und unter Zurückstellung eigener Interessen zurück genommen.

Damit möchte ich Schaden von meiner Heimatstadt, meinen Mitarbeitern und meiner Familie abwenden.

Es soll wieder Ruhe in der Stadt einkehren und die Konzentration auf die anstehenden wichtigen Aufgaben erfolgen.

Die Rückholung eines Stadtverordneten war und ist nach dem Hessischen Reisekostengesetz rechtmäßig. Dieses Vorgehen ist zulässig. Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert. Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung und entschuldige mich dafür in aller Form. Ich erkläre, dass ich die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen habe. Wer dies getan hat, ist nicht bekannt.

Ihr

Martin Wagner

Selbst in dieser Erklärung kommt Martin Wagner nicht ohne neue Lügen aus.

Nach dem hessischen Reisekostengesetz kann einem Stadtverordneter seine Reisekosten zur Teilnahme an einer Sitzung auf Antrag erstattet werden. Grundlage für die Höhe der Erstattung ist das Reisekostenrecht.

Der Stadtverordnete kann einen Antrag stellen, der wird geprüft und in dem geregelten Rahmen erstattet.
Ein Bürgermeister hat sich neutral gegenüber allen Bürgern und Parteien zu verhalten.

Der Bürgermeister verschweigt, dass er selbst Fahrten erfunden und eigenhändig in das Fahrtenbuch eingetragen und unterschrieben hat. Das ist Urkundenfälschung. Für einen Beamten untragbar.

Wie die HNA heute kommentiert: Hätte der Bürgermeister zu seinem Fehler gestanden, als es 2009 bekannt wurde und sich entschuldigt, dann wäre die Sache heute schon längst vergessen gewesen. Diesen richtigen Zeitpunkt hat er nicht genutzt. Jetzt ist es zu spät, das Lügengebäude wurde stattdessen immer größer gebaut.

Druckansicht Druckansicht

CDU und FDP verstockt

Wer gehofft hatte, dass es nach der juristischen Verurteilung des BĂŒrgermeisters zu einem Neuanfang in Homberg kommen kann, sieht sich getĂ€uscht.

weiterlesen »


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum