Falschinformation zur ProtokollfĂŒhrung
Über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8.12. 2020 berichtetet nh24 und schreibt unter anderem:
"Dirk Pfalz (BLH) forderte intensiv ein ausführliches Protokoll, während Bürgermeister Dr. Nico Ritz widersprach. Die Form des Protokolls sei gesetzlich geregelt und nicht die Sache eines Gremiums."
Diese Aussage des Bürgermeisters ist falsch.
§ 61 HGO – Niederschrift
(1) 1 Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift zu fertigen. 2 Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein, wer in der Sitzung anwesend war, welche Gegenstände verhandelt, welche Beschlüsse gefasst und welche Wahlen vollzogen worden sind. 3 Die Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. 4 Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, dass seine Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird.
(2) 1 Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. 2 Zu Schriftführern können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete – und zwar auch solche, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben – oder Bürger gewählt werden.
(3) 1 Eine Kopie der Niederschrift ist innerhalb eines in der Geschäftsordnung festzulegenden Zeitraumes an alle Gemeindevertreter schriftlich oder elektronisch zu übersenden. 2 Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Hessische Gemeindeordnung schreibt nur Mindestinhalte vor, die eingehalten werden müssen. Jedes Gremium in Hessen kann selbst entscheiden, wie es die Protokolle führt.
Vor Jahren hatte ich ein Gespräch mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung in Kassel. Zu der damaligen Zeit wurde in Kassel ein vollständiges Wortprotokoll geschrieben. Das Protokoll muss innerhalb einer bestimmten Frist geschrieben werden. In Homberg ist das in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geregelt. Nach 7 Tagen muss das Protokoll vorliegen.. In Kassel war das Büro der Stadtverordnetenversammlung berechtigt, andere Mitarbeiter aus dem Rathaus anzufordern, falls der Umfang nicht mit den eigenen Kräften in der Frist geschafft werden konnte. Dies nur zur Illustration, wie weitreichend die Protokollführung ausgestaltet werden kann.
Die Aussage von Dr. Nico Ritz ist auch falsch, weil sich das Gremium des Älterstenrats schon mehrfach über den Umfang der Protokollführung auseinandergesetzt hat.
Die Falschheit der Aussage ergibt sich schon durch einen Blick in das letzte Protokoll der Stadtverordnetenversammlung, in dem die Haushaltsreden der Parteien nahezu vollständig veröffentlicht wurden.
Es geht und ging in Homberg bereits sehr ausführlich. Es gab auch schon Protokolle unter dem Bürgermeister Martin Wagner, die Texte enthielten, die in der Sitzung nicht vorgetragen wurden, sie wurden nachträglich auf Anweisung des Bürgermeisters eingefügt.
In den letzten 20 Jahren, in denen ich aktiv an der Lokalpolitik in verschiedenen Funktionen teilgenommen habe, wurde mit Protokollen immer mal wieder versucht zu manipulieren. Einige dieser rechtswidrigen Manipulationen sind im Homberger Hingucker dokumentiert.
In der Amtszeit von Dr. Ritz hat dieser darauf hingewirkt, dass die Protokolle möglichst inhaltsleer wurden. Es sind nur noch formale Hülsen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen, aber nicht der Förderung der kommunalen Selbstverwaltung. Mit dieser Methode soll die zahlreichen rechtswidrigen Vorgänge verschleiert werden.
Es ist in Homberg auch schon vorgekommen, dass zwei verschiedene Fassungen eines Protokolls in Umlauf war, getrennt nach den jeweiligen Empfänger.
Beim 1-Euro-Verkauf des ehemaligen Landratsamtes in der Freiheiter Straße gab es eine gemeinsame Sitzung des Bauausschusses mit dem Haupt- und Finanzausschuss. Es gab zwei Protokollführer und zwei Protokolle. Dabei war interessant, was die jeweiligen Verfasser als wichtig erachteten und formulierten.
Wer so restriktiv mit den Protokollen umgeht, weiß, warum. Er hat etwas zu befürchten und sei es auch nur, dass ihm später seine eigenen Aussagen vorgehalten werden könnten.