Das Einkaufszentrum und der Magistrat
Foto: Mitglieder des Magistrats beim Ortstermin an der Baustelle des Einkaufszentrums. An der linken Seite werden hohe Betonwände für den ALDI-Bau gesetzt. Nach der Höhe der Bauteile zu urteilen, könnte das Gebäude höher als nach den genehmigten Plänen gebaut werden.
Mitglieder des Magistrats trafen sich am Montag außerhalb der üblichen Sitzungstermine an der Baustelle des Einkaufszentrums.
Für den Bau gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, somit kann es auch keine gültige Baugenehmigung geben. Bürgermeister Dr. Nico Ritz hatte in Bezug auf diese illegale Rechtslage erklärt, man werde erst bauen und anschließen den Bebauungsplan entsprechend ändern.
Mit anderen Worten: Schoofs baut nach eigenem Gutdünken und der Bürgermeister will nachträglich die in Beton gegossenen Fakten durch die Stadtverordneten genehmigen lassen.
Der Bürgermeister als Volljurist weiß um die Rechtswidrigkeit dieses Verfahrens.
Haftungsrisiko für die Magistratsmitglieder
Wissen die Magistratsmitglieder, die diese Vorgehensweise mittragen, um das Risiko, dass sie auch persönlich damit eingehen? Als Mitglied des Magistrats sind sie für die Zeit ihrer Wahl als Ehrenbeamte in das Beamtenverhältnis eingetreten. Für sie gelten die Verpflichtungen wie für Beamte. Wenn sie dennoch vorsätzlich rechtswidrig handeln, sind sie dafür persönlich haftbar. Dies nennt sich Amtspflichtverletzung. siehe auch hier.