Stress im Rathaus
"Es entsteht Abwärme und man kann durch Generatoren Strom erzeugen."
Dieser Satz entstammt einer Pressemitteilung des Rathauses. So unverständlich dieser Satz ist, so verworren ist auch der gesamte Text der Pressemitteilung. Hier ist wohl unter hohen Stress eine Text zusammengeschustert worden. Quelle: Homberg aktuell, 9.August 2012 oder hier vollständiger Text.
Beispiel 1:
"Das Parlament hatte am 4. April 2012 beschlossen, eine von der BlmA zu kaufende Fläche an den Investor zu verpachten. Nachdem für die Anlage deutsche Technologie verwendet werden sollte, kommen nun unter anderem Wechselrichter und Trafostationen von SMA Solar Technology zum Einsatz."
Punkte des Beschlusses.
. Erwerb zum Preis von 2,50€/m²
. Nutzung nur für eine PV-Park
. Pachteinnahmen mindestens 75.000€/Jahr.
In den Pachtvertrag mit dem Solarparkerbauer ist aufzunehmen:
. mehrheitliche Bürgerbeteiligung
. Betreibergesellschaft mit Sitz in Homberg (Efze)
. Abtretetung der Einspeisevergütung in Höhe der Pacht an die Stadt
. In den Mietvertrag wird eine rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen.
. In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.
. Mit dem Kauf der oben genannten Grundstücke geht die Stadt Homberg (Efze) keinerlei weitere Verpflichtungen zum Erwerb oder zur Übernahme weiterer Flächen von der BIMA ein.
. Möglichst sollen deutsche Module und Technologie der Firma SMA verwendet werden.
Was aus den Bedinungen geworden ist.
Die BImA verkauft dieses Grundstück nur für 6,50€/m². Damit ist dieser Beschlusspunkt nicht einzuhalten.
Die BImA bietet den Verkauf des gesamten Kasernengeländes einschließlich der Fläche für den Solarpark für 1,3 Mio. Euro an.
Es wurde ausdrücklich beschlossen, dass mit der Zustimmung keine Verpflichtung zu weiteren Grundstückskäufen verbunden ist. Somit ist auch diese Bedingung nicht eingehalten.
Es gibt keine mehrheitliche Bürgerbeteiligung.
Die Einspeisevergütung kann nur dann für die Pachtzahlung abgetreten werden, wenn diese Einspeisevergütung gesichert ist. Das ist nicht der Fall, da es sich nicht um eine Konversionfläche nach dem Erneuerbare Energie Gesetz handelt. siehe hier und hier.
Die Rückbaupflicht ist an einen Mietvertrag gebunden, da ein Pachtvertrag abgeschlossen wird, kann die Rückbauverpflichtung bestritten werden, da es nicht zu einem Mietvertrag kommt.
Der Bürgermeister kann sich nicht auf den Beschluss vom 4. April berufen, da sie Bedingungen nicht erfüllt sind.
Beispiel 2:
"Und in einem zweiten Schritt soll eine Reifen-Pyrolyseanlage mit Algenzucht als Bestandteil des Technologieparks entstehen. Somit werden die Altreifen recycelt und die Umwelt wird geschützt."
"Die Pyrolyse ist ein kontinuierlicher Prozess mittels Drehrohrofen, der dauernd, ohne Sauerstoffeinflüsse, mit zerkleinertem Reifenmaterial gefüllt wird."
"Es entsteht Abwärme und man kann durch Generatoren Strom erzeugen."
Auch wenn man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt, diese Sätze sind so verworren, das sie dem Ansehen der Stadt schaden.
Dokumentation
Auszug aus der Niederschrift
über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04. April 2012
Beschluss über den Erwerb der Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 61 (Fläche III in Größe von ca. 124.200 m² und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m²) sowie Beauftragung des Magistrats zur Verpachtung der Flächen für Zwecke der Energieerzeugung nach dem EEG