Der Autohof und das “Höhengutachten”
Ein Leser fragte nach dem Stand des angekündigten Autohofes im Gewerbegebiet des Zweckver-bandes. Nach den mir bekannten Informationen sind die Verträge abgeschlossen.
Es gibt allerdings ein Problem, dass mit dem Begriff "Höhengutachten" nur ungenau bezeichnet wurde, unter dem man sich nichts vorstellen kann.
Bei der Planung wurde von einem ebenen Gelände ausgegangen und so wurde die Fläche beplant.
Böschungen nicht eingeplant
Das Gelände ist aber schräg und muss planiert werden. Dabei entstehen Böschungen, die selbst Fläche beanspruchen. Diese Böschungsflächen waren in der Gesamtplanung nicht berücksichtigt worden. Jetzt muss geklärt werden, wie es zu diesem Fehler kam und wer für die Böschungsflächen aufkommt. Bis das geklärt ist, geht nichts voran.
Warum werden solche Probleme nicht öffentlich dargestellt? Die Verheimlichung führt nur zu den verschiedensten Vermutungen und schafft kein Vertrauen in die verantwortlichen Politiker.
Der vergessene Lärmschutz
Die Planung des Gewerbegebietes wies schon einmal einen Planungsmangel auf. Damals wurde der Kreisel bei der Lärmermittlung nicht berücksichtigt. Ein betroffener Anlieger klagte und gekam Recht. Der Lärmschutz musst in der Folge verbessert werden.