Kontrollmöglichkeiten bei den Personalkosten abgelehnt
Die Stadtverwaltung hat von den 160 Stellen 145 besetzt. 15 Stellen in Reserve entsprechen 10 Prozent Spielraum bei der Stellenbesetzung, die der Magistrat hat.
Der Antrag, den Spielraum auf 5 unbesetzte Stellen zu begrenzen und 10 Stellen aus dem Plan herauszunehmen, würde den Stadtverordneten mehr Entscheidungsmöglichkeiten schaffen. Sollten über die 5 Stellen weitere notwendig werden, müsste das den Stadtverordneten vorgelegt und begründet werden.
Die Mehrheit lehnte diesen Antrag ab, der die Kontrollrechte erhöhen würde. Die Stadtverordnetenversammlung entmächtigt sich selbst.
Jetzt kann der Magistrat über 15 Stellen eigenmächtig entscheiden. .