HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nachgerechnet: 35,72 Euro zu 4.913.031,06 Euro


Die Entwässerungssatzung vom Dienstag dem 29 .April 2014 wurde noch vor dem Beschluss der Stadtverordneten durch den Stadtrat Jürgen Kreuzberg (SPD) unterschrieben und mit einem Dienstsiegel versehen an die Redaktion des offiziellen Bekanntmachungsorgan der Stadt "Homberg aktuell" geschickt. Redaktionsschluss ist montags 12:00 Uhr.

Stadtrat Kreuzberg "beurkundete" einen Beschluss, der noch gar nicht vorlag.

Die Stadtverordnetenversammlung fand am Dienstag dem 29. April 2014 statt und nicht wie sonst üblich am Donnerstag oder Freitag. Die Entwässerungssatzung sollte ab 1. Mai 2014 gültig sein, dazu müsste sie vorher veröffentlicht sein.  Es hatte sich ein Zeitdruck aufgebaut.

Ein Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser in Höhe von 35,72 war Anlass der Klage einer Bürgerin gegen die Stadt. Zur Begründung führte die Klägerin aus, dass die zu Grunde liegende Entwässerungssatzung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sei.

Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte die Auffassung der Klägerin.

Die abflusswirksamen Grundstücksflächen setzen sich zusammen aus:
Öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen   994.083 m²
Flächen in öffentlicher Hand                      287.249 m²
privaten Flächen                                     2.060.866 m²

Insgesamt                               3.342.198 m²
Je Quadratmeter wurden 0,49 Euro Gebühr berechnet.

Ergibt insgesamt 1.637.677,02 Euro.

Für diese jährliche Niederschlagswassergebühr fehlt die gültige Rechtsgrundlage für drei Jahre. Für die drei Jahre macht es:

Insgesamt  4.913.031,06 Euro


Da die Gebühren ohne gültige Rechtsgrundlage erhoben wurden, müssen sie zurück gezahlt werden. Neben diesem Schaden für den Gebührenhaushalt Abwasser fallen hohe Verwaltungsgebühren an.

Es wäre auch anderes gegangen, darauf hatte das Gericht ausdrücklich hingewiesen.
Die Stadt hätte den beklagten Gebührenbescheid der Klägerin in Höhe von 35,72 Euro zurücknehmen können. Die Stadt hätte dann im Gebührenhaushalt einen Verlust von 35,72 Euro zu verschmerzen gehabt.

Die Stadt wollte aber ein Urteil des Gerichts und sie bekam es.
Jetzt beträgt der Schaden für die Stadt knapp 5 Mio. Euro.
Das passiert in einer Stadt, deren Bürgermeister Volljurist ist, der es bei seiner Ausbildung eigentlich besser wissen müsste. Die eklatanten Fehler nehmen zu. Teilweise werden sie von den Aufsichtsbehörden kaschiert.

siehe auch:

Gericht bestätigt: Abwassersatzung von 2014 ist nicht rechtskräftig

Offizielle Erklärung zur Abwassersatzung

Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt

Täuschungsmanöver Abwassersatzung

Eine falsche Unterschrift und was daraus folgte

Abwassergebühren: Widersprüche vor dem Anhörungsausschuss

 

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Ein Kommentar zu “Nachgerechnet: 35,72 Euro zu 4.913.031,06 Euro”

  1. WerWennNicht

    …….Herr Stadtrat Kreuzberg sollte hier sein Mandat niederlegen.

    …….Herr Bürgermeister Dr. Ritz ist der Homberger Bürgerschaft eine Erklärung schuldig?

    Ist aufgrund des Urteils ein Schaden für die Stadt, das sind Wir ALLE, entstanden?

    Geht die Stadt in die nächste Instanz und begründet er damit seine Zurückhaltung?

    "Wir in Homberg" dürfen doch einmal fragen……

     

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