HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nahversorgung wurde nicht untersucht

BildHomberg ist größer als die Altstadt.
Homberg ist 100 qkm groß.
Ungefähr die Hälfte der Homberger wohnt in den Ortsteilen. Zwischen Hombergshausen im Norden und Hülsa im Süden.

Der größte Ortsteil ist Wernswig. Es ist der einzige Ortsteil der mit einem gut sortierten Edeka-Laden, der die Nahversorgung  sichert , in Wernswig mit rund 1.000 Einwohnern und den umliegenden Dörfern, vor allem dem Rinnebachtal.

Die Gesellschaft für Marketing und Absatzförderung (GMA) sollte im Auftrag der Schoofs Gruppe die Auswirkungen eines Einkaufszentrums auf dem Ulrich-Areal untersuchen.

Das Ergebnis unterstützt die Pläne der Schoofs Gruppe. Damit das gelingt, erklärte die GMA einfach den größten Einkaufbereich im Osterbach zur dezentralen Einrichtung und das Ulrich-Areal, auf dem bisher keine Versorgung stattfindet, zum "zentralen Versorgungsgebiet".

Baurecht schützt tatsächliche Nahversorgung

Nahversorgung ist erst einmal der Einzugsbereich mit einem Radius von 700 m, gleich 10 Gehminuten. Diese Nahversorgungsbereiche sind in der Flurkarte von Homberg als Kreise eingezeichnet. Die Verfasser der GMA-Studie haben die Nahversorgung in Wernswig ignoriert.

Zu dem geplanten Netto-Markt auf dem ehemaligen Weckesser-Gelände stellten sie fest, dass das Einkaufszentrum nur geringen Einfluss auf den Markt haben würde. Nicht einmal 100.000 Euro würde da vom 7.000 qm Einkaufszentrum abgezogen werden. Damit würde das Einkaufszentrum den Netto-Markt nicht schädigen.

Andererseits wurde eine Veränderungs-Sperre für das ehemalige Weckesser-Gelände erlassen, rechtswidrig und mit der großen Gefahr von Schadenersatzforderungen. Die Begründung: Der kleine Markt könnte das Einkaufszentrum gefährden.

Die GMA-Studie ist willkürlich, und ihre Berechnungsgrundlagen sind nicht nachvollziehbar. Damit bietet die Studie keine Grundlage zur Rechtfertigung der Planung des Einkaufszentrums. Vor Gericht hätte sie keinen Bestand.

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