Kita-Neubau Mardorf: Was stimmt da nicht?
Link zur Erläuterung des Kaufbeschlusses
Die Stadtverordneten beschlossen, das Grundstück Flur 8, Flurstück 246/54 (Eigentümer Cord Kroeschell) zu kaufen.
Welches Flurstück hat die Stadt gekauft?
In der Flurstück-Karte des Geo-Informationsdienstes ist ein Flurstück mit dieser Nummer nicht zu finden.
Dort, wo der Kindergarten gebaut wurde, trägt das Flurstück die Nummer 54/7, die neue Nummerierung der Flurstücke nach der Aufteilung nach dem Kauf. Das Flurstück 54/8 wird von Ackerland zu Bauland umgewidmet. Das bringt dem Eigentümer Kroeschell einen guten Gewinn. Das Flurstück 223/54 an der Ecke Mosenbergstraße / Im Baumgarten wurde nicht gekauft, obwohl es nach den Bauplänen des Architekten als Parkplatz vorgesehen ist.
Blind gekauft
Zu welchem Preis hat die Stadt das Grundstück für den Kindergarten gekauft? Darüber steht nichts in dem Beschluss. Die Stadtverordneten genehmigten einen Kauf, ohne sich um die Kosten zu kümmern. Damit erhält der Bürgermeister die Blanko-Vollmacht, den Preis des Grundstücks beliebig festsetzen – eine Selbstentmachtung der Stadtverordneten.
Beschlussvorlagen sind immer nach dem gleichen Schema gegliedert.
a) Erläuterung
b) zu beachtende Gesetze
c) Finanzielle Auswirkung bei Beschlussfassung: Kostenstelle: Sachkonto:
Verfügbare Mittel laut Haushaltsplan:
Tatsächlich verfügbare Mittel
Auf der Beschlussvorlage zum Grundstückskauf ist der Punkt c) nicht ausgefüllt.
Hat dieser Grundstückskauf keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt?
Diese fehlenden Angaben dokumentieren, wie schludrig Beschlüsse vorbereitet werden, und wie verantwortungslos die Stadtverordneten das hinnehmen.
Noch immer keine genehmigter Bebauungs- und Flächennutzungsplan
Nach dem Bebauungsplanentwurf wurde der Kindergarten auf dem Grundstück "Im Baumgarten" gegenüber dem Grundstück Nr. 3 gebaut.
Vom Hingucker wurde schon früh darauf hingewiesen, dass dafür kein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Trotzdem wurde schon gebaut. Ein solche vorgezogene Bebauung ist nur dann gestattet, wenn keine wesentlichen Einsprüche im Bebauungsplanverfahren zu erwarten sind.
Wie schon im letzten Jahrzehnt wurden auch hier die Einsprüche in Bauleitverfahren ohne jegliche Abwägung mit ein paar Floskeln beiseite geschoben, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten könnten. Der Magistrat kann so vorgehen, weil er sich sicher ist, dass sich Bürger ein teures gerichtliches Prüfungsverfahren nicht leisten können.
Ackerland zu Bauland: Wo bleibt der Klimaschutz?
Gegen diese Planung und gegen den Kindergartenbau wurde im Bebauungsplanverfahren bereits ein gewichtiger Einwand erhoben: Hochwertiges Ackerland wird zu Bauland umgewandelt, obwohl es nach dem Flächennutzungsplan der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollte. Damit wird erneut Fläche versiegelt, der Ortsrand ausgeweitet, es gehen Flächen verloren, die der Kohlenstoffsenke dienen. Damit wird die bisherige klimaschädliche Planungspolitik fortgesetzt.
Nutznießer ist in diesem Fall vor allem der bisherige Grundstückseigentümer, der für sein Ackerland einen weit höheren Preis erzielt, weil es durch den Beschluss der Stadtverordneten als Bauland ausgewiesen wird.
Andere Flächen, die in der bisherigen Planung als Bauland vorgesehen waren, wurden wieder zurück gestuft. Für diese Eigentümer stellt das einen Wertverlust dar. Nehmen sie das hin? Was hat das für Folgen für die Stadt?