Westheimer StraĂe jetzt nur noch Schrittgeschwindigkeit
Ab 28.02.2014 ist die gesamte Westheimer Straße eine verkehrsberuhigte Zone in der nur noch in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Bisher galt diese Regelung nur für den Marktplatz und für die Untergasse. In der so gekennzeichneten Zone sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Autofahrer müssen besonders aufpassen. Bei einem Unfall sind sie automatisch in der Verantwortung.
FDP-Antrag umgesetzt
Im April 2013 beantragte die FDP-Fraktion die obere Westheimer Straße solle frei befahrbar sein und nicht mehr mit dem Poller gesperrt werden. Dieser Antrag wurde ergänzt und beschlossen. Seit Herbst 2013 soll die Westheimer Straße ab Beginn (ab Blumen Schade) als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Gleichzeitig soll die Fahrt durch obere Westheimer Staße nicht mehr mit dem Poller gesperrt werden. Während der Poller sofort in der Versenkung blieb, dauerte es bis jetzt, bis die gesamte Westheimer Straße als verkehrsberuhigten Zone ausgeschildert wurde. Der Beschluss sieht vor, diese Regelung von Ende Oktober bis Ende März zu praktizieren.
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