HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Geh- und Radweg ins Industriegebiet – seit 2017 untätig geblieben

Kartenausschnitt des besonders gefährlichen Straßenabschnitts ohne Geh- und Radweg mit hohen LKW-Verkehrsaufkommen und gleichzeitig der einzige Fußweg für die Beschäftigten von der Stadt zu den Betrieben. Vor und nach dem Abschnitt gibt es zumindest einen Gehweg.

 

Acht Jahre Untätigkeit und jetzt Verkehrsversuch – heiße Luft, zum Wahlkampf?

  
Vor acht Jahren wies der inzwischen verstorbene Stadtverordnete Holger Jütte (FDP) auf das Thema hin. Der Beschluss wurde seitdem ignoriert.
Stattdessen wurde an der Stadtmauer aufwändig ein neuer Weg gebaut. Die Spazierwege am Schlossberg und Schlosspark wurden ebenso aufwändig neu angelegt, weil es Fördermittel dafür gab.
Seit Jahren war zwar eine Position im Haushaltsplan angelegt, doch es geschah nichts. 

Der jetzt angekündigte Verkehrsversuch mit engerer Fahrbahn ist wohl eher dem Wahlkampf zuzuordnen.
Die Sicherheitsabstände für Geh- und Radwege können gar nicht eingehalten werden. In dem Zusammenhang wird der Umbau des Kreisels in der Ziegenhainer Straße genannt. Könnte es eher um den Kreisel gehen?

Die Beschäftigten, die sich tags und nachts der Gefahr auf diesem Weg aussetzen, haben bisher die Stadtverordneten aller Parteien nicht interessiert und werden sie auch nach der Wahl wohl nicht interessieren. 

Für diese heiße Luft braucht man sich auch nicht mit den harten Fakten der fehlenden Straßenbreite auseinandersetzen zu setzen. Hauptsache eine schöne Schlagzeile zum Wahlkampf. 

  
Abbildung: Verkehrsräume Grundmaße nach RASt, LKW – Fahrrad. Das ergibt zusammen mit dem Seitensicherheitsabstand 5,70 m.

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, was den aktuellen verbindlichen Stand der Technik darstellt.

Laut der Planungen soll die Fahrbahn für ein Jahr auf mindestens 6,20 Meter verengt werden. Der Verkehrsversuch soll dynamisch gestaltet werden, sodass auch Änderungen im Versuch vorgenommen werden können.
„Das Ziel ist es, aus dem Versuch heraus zu überlegean, was wir danach baulich wirklich umsetzen können“, sagt der Rathauschef. Der Test sieht deshalb auch Provisorien wie Warnbaken vor. Mit dem Versuch soll möglichst noch im Frühjahr begonnen werden. Quelle: HNA 14.02.2026

Gemeinsame Geh- und Radwege müssen eine Mindestbreite einhalten.

Ein bestehender Weg muss innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m – außerorts 2,00 m – zur Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges vorweisen. Neue gemeinsame Fuß- und Radwege werden mit Sicherheitstrennstreifen innerorts mit einer Mindestbreite zwischen 3,00 m und 5,85 m; außerorts mit einer Mindestbreite von 4,25 m gebaut. Quelle

 


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