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Plan fĂŒr Einkaufszentrum nicht realisierbar, Schoofs plant um

 

Schoofs will am Montag, dem 28. Mai in der Stadthalle seine neuen Pläne vorstellen und hofft darauf, dass die Stadtverordneten diese Änderungen akzeptieren und am 14. Juni den gültigen Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag beschließen.

Seit 2015 plant der Projektentwickler Schoofs ein Einkaufszentrum auf dem Ulrich-Areal. Der erste Plan musste verworfen werden, weil die Lieferanfahrt gegenüber der Schule mit der Schulwegsicherung in Konflikt kam.

Der jetzige Plan sieht vor, dass die Verkaufsflächen an der Ziegenhainer Straße im Untergeschoss liegen, das bis zum westlichen Ausgang bei dem REWE-Parkplatz ebenerdig ausläuft. Auch diese Planung lässt sich nicht realisieren und soll geändert werden. Das Sortiment des Einkaufszentrums, wie es im gültigen Bebauungsplan festgeschrieben ist, möchte Schoofs ebenfalls ändern.

Diese Änderungen sind nur möglich, wenn die Stadtverordneten der neuen Konzeption zustimmen und den Bebauungsplan entsprechend abändern. Darüber sollen sie bereits am 14. Juni 2018 abstimmen.

Am Dienstag, dem 28. Mai 2018 tagt der Bauausschuss zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss in der Stadthalle. In dieser öffentlichen Sitzung wollen die Vertreter von Schoofs ihre Änderungswünsche vortragen.
In der Einladung zur gemeinsamen Ausschusssitzung heißt es:

"Die Firma Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt wird in der gemeinsamen Ausschusssitzung vom Haupt-und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung das überarbeitete Gesamtkonzept für das Einkaufszentrum „Drehscheibe Homberg (Efze)“ vorstellen. Aufgrund der bereits abgeschlossenen Mietverträge ergibt sich ein detaillierterer Planungsstand der Flächenkonfiguration und der Sortimentsstruktur als ursprünglich vorgesehen.

Es wird daher Abweichungen von den bisher geplanten kundenwirksamen Flächen und Verkaufsflächen geben. Aktuelle Tabellen werden in der Sitzung vom Projektentwickler vorgestellt und erläutert. Außerdem wird eine gestalterisch veränderte Planung des Projekts für den Bereich der Kasseler Straße vorgestellt.

Durch die Überarbeitung der Planung werden ggf. Abweichung von dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag erforderlich, die Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 66 sind.

Dementsprechend könnten im Rahmen des Bauantragsverfahrens Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen der Bauleitplanung erforderlich werden. Dazu finden Abstimmungsgespräche mit dem Bauaufsichtsamt des Schwalm-Eder-Kreises und dem Regierungspräsidium Kassel statt.

Die entsprechenden Beschlüsse sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen. Dies wird für die Sitzung am 14.06.2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt."

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