Urteil gegen Homberger Hingucker aufgehoben
Der Forst- und Umweltdienst gGmbH in Borken hatte im August 2010 beim Landgericht Kassel eine einstweilige Verfügung gegen Delf Schnappauf als Herausgeber und Autor des "Homberger Hinguckers" beantragt. Vier Aussagen zu der Asbestsanierung in der ehemaligen Dörnberg Kaserne sollten damit unterbunden werden. Im "Fall der Zuwiderhandlung" sollte das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzten "bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" sowie die Verfahrenskosten tragen. (Satzstellung aus dem Original)
Das Landgericht folgte dem Antrag in drei Punkten.
Der Forst- und Umweltdienst, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Möller-Sauter und Michael Müller, beantragte jedoch trotz Aufforderung kein Hauptsacheverfahren. Daraufhin hob das Landgericht Kassel das Urteil der einstweiligen Verfügung am 4. 1. 2012 auf.
Somit kann wieder ohne Strafandrohung gesagt werden,
"a. dass die Tätigkeit des Verfügungsklägers angesichts der Gefahrenlage wohl als grob fahrlässig gewertet werden muss.
b. dass in den Lagerhallen der ehemaligen Dörnberg-Kaserne akute Gefahr durch Asbeststaub besteht,
c. dass eine massive Asbestbelastung vorliegt" (Auszug aus dem Urteil 2010)
Der Forst- und Umweltdienst hat jetzt alle Kosten des Verfahrens zu tragen
Homberger Hingucker: Teil der öffentlichen Presse
Das Gericht begründet seine Entscheidung:
Druckansicht"Als Betreiber einer Internetseite und Autor diverser Artikel ist der Beklagte als Teil der öffentlichen Presse zu behandeln und ist als solcher auch durch die Verfügung nach wie vor in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, so dass er auch ein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Aufhebung des Urteils hat, zumal sich nunmehr die Richtigkeit seiner vormals getätigten Behauptungen herausgestellt hat."