Erneut sollen die Stadtverordneten unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten
Auszug aus dem Ratsinformationssystem
Ein Grundprinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit.
In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung steht:
§ 17 Öffentlichkeit
(1) Die Stadtverordnetenversammlung
berät und beschließt
grundsätzlich
in öffentlichen Sitzungen.
Der Stadtverordnetenvorsteher hält sich nicht an die Geschäftsordnung und lädt die Stadtverordneten zur 23. Sitzung ein, die als Klausurtagung stattfinden soll. Der Ort ist geheim, er ist im Ratsinformationssystem nicht angegeben. Auch über die Tagesordnung ist nichts zu erfahren. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, die deswegen angerufene Kommunalaufsicht beim Schwalm-Eder-Kreis antwortet nach drei Wochen folgendermaßen:
Wie bereits im vergangenen Jahr handelt es sich bei der für den 04.11.2023 geplanten Veranstaltung tatsächlich nicht um eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, sondern um eine Klausurtagung. Da die Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über den Termin mittels des Ratsinformationssystems automatisch zu einer fortlaufenden Nummerierung der Veranstaltung führt, was tatsächlich fälschlicherweise den Eindruck erweckt, es handele sich um eine Sitzung, habe ich die Stadtverwaltung gebeten, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung künftig auf andere Weise über derartige Termine zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht war um eine Stellungnahme gebeten worden, sie scheint diese rechtswidrige Praxis zu akzeptieren, denn sie nimmt dazu nicht Stellung, sie akzeptiert und verteidigt diese Praxis.
Antidemokratische Praxis nimmt zu
Diese Vorgehensweise der Parteien und Behörden gefährdet die Demokratie.
In den letzten Jahren waren vom Magistrat zahlreiche Maßnahmen getroffen und von den Stadtverordneten nicht beanstandet worden. Die Maßnahmen hatten das Ziel, der Öffentlichkeit den Einblick in die Kommunalpolitik zu verschließen. Alle Parteien machten dabei mit.
Die Sitzungsprotokolle sind von Inhalten weitgehend "bereinigt", Berichtspflichten des Magistrats werden nicht erfüllt, so zum Beispiel die vorgeschriebenen laufenden Unterrichtungen über die Durchführung des Haushalts.
Der Magistrat legte den Stadtverordneten keine zu beschließenden Verträge vor. In den Beschlussvorlagen heißt es immer wieder: "Auf die nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrags wird verzichtet."
Die Stadtverordneten stimmen den Verzichten zu, sie verzichten auf die Kontrolle des Magistrats, das ist unverantwortlich.