Riskante Planung
Auf dieser Fläche soll nach dem Willen des Bürgermeisters eine Freiflächen-Solaranlage entstehen.
Dieses Freiflächen werden nach dem Abzug der Bundeswehr nicht mehr benötigt. Nach dem Planungsrecht wird die Fläche wieder zu dem, was sie vor 1965 waren, landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Planungsrecht heßt das Vorrangfläche für Landwirtschaft.
Stopp dem Landfraß
Auf landwirtschaftlichen Flächen sind keine PV-Anlagen erlaubt. Schon jetzt geht jedes Jahr viel zu viel Land für die Landwirtschaft verloren. Stoppt Landfraß heißt deshalb eine Kampagne des Bauernverbandes. Es ist das gesellschaftliche Ziel, den Landverbrauch um 30% zu reduzieren. Hombergs Bürgermeister interessiert das nicht. Er wil auf dieser Fläche erreichen, dass ein Investor einen Solarpark baut und der Stadt Pacht bezahlt.
Vorbelastete Flächen
Es gibt Ausnahmen: Auf Freiflächen, die vorbelastet sind, darf auch eine PV-Anlage errichtet werden. Vorbelastet heißt , die Fläche ist betoniert oder ist eine Abraumhalde oder eine Industriebrache. Als vorbelastet gelten auch de Flächen 100 Meter seitlich Autobahnen und Bahnstrecken, die durch den Verkehrslärm und Abgasen belastet werden.
Bürgermeister Martin Wagner setzt darauf, dass die Flächen neben der alten Bahntrasse auch dazu gehören.
Die Bahntrasse sieht zur Zeit so aus (Foto unten). Geplant ist ein Radweg auf der Trasse. Welche Vorbelastungen sollen davon für die angrenzenden Flächen ausgehen?
Riskantes Planung
Die Stadtverordnetenversammlung kann ihre Planungshoheit nutzen und die Flächen planerisch zu einer Sonderfläche Solar ausweisen. Für einen Investor wird die Sache riskant. Er kann nicht sicher sein, dass die Clearingstelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), die im Streitfall über die Einspeisevergütung für den Strom entscheidet, auch diese Fläche als vorbelastet ansieht, wie es der Bürgermeister behauptet. Wenn der Betreiber keine Einspeisevergütung erhält, wird er dann auch die Pacht an die Stadt zahlen? Schon jetzt wird die Höhe der Pachtzahlung in den Angeboten davon abhängig gemacht, ob die Anlage vor dem 1. Juli ans Netz geht.