HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Spielhalle statt Tankstelle


  In der Sitzung des Bauausschusses am 6. Mai soll darüber beraten werden, ob die Spielhalle K4 in der Kasseler Straßen an den Ortseingang, Ecke Kasseler Straße / Nordumgehung verlagert werden soll. Auf der Fläche (Baufeld1) ist bisher nur eine Tankstelle und ein Tankstellenshop erlaubt. Offenbar gibt es keinen Interessenten für eine solche Tankstelle.

Luftbild: Planunterlage für den Tagesordnungspunkt zur Verlagerung der Spielhalle

Die Stadtverordneten erhielten die folgende Erläuterung:

Im Zuge des Neubaus des Einkaufszentrums „Drehscheibe“ wird die Möglichkeit geprüft, die Spielhalle „K4“ an den Ortsrand zu verlegen. Als möglicher neuer Standort wäre das Grundstück Gemarkung Homberg, Flur 1, Flurstück 332/0 in der Kasseler Straße, siehe Lageplan, geeignet. Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 43 der Kreisstadt Homberg (Efze). Das Flurstück 332/0 befindet sich im Sondergebiet EZ-1. Im EZ-1 ist die Errichtung einer Tankstelle und eines Tankstellenshops vorgesehen. Um eine mögliche Verlegung der Spielhalle auf dieses Grundstück zu ermöglichen, müsste ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

Da die Vorgaben des § 13 a BauGB zur Nachverdichtung im Innenbereich gegeben sind, kann die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Flächennutzungsplan nur im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Der Abgrenzungsplan, ein Lageplan des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan und ein Luftbild sind als Anlagen beigefügt

 
Soll das Eingangstor zu Homberg durch eine Spielhalle markiert werden?

Was in der Erläuterung als Verlegung an den Ortsrand genannt wird, wäre eine Verlegung an den Stadteingang in eine besonders exponierten Lage leicht erhöht an der Kasseler Straße Ecke Nordumgehung. Der Betreiber kann sich kaum eine bessere Lage wünschen, unauffällig in einem Gewerbegebiet wäre der Standort für den Betreiber weit weniger günstig.

Wie eine Vergnügungsstätte/Spielhalle dort aussehen könnte, kann an der Spielhalle in Remsfeld angeschaut werden. Dort zieht ein schwarzer Baukörper mit mehreren  horizontalen Leuchtstreifen die Aufmerksamkeit der Spieler auf sich.

Für das Ansehen der Stadt wäre das eine kontraproduktive Entscheidung. Eine solche Außenwirkung am Stadteingang macht weitere Bemühungen des Stadtmarketings schwierig. Es sei denn, man wolle Homberg als Spielerstadt vermarkten. Das Wettbüro in der Westheimer Straße passt auch dazu.
 

Spielhallen und Schutzzonen

Mit der Verlagerung der Spielhalle K4 an der Kasseler Straße an den Ortseingang würde ein rechtswidriger Zustand beendet werden, der momentan besteht. Die Spielhalle liegt jetzt in der Schutzzone der Schule, gegenüber der katholischen Kirche. Die Spielhalle in der Ziegenhainer Straße liegt aber weiterhin auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schule. Diese Spielhalle ist bisher auch nicht in den weiter zurückliegenden Gebäudeteil verlagert worden.

Dabei hatten die Stadtverordneten sogar noch der Vorlage des Bürgermeisters zugestimmt und dieses Grundstück planungsrechtlich als städtisches "Kerngebiet" ausgewiesen, wo Spielhallen erlaubt sind, wie etwa am Frankfurter Hauptbahnhof. Für diese Spielhalle hat Homberg somit sein erstes Kerngebiet bekommen.
Bei diesem Manöver wird das Planungsrecht missbraucht, um die Spielhallenbetreiber zu fördern.

Die Absicht des Gesetzgebers mit den Schutzzonen einer möglichen Spielsucht vorzubeugen, wird in Homberg vom Bürgermeister unterlaufen, indem er die Erlaubnis verlängert hat.

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