Kritik am Ăltestenrat
Die letzte Sitzung des Ältestenrates am 16.11.2016 beschäftigte sich mit Postenbesetzung und anderen Fragen der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Ältestenrat-Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat beschäftigte sich in dieser Sitzung nicht mit Fragen der Geschäftsordnung, obwohl nur das die Aufgabe des Ältestenrates ist. In der Hessischen Gemeindeordnung ist kein Ältestenrat vorgesehen, den gibt es sonst nur in großen Parlamenten.
Auf diesen Sachverhalt wies der Stadtverordnete Fröhlich-Abrecht (CDU) am Ende der letzten Stadtverordnetensitzung hin. Der Ältestenrat möge sich auf seine Aufgaben beschränken und nur zu Fragen der Geschäftsordnung zusammentreten.
Für diese Ältestenratssitzung schlug der Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD) folgende Themen vor:
– Krankenhaus
– Verfahren Hucke/Althaus
– Verkauf einer Gewerbefläche
– Verwaltungsrat bei der KSK
– Terminplanung 2017
Von den fünf Themen gehörte lediglich die Terminplanung in die nicht-öffentliche Situng des Ältestenrates. Alle anderen Themen gehören in die öffentliche Diskussion der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse. Durch solche Geheimabsprachen wird Demokratie ausgehöhlt.
Der Stadtverordnetenvorsteher hat die Sitzung neutral zu leiten
Der Vorschlag des Stadtverordnetenvorstehers enthält auch einen Vorschlag für die Besetzung des Verwaltungsrats der Kreissparkasse. Der Stadtverordnetenvorsteher schlug neben dem Bürgermeister auch den Fraktionsvorsitzenden Stefan Gerlach vor.
Ein Stadtverordnetenvorsteher hat für eine ordnungsgemäße Arbeit der Stadtverordneten-Versammlung zu sorgen, und nicht das Amt für politische Beeinflussung zu nutzen.
Nachdem Fröhlich-Abrecht auf diesen Verletzung der Vorschriften hingewiesen hatte, nahm Gerlach das Wort und regte an, dass man dann im Anschluss an eine Ältestenratssitzung gleich mit einem interfraktionellen Gespräch fortsetzen könne.
Gerlach schien die Problematik nicht erfasst zu haben: Es geht um demokratische Öffentlichkeit. Er schlägt vor, wie weiter nicht-öffentliche Absprachen stattfinden sollen. Auch die interfraktionellen Gespräche sind in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen, sie werden benutzt, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tagen.
:: DOKUMENTATION ::
Regelungen zum Ältestenrat in der neuen Geschäftsordnung