HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Rechtslage

nicht öffentlichDer Stadtverordnetenvorsteher lÀdt zu einer nichtĂ‚Â ĂƒÂ¶ffentlichen Sitzung ein. Das ist rechtswidrig.

Die Aufgabe des Stadtvorordnetenvorstehers ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, §58) geregelt.
Er lÀdt fristgerecht zu den Sitzunen der Stadtverordnetenversammlung ein und legt eine Tagesorndung vor.

Jedoch: Es gibt keine förmliche Einladung und keine Tagesordnung.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich (HGO, §52). Zu einzelnen Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, das muss beantragt und von den Stadtverordneten beschlossen werden. FĂƒÂŒr den Ausschluss der Öffentlichkeit muss es gewichtige GrĂƒÂŒnde geben, z.B. dass dadurch Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.

Jedoch: Die Stadtverordneten haben keinen solchen Beschliuss gefasst. GrĂƒÂŒnde sind nicht ersichtlich.

Ungute Erinnerungen an den Ausschluss der Öffentlichkeit

Der unbegrĂƒÂŒndete Ausschluss der Öffentlichkeit weckt Erinnerungen an die Zeit vor dem neuen BĂƒÂŒrgermeister.
Einmal wurde die Öffentlichkeit unter fadenscheinigen BegrĂƒÂŒndungen aus dem Saal gewiesen, um dann ein unverstÀndliches Modell fĂƒÂŒr die Vermarktung des MĂƒÂŒhlhÀuser Feldes vorzustellen. Bei dem wurde nur deutlich , dass mit einer rechtlichen Konstruktion noch Berater an dem GeschÀft zu beteiligt werden sollten. Von den Thema war nie wieder etwas zu hören.

Der zweite Fall fand kurz vor der Kommunalwahl 2011 statt. Der damalige Stadtverordentenvorsteher Bernd Pfeifer lud die Stadtverordneten kurzfristig in den Magistratssitzungssaal ein, die Tische waren beiseite gestellt worden, es gab nur StĂƒÂŒhle. ZusÀtzlich drÀngten noch viele BĂƒÂŒrger in den kleinen Saal.

Thema: Die Investoren fĂƒÂŒr das Einkaufszentrum am Marktplatz wollten sich vorstellen, aber ohne Öffentlichkeit. Ein CDU-Stadtverordneter  beantragte, die Öffentlichkeit auszuschlieÃƞen. Die Mehrzahl der SPD-Stadtverordneten stimmten dem zu, und die Besucher und die Presse mussten den Raum verlassen.

Der Fraktionsvorsitzenden der GrĂƒÂŒnen, Klaus Bölling, sah die Geheimhaltung fĂƒÂŒr sich nicht an, und veröffentlichte ĂƒÂŒber die Sitzung. Die Kommunalaufsicht gab ihm Recht.

Dieses deutlich als Wahlkampf zu erkennende Manöver brachte der sich gerade neu gegrĂƒÂŒndeten FWG aus dem Stand 15 % der WÀhlerstimmen ein.

Mit dem BĂƒÂŒrgermeisterwechsel glaubte man in Homberg an einen Neuanfang. Es scheint aber noch gnĂƒÂŒgend alte Seilschaften zu geben, die versuchen, in der ĂƒÂŒberwunden geglaubten Form weiter zu machen.

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