Untergasse 16: GrundstĂŒckskauf zu ĂŒberhöhtem Preis
Foto: Gebäude Untergasse 16 in dem sich zuvor ein Computer-Geschäft mit Werkstatt befand.
Die Stadtverordneten haben dem Kauf des Grundstücks Untergasse 16 zu einem Preis von 130.000 Euro zugestimmt, obwohl der Gutachterausschuss in seinem Gutachten nur einen Wert von 90.000 Euro ermittelt hat. Weder der Magistrat noch der Bürgermeister sind ihrer Pflicht nachgekommen, Schaden von der Stadt abzuwenden, die durch die rechtswidrige Mehrzahlung der Stadt entsteht. Die Stadt hat das Gutachten nicht öffentlich gemacht.
Gebäude: 30 Jahre alt, sanierungsbedürftig – trotzdem 40.000 Euro über dem Wert der Gutachter gekauft
In den 90er Jahren wurde das Gebäude auf einer Hoffläche errichtet.
Im Juli 2021 veröffentlichte die Stadt eine Broschüre "Altstadtquartier Homberg (Efze), Entwicklungskonzept", die vom Architekturbüro ANP verfasst wurde. In der Broschüre werden auf Seite 44 zwei Konzeptideen beschrieben:
Schaffung öffentlicher Stadtzugang, Nachnutzung Co-Working-Galerie
Das Gebäude Untergasse 16 a ist aus Sicht der Eigentümer*in untergenutzt und sanierungsbedürftig. Gleichzeitig mangelt es in diesem Bereich an einer fußläufigen Anbindung des Altstadtquartiers an den Busbahnhof und die Wallstraße.
Als Kooperation zwischen Stadt und Eigentümer*innen wurde untersucht, wie in einem stufenweise umsetzbaren Konzept ein öffentlicher Stadtzugang durch das untergenutzte Ladengeschäft ermöglicht werden kann. Durch die Sanierung des Gebäudes zu einer Co-Working-Galerie kann ein attraktiver, öffentlich nutzbarer Stadteingang geschaffen und zusätzlich Laufkundschaft für attraktive gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung erreicht werden.
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Ladengeschäft noch von einem Computergeschäft und dessen Werkstatt genutzt. Die Computerfirma ist innerhalb der Stadt umgezogen, seitdem steht das Gebäude leer. Ein 30 Jahre altes Gebäude als sanierungsbedürftig zu bezeichnen, ist nicht glaubwürdig, zumal kein näherer Hinweis gegeben wurde, worin die Sanierungsbedürftigkeit besteht.
Kauf-Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2023
In der Erläuterung zum Kaufbeschluss wird nicht mehr von sanierungsbedürftig gesprochen, auch nicht mehr von einer Co-Working-Galerie. Die Nutzung des Gebäudes wird gar nicht mehr bestimmt, außer dem vagen Gedanken, dass damit eine zukünftige Verbindung zu einem umgenutzten Feuerwehrstandort geschaffen werden könnte – ohne zu wissen wann das wäre, und wie der Standort dann genutzt werden sollte. Mit Planung, auch langfristiger, vorausschauender Planung hat das nichts zu tun. Es ist eine Spielerei, wie schon viele vorherige. Erinnert sei an das Familiencafé im Stadtpark, der Rampe vor der katholischen Kirche.
Das Gebäude (ehem. ACS) in der Untergasse 16 spielt aufgrund seiner Lage am Ende der Rosenthalgasse eine wichtige Rolle und bietet damit eine hohe Chance, die Altstadt (insbesondere die Untergasse) als Einkaufs- und Wohnstandort zu verbessern und generell eine bessere und barrierearme Vernetzung zum Busbahnhof und dem zukünftig umgenutzten Feuerwehrstandort zu schaffen. Quelle
Gegen den Kaufbeschluss müssten Magistrat und Bürgermeister Einspruch erheben. Die 40.000 Euro Mehrkosten über dem ermittelten Preis für ein sanierungsbedürftiges Gebäude, wie es bezeichnet wird, ist nicht gerechtfertigt und schadet somit der Stadt.
Die öffentlichen Mittel sind begrenzt und müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Vorrangig müssen die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllt werden.