Sondersitzung der Stadtverordneten
Kurzfristig wurde zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung eingeladen, nachdem in der letzten Sitzung es zu keiner Einigung zu dem Punkt Grundstückskauf der Kasernen und der Freifläche für PV-Anlage kam.
Einziger Tagesordnungspunkt wieder in der Fassung von letzter Woche.
Bisher wurde ein Beschlussentwurf vorgelegt, den der Magistrat nicht beschlossen hat, er stammt lediglich vom Bürgermeister.
Die Stadt hat bis heute keinen genehmigten Haushalt. Für solche Fälle schreibt die Hessische Gemeindeordnung vor, dass nur Ausgaben für Pflichtaufgaben und unabweisbare Aufgaben geleistet werden dürfen. Der Grundstückkauf gehört nicht zu den Pflichtaufgaben und ist auch nicht notwendig.
Dokumentation
Beschlussvorlage des Bürgermeisters vom 29. 3. 2012
Beschluss über den Erwerb der Restfläche Dörnbergka-serne, der Gesamtfläche der Ostpreußenkaserne einschließlich Standortschießanlage, Teilfläche des Standortübungsplatzes außerhalb des Vogelschutzgebie-tes/FFH -Gebietes
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und/oder die Hessische Landgesellschaft (im Rahmen einer Bodenbevorratung) mit dem zeitnahen Ankauf der Fläche III in Größe von ca. 124.200 m2 und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m2 (Konversionsflächen nach dem Energie-Einspeise-Gesetz), an der Bahnlinie Homberg-Treysa.
Es werden die eben beschriebenen Flächen zum Preis von 2,50 €/m2 erworben.
Die Grundstücke werden nur für den Bau und Betrieb eines PV-Parks erworben.
Die Verpachtung der Gesamtfläche erfolgt an .den meistbietenden Investor für einen Pachtzeitraum von mindestens 20 Jahren.
Die Pachteinnahmen betragen mindestens Netto 75.000,00 €/Jahr.
Falls die Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten eines städtischen Grundstückserwerbs ausfällt, beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zum Grundstückskauf. Die Haushaltsmittel stehen als Reste des Investitionshaushalts 2011 zur Verfügung. Folgende Auflagen sind in den Pachtvertrag aufzunehmen: Der Betreiber ermöglicht eine mehrheitliche Bürgerbe- teiligung.
Die Einspeisevergütung wird in Höhe der fälligen Pachtzahlung an die Stadt bzw. ihren Beauftragten abgetreten.
In den Mietvertrag wird eine rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen. In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.
Mit dem Kauf der oben genannten Grundstücke geht die Stadt Homberg (Efze) keinerlei weitere Verpflichtungen ein.
Möglichst sollen deutsche Module und Technologie der Firma SMA verwendet werden.