Ausschuss zum Fördermittelmissbrauch gebildet
Aus Sorge um die möglichen negativen Auswirkungen auf das Projekt "Soziale Stadt", hat die SPD am 6. September 2010 die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses beantragt. Kurz vorher berichtete die HNA über Durchsuchungsaktionen der Staatsanwaltschaft im Rathaus und in den Räumen des Stadtentwicklungsvereins.
Der Ausschuss hat am 17. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen und Thilo Kroeschel (CDU) als Vorsitzenden gewählt, Stellvertreter ist Winfried Vaupel (SPD).
Aufgabenabgrenzung
Der Ausschuss des Stadtparlaments wird sich mit den Akten befassen, die die städtische Verantwortung berühren.
Der mögliche Fördermittelmissbrauch durch den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsvereins, Herrn Martin Wagner, ist nicht Aufgabe des Ausschusses, dies müssen die Vereinsmitgliedern und deren Gremien aufarbeiten. Die Stadt ist Vertragspartner für das Förderprogramm und zeichnet für die korrekte Mittelverwendung verantwortlich. Im schlimmsten Fall kann eine Rückforderung der Fördermittel – teilweise oder ganz – verlangt werden. Dies hätte massive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Notwendige Akten
Aus dieser Abgrenzung ergibt sich die Notwendigkeit folgende Akten vorgelegt zu bekommen:
1. Gesamter Schriftverkehr zwischen der Stadt Homberg und dem Hessischen Wirtschaftsministerium in der Sache "Soziale Stadt", einschließlich des Schriftverkehrs mit der Hessenagentur und ggf. weiteren Einrichtungen die in der Sache für das Land Hessen tätig waren oder sind.
2. Alle Unterlagen aus denen der gesamte Zahlungsverkehr ersichtlich ist, der im Zusammenhang mit der "Sozialen Stadt" von der Stadt Homberg geleistet wurde, um seinen Anteil an dem Programm zu finanzieren.
3. Den gesamten Schriftverkehr zwischen der Stadt Homberg und dem Stadtentwicklungsverein e.V. im Bahnhofsgebiet, einschließlich Protokolle und Gesprächsnotizen.
4. Eine Liste aller Arbeitsfelder/Projekte an denen Herr Krum in der Stadtverwaltung Homberg beteiligt war.
5. Das interne Telefonverzeichnis der Stadt Homberg mit allen Fassungen seit September 2008.
6. Ein Versicherung, dass alle Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind.
Sollten sich Unterlagen aus dieser Anforderungsliste noch in den Händen der Staatsanwaltschaft befinden, so sind diese aufzulisten, damit ggf. bei Bedarf im Fortgang der Akteneinsicht Kopien angefordert werden können.