Die HĂŒrden des Abwahlverfahren
Die Bürger können den Bürgermeister abwählen, das sieht die Hessische Gemeindeordnung im § 76, Abs. 4 vor. Doch bis dahin sind einige Hürden zu nehmen.
In der Gemeindeordnung heißt es:
HGO § 76, Abs (4)
Ein Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde vorzeitig abgewählt werden. Er ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens dreißig vom Hundert der Wahlberechtigten beträgt. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung gestellten Antrages und eines mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu fassenden Beschlusses;
Die Hürden bis zu einer Abwahl
1. Einleitung eines Abwahlverfahren
Ein Abwahlverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn mehr als die Hälfte einem solchen Antrag zustimmen.
Bei 37 Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung müssen 19 Stadtverordnete dafür stimmen.
2. Beschluss zu einem Abwahlverfahren
Dafür braucht es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stadtverordneten, das wären 25 Stimmen.
3. Abwahlverfahren durch die Bürger
Der Bürgermeister kann durch die Bürger abgewählt werden, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen für eine Abwahl stimmt. Es müssen sich dabei aber mindestens 30% der Bürger bei der Wahl beteiligen. Mit anderen Worten, wenn sich etwas mehr als 15% der Bürger aktiv für eine Abwahl des Bürgemeisters aussprechen würden, könnte das Verfahren Erfolg haben. Würden sich mehr als 30% der Wahlberechtigten beteiligen, müssten die Zahl entsprechend höher liegen.
Die SPD strebt ein Abwahlverfahren an, meldet n24.
Nach den Äußerungen von CDU und FDP ist allerdings nicht zu erwarten, dass ein oder mehrere Stadtverordnete dieser beiden Partein, einem solchen demokratischen Verfahren zustimmen werden und damit die notwendigen Mehrheiten zusammenkommen, um so die Bürger selbst entscheiden zu lassen.
Sie glauben vielmehr sie könnten mit einem vorbestraften, also einem kriminell gewordenen Bürgermeister noch länger Homberg "voran" bringen.
Kommunalwahl 27. März 2011
Auch wenn die Chancen für die Einleitung eines sochen Abwahlverfahren gering sind. Es sollte auf jeden Fall beantragt werden, damit deutlich wird, wo jeder einzelne Bürgervertreter steht. Das sollten die Bürger wissen, wenn es gilt, in 6 Monaten bei der Kommunalwahl über neue Mehrheitsverhältnisse in Homberg zu entscheiden.
Wenn es bei dieser Wahl zu anderen Mehrheitsverhältnissen kommt, wäre der Bürgermeister zwar immer noch im Amt, da er in einem eigenen Wahlverfahren gewählt wird. Bei anderen Mehrheitsverhältnissen im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung könnten dann aber viele Dinge aufgearbeitet werden, die jetzt noch unter den Teppich gekehrt werden.
Merke: Wer zu viel unter den Teppich kehrt, schafft gefährliche Stolperfallen.
Zeichnung: cc
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