Algenzucht und Regionalplanung
70 Hektar Gewerbeflächen hat Homberg für ihre zukünftige Gewerbeentwicklung, so der Zentralausschuss der Regionalversammlung am 10 Juni 2013.
Dennoch beantragte die Stadt weitere Gewerbeflächen, nämlich die ehemalige Schießanlage (6,1 ha) zum Zwecke der Algenzucht, so die Begründung.
"Am 29.04.2013 beantragte der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) die Zulassung einer Abweichung für die 6,1 ha große Fläche der ehemaligen Standortschießanlage im Bereich der vormaligen Ostpreußenkaserne. Diese bislang im Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN) als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft dargestellte Fläche will die Stadt Homberg im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung als gewerbliche Baufläche und teilweise auch als Grünfläche ausweisen."
Bei dem vorhandenen Überangebot an Gewerbeflächen konnte der Zentralausschuss der Regionalversammlung konnte eine weiter zusätzliche Fläche nicht glaubhaft begründet werden, also behalf sie der Magistrat mit einer Begründung für Algenzucht und hatte damit Erfolg.
"Die jetzt außerdem beantragte Ausweisung der früheren Standortschießanlage als gewerbliche Baufläche kann deshalb nicht nur mit einem weiteren Flächenbedarf begründet werden, sondern allenfalls über eine besondere Standorteignung dieser Fläche für eine hier vorgesehene gewerbliche Nutzung, die an den oben aufgeführten Standorten nicht gegeben ist."
Der Abweichungsbescheid vom gültigen Regionalplan übernahn die Argumentation der Stadt unbesehen.
Begründung der Algenzucht
Falsche Behauptungen, von der Wissenschaft nicht gedeckt
Auf Anfrage antwortet ein Wissenschaftler aus der Algenforschung:
# "Eine Pyrolyse ist weder wirtschaftlich noch energetisch sinnvoll, weil ich auf mindestens 200°C erwärmen muß und damit mehr Energie reinstecke als dann in den Produkten drinne ist.
# Die Wärme, die ich zum Beheizen der Pyrolyse nehme, kann ich natürlich theoretisch für die Algenzucht nutzen, dann kann ich aber auch direkt die Algen beheizen und zwar auf 20°C, was dann wesentlich sinnvoller wäre.
# Auch das CO2 aus dem Gas einer Biogasanlage kann ich theoretisch nutzen. Nur sind im ungereinigten Biogas viele andere giftigen Bestandteile (H2S, NH3), sodass ich entweder das Gas vorab reinigen muss (ausser CO2) oder eine Alge finden muß, die die Gifte toleriert. Beides funktioniert in der Praxis nicht (hat meines Wissens zumindest noch keiner gezeigt).
# Dann müssen Sie beachten, dass Sie zwar theoretisch das CO2-haltige Gas in die Algenkultur leiten können, aber die Algen nehmen maximal 50% des CO2 auf. Der Rest ist dann immer noch im Gas und muß andereweitig rausgeholt werden.
# Vermutlich wird eine Algenanlage auch nicht die absoluten Mengen CO2 einer Biogasanlage aufnehmen können. Da ich in Photobioreaktoren max. 5% Algen habe, muß die Algenanlage wesentlich größer sein als die Biogasanlage…
# Das sind alles Konzepte, die theoretisch gut klingen aber in der Praxis scheitern. Und auch dann bleibt wieder die Frage, was aus der Algenbiomasse werden soll. Es gibt hier kein wirtschaftlich sinnvolles Verwertungskonzept. Die Herren, die das vorhaben, sollen mal ein Referenzprojekt nennen, wo Algen Biogas reienigen können…"
Warum argumentiert der Magistrat damit?
Warum übernimmt der Regierungspräsident diese Argumentation?
Hat er nicht eine Aufsichtsfunktion?
Mit diesen Begründungen hat die Stadt erst einmal Erfolg gehabt, die Schießanlage wrude als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aber wo sind die Gewächshäuser mit den Folienschläuchen, in denen die Algen wachsen? Die Schießanlage liegt auch zwei Jahre nach dem Beschluss so unberührt da, wie damals.
Für den Abweichungsbeschluss berechnete das Regierungspräsidium 4.000 Euro.
Auch wenn das vorerst die Hessische Landgesellschaft (HLG) vorfinanziert, am Ende muss die Stadt zahlen.
. . DOKUMENTATION . .
Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung am 10. 6. 2013