BĂŒrgermeister: BĂŒrgerbegehren sei formal nicht zulĂ€ssig
Für das Bürgerbegehren seien zwar ausreichende Unterschriften vorgelegt worden, jedoch seien die strengen Formvorschriften in zwei Punkten nicht eingehalten worden. Dies ließ der Bürgermeister von zwei Rechtsanwälten vortragen:
Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetag und Rechtsanwalt Jörg Blum von der Kassler Kanzlei Brach, Nottelmann, Börner & Partner.
Punkt 1: Vertrauenspersonen und Stellvertreter
Beide Rechtsanwälte bemängelten, dass nicht eindeutig zu erkennen ist, wer Stellvertreter für welche Vertrauensperson sei. Auf jeden der 276 unterschriebene Anträgen war die bemängelte Zuordnung aber eindeutig zu erkennen
Die Aufteilung entspricht genau der Vorlage des hessichen Landeswahlleiters.
Punkt 2: Der Kostendeckungsvorschlag sei ungenügend
Gieseler führte dazu mündlich aus, die Bürger hätten erkennen müssen, dass als Folge des Bürgerentscheids Kosten im Sinne von entgangenen Einnahmen für die Stadt auftreten könnten.
In der Begründung zu dem Antrag auf das Bürgerbegehren wird ausdrücklich auf die Risiken und Kosten für die verschuldete Stadt hingewiesen. Gerade wegen der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen sollen die Bürger selbst darüber entscheiden.
In der Argumentation gehen die beiden Vortragenden davon aus, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids zu einer Ablehnung des Stadtverordnetenbeschlusses zum Kauf des Kasernengeländes führen würde.
Nur wenn davon ausgegangen wird, dass die Homberger Bürger gegen den Kauf entscheiden, kann überhaupt von Kosten für die Stadt im Sinne von entgangenen Einnahmen gesprochen werden.
Bei dem Bürgerentscheid könnte es aber auch zu einer Befürwortung des Kasernenkaufs kommen, also zu Einnahmen und damit nicht zu Kosten. Diesen Ausgang des Bürgerbegehrens wird von den beiden Vortragenden gar nicht in Erwägung gezogen. Damit zeigen sie deutlich ihre Voreingenommenheit.
Die beiden Gründe, die Gieseler und Blum vortragen, sind damit nichtig.
In der Sitzung warnte Stadtrat Karl Weiß vor einer Ablehnung des Bürgerbegehrens, die Stadt würde sich wieder weithin lächerlich machen.
Wie recht er hat.
Dokumentation
1. Schriftsatz Direktor Stephan Gieseler, Hessischer Städttag, Wiesbaden
2. Schriftsatz Rechtsanwalt Jörg Blum, Kanzlei Brach,Nottelmann,Börner & Partner, Kassel