Wohlhabende KBG wird von verschuldeter Stadt subventioniert
Wenn die Stadt ein Unternehmen finanziell fördert, wie es mit der kostenlosen Übergabe des Grundstücks und Gebäudes in der Freiheiter Straße 26 (ehemaliges Landratsamt) geschah, dann muss man sich dieses geförderte Unternehmen einmal genauer ansehen – ob es wirklich so bedürftig ist.
KBG in einer traumhaften wirtschaftlichen Situation
Nach der Bilanz 2014 stieg die Bilanzsumme um 402.562,01 Euro auf 10.936.583,94 Euro. Von dieser Bilanzsumme sind 9.108.858,81 Euro (83 Prozent) als Eigenkapital ausgewiesen, von diesem sind wiederum 6.260.260,40 Euro flüssige Mittel, wie Bankguthaben, Kassenbestand.
Das sind traumhafte Werte für ein Unternehmen. Zum Vergleich: Die Eigenkapitalquote der Banken liegt weit unter 10 Prozent.
In der Profitklemme
Aus diesem hohen Geldvermögen ergibt sich für die KBG auch ein Problem, die KBG sitzt in der Profitklemme (Immanuel Wallerstein). Sie weiß nicht, wo sie das Geld gewinnbringend anlegen kann. Auf der Bank liegen die Zinssätze schon seit einiger Zeit unter ein Prozent.
Die KBG hat in der Vergangenheit bereits Dividenden zwischen 7 und 10% für die Kapitalanteile der Genossen ausgezahlt.
In dieser Situation erhält die KBG von der Stadt kostenlos das ehemalige Landratsamt, dessen Wert zwischen 100 000 € und 200.000 € liegen dürfte. (Das 304.000 Euro Wertgutachten ging noch von dem gesamten Grundstück aus). Mit anderen Worten, die Stadt verzichtet auf Erträge in dieser Höhe und feiert auf der anderen Seite Einsparungen von 10.000 Euro durch die Übergabe der Verwaltung eines Dorfgemeinschaftshauses, wie in Holzhausen.
Konzessionen werden neu ausgeschrieben
Die Gewinne hat die KBG mit dem Stromnetz für Homberg und den Stromverkauf erzielt. Offensichtlich waren die Preis so kalkuliert, dass diese Gewinne angehäuft werden konnten. Zugute kam dabei der KBG, dass sie quasi eine Monopolstellung in der Stadt hat. Wettbewerb gibt es nicht. Wettbewerb findet nur bei der Vergabe der Konzession für das Stromnetz statt. Die Konzession muss demnächst neu ausgeschrieben werden. Schon 2009 hatten sich mehrere Unternehmen um das Homberger Stromnetz beworben. Aufgrund eines bundesgerichtlichen Urteils muss die Konzession neu ausgeschrieben werden, damit der Wettbewerb gesichert ist.
Subvention führt zur Wettbewerbsverzerrung
Sollte bei der neuen Vergabe der Konzession ein anderes Unternehmen den Zuschlag erhalten, würde der KBG die Geschäftsgrundlage wegbrechen. Indem die KBG das Grundstück und das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes weit unter Wert angenommen hat, hat sie quasi eine Subvention angenommen, die andere Wettbewerber nicht erhalten haben. Damit ist eine Wettbewerbsverzerrung eingetreten. Die Gefahr ist groß, dass sich die KBG damit in dem Wettbewerb selbst disqualifiziert hat.