Ausschluss der Ăffentlichkeit: Die Rechtslage
Der Stadtverordnetenvorsteher lÀdt zu einer nichtàöffentlichen Sitzung ein. Das ist rechtswidrig.
Die Aufgabe des Stadtvorordnetenvorstehers ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, ç58) geregelt.
Er lÀdt fristgerecht zu den Sitzunen der Stadtverordnetenversammlung ein und legt eine Tagesorndung vor.
Jedoch: Es gibt keine förmliche Einladung und keine Tagesordnung.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich (HGO, ç52). Zu einzelnen Angelegenheiten kann die Ăâffentlichkeit ausgeschlossen werden, das muss beantragt und von den Stadtverordneten beschlossen werden. FĂÂŒr den Ausschluss der Ăâffentlichkeit muss es gewichtige GrĂÂŒnde geben, z.B. dass dadurch Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
Jedoch: Die Stadtverordneten haben keinen solchen Beschliuss gefasst. GrĂÂŒnde sind nicht ersichtlich.
Ungute Erinnerungen an den Ausschluss der Ăâffentlichkeit
Der unbegrĂÂŒndete Ausschluss der Ăâffentlichkeit weckt Erinnerungen an die Zeit vor dem neuen BĂÂŒrgermeister.
Einmal wurde die Ăâffentlichkeit unter fadenscheinigen BegrĂÂŒndungen aus dem Saal gewiesen, um dann ein unverstĂ€ndliches Modell fĂÂŒr die Vermarktung des MĂÂŒhlhĂ€user Feldes vorzustellen. Bei dem wurde nur deutlich , dass mit einer rechtlichen Konstruktion noch Berater an dem GeschĂ€ft zu beteiligt werden sollten. Von den Thema war nie wieder etwas zu hören.
Der zweite Fall fand kurz vor der Kommunalwahl 2011 statt. Der damalige Stadtverordentenvorsteher Bernd Pfeifer lud die Stadtverordneten kurzfristig in den Magistratssitzungssaal ein, die Tische waren beiseite gestellt worden, es gab nur StĂÂŒhle. ZusĂ€tzlich drĂ€ngten noch viele BĂÂŒrger in den kleinen Saal.
Thema: Die Investoren fĂÂŒr das Einkaufszentrum am Marktplatz wollten sich vorstellen, aber ohne Ăâffentlichkeit. Ein CDU-StadtverordneterĂÂ beantragte, die Ăâffentlichkeit auszuschlieĂĆžen. Die Mehrzahl der SPD-Stadtverordneten stimmten dem zu, und die Besucher und die Presse mussten den Raum verlassen.
Der Fraktionsvorsitzenden der GrĂÂŒnen, Klaus Bölling, sah die Geheimhaltung fĂÂŒr sich nicht an, und veröffentlichte ĂÂŒber die Sitzung. Die Kommunalaufsicht gab ihm Recht.
Dieses deutlich als Wahlkampf zu erkennende Manöver brachte der sich gerade neu gegrĂÂŒndeten FWG aus dem Stand 15 % der WĂ€hlerstimmen ein.
Mit dem BĂÂŒrgermeisterwechsel glaubte man in Homberg an einen Neuanfang. Es scheint aber noch gnĂÂŒgend alte Seilschaften zu geben, die versuchen, in der ĂÂŒberwunden geglaubten Form weiter zu machen.
