Marktplatz 15 “Modifizierte Planung”: Weiterer Abriss
Für die Stadtverordnetenversammlung am 8.9. war eine modifizierte Planung für das im letzten Jahr gekaufte Teileigentum an dem Gebäude Marktplatz 15 (ehemaliger Spar-Laden) angekündigt.
Die Stadtverordneten haben diese Informationen als Tischvorlage erhalten.
Die zahlreichen Zuhörer bekamen die "modifizierte Planung" nicht zu sehen. Dabei wäre es leicht möglich gewesen, entsprechende Zeichnungen auf die Leinwand zu projizieren, zu anderen Tagesordnungspunken war das zuvor geschehen.
Hier der Inhalt der Tischvorlage:
————————————————————————————
Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung / Fachbereich Bauverwaltung / TOP/ Nr.: 7 c) /Sitzungsdatum: 8. September 2016
Städtebauförderprogramm Stadtumbau in Hessen
c) Projekt Marktplatz 15 / hier: Vorlage eines modifizierten Konzeptesb) Erläuterung
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juni 2016 hat die Stadt Homberg (Efze) das Erdgeschoss des Gebäudes Marktplatz 15 erworben. Dadurch ist die Stadt, die Eigentümerin fast aller relevanten umliegenden Gebäude und Flächen ist, in der Lage, die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs der Altstadt -östlich des Marktplatzes – aktiv zu steuern.Leitmotiv dieser Entwicklung ist die Stärkung der Wohnnutzung in der vorhandenen historischen Bausubstanz. Skizzenhaft hatte dies der Architekt Harm Köhne (WAS, Kassel) für den rückwärtigen Bereich bereits in der Vergangenheit dargestellt (vgl. anliegende Zeichnung, Anlage 7 c).1)
Für das Gebäude Marktplatz 15 wurde unter dem Arbeitstitel "CO-OP Jugend & Kultur" eine gemeinsame Nutzung durch verschiedene gemeinnützige Einrichtungen (u. a. Elternschule, Familienzentrum und Musikschule) geplant. Entsprechende Raumpläne sind als Anlage 7 c).2 beigefügt.
Für diese Art der Nutzung wurden Förderanträge zur Sanierung der vorhandenen Substanz im Zuge der "nationalen Projekte des Städtebaus" gestellt. Der erste Antrag wurde abgelehnt. Der zweite Antrag ist zwar noch nicht (negativ) beschieden. Es ist aber -wie schon bei Antragstellung kommuniziert – wahrscheinlich nicht von einer Förderung in diesem Programm auszugehen.
Deshalb könnte erwogen werden, das Nutzungskonzept bzw. besser gesagt das Gestaltungskonzept, zu verändern:
Die städtebauliche Qualität des Gesamtumfeldes könnte durch den Abbruch des Erdgeschoss-Anbaus deutlich gesteigert werden. Statt des großflächigen Flachdachbaus könnte ein kleiner gestalterisch leicht wirkender Anbau (max. 60 – 80 m2) die vorhandene Erdgeschossaltbaufläche ergänzen.Auf diese Art und Weise entstünde eine voll funktionsfähige Einheit, die die Angebote der Elternschule, des Familienzentrums (hier besteht Handlungsbedarf, vgl. TOP 5), des Tageselternvereins und derer Kooperationspartner ebenso beherbergen könnte wie die frühkindlichen Angebote der Musikschule Schwalm-Eder (u. a. Musikgarten musikalische Früherziehung). Weitere familienorientierte Angebote sind denkbar.
Ein Vorteil dieser Variante bestünde auch darin, dass die rückwärtige Bebauung der Löwenapotheke – jedenfalls in Teilen – zugänglich gemacht würde und der Eigentümerin neue Perspektiven für den dort vorhandenen Wohnraum eröffnen könnte.
Die in den ersten Konzepten des Architekten Köhne vorgesehenen weiteren Nutzungen (insbesondere Volkshochschule Schwalm-Eder und weitere Räume für die Musikschule) könnten – auf den städtischen Flächen – in der Verlängerung des Gebäudes Holzhäuser Straße 3, nach Möglichkeit in Kooperation mit dessen Eigentümer, umgesetzt werden. Eine solche Maßnahme erfordert – sofern sie verfolgt werden soll – zwingend aussagekräftige Vorplanungen durch einen Architekten. Zielführend könnte insoweit sein, weitere Akteure, die an diesem Standort interessiert sind, zu einem "Runden Tisch" einzuladen und weitere Entwicklungsschritte zu diskutieren.
Die finanziellen Rahmenbedingungen stellen sich aktuell so dar, dass für den möglichen. Abriss des bestehenden Flachdachbaus mit Kosten in Höhe von 65.000,00 € zu rechnen ist. Eine Förderung dieser Maßnahme wird aktuell geprüft.
Die Realisierung des kleinen Anbaus und der Revitalisierung des (Altbau-) Erdgeschosses des Gebäudes Marktplatz 15 würde im Rahmen des Kommunalinvestitionspro-gramms (Projekt Familienzentrum) Kosten in Höhe von 150.000,00 € bis 250.000,00 € auslösen, die mit ca. 90 % gefördert werden.
Anlagen
7 c).1 Skizze: Wohnnutzung in der vorhandenen historischen Bausubstanz
7 c).2 Raumpläne: Nutzung durch verschiedene gemeinnützige Einrichtungen
Die als modifizierte Planung vorgelegte Zeichnung stammt vom September 2015.
Druckansicht
"Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juni 2016 hat die Stadt Homberg (Efze) das Erdgeschoss des Gebäudes Marktplatz 15 erworben."
DAS Ist schlampige Arbeit falsch.
Der Beschluss wurde erst am 5. November 2015 gefasst.
https://homberg-efze.eu/archiv/sitzungsunterlagen/Legislaturperiode%202011-2016/Stadtverordnetenversammlung/42_Sitzung-2015-11-05/42_Sitzung-Protokoll-2015-11-05.pdf
"Ein Vorteil dieser Variante bestünde auch darin, dass die rückwärtige Bebauung der Löwenapotheke – jedenfalls in Teilen – zugänglich gemacht würde und der Eigentümerin neue Perspektiven für den dort vorhandenen Wohnraum eröffnen könnte."
Lese ich das richtig ? Man will für die Eigentümerin der Löwen Apotheke Verbesserungen schaffen ?
Auf Kosten einer Stadt die hoch verschuldet ist?
Derzeitiger Inhaber der Löwen Apotheke von Frau Siebert Gudensberg. Bernd Siebert MdB der CDU laut Impressum in dem man die UStID vergeblich sucht.
Muss nicht der Eigentümer des Gebäudes sein.
"die mit xy % gefördert werden."
Auf unserem Steuerzahlerrücken muss die Stadt als Folge aus dem Verkauf des ehemaligen Landratsamtes für 1 € nun Hunderttausende von Euro aufbringen.
Das Wohl der Stadt mehren hier als gegeben zu sehen fällt mir aber sehr Schwer.
Och, Tischvorlagen. Sollte das nicht vorbei sein und hatte der BM nicht versprochen, solche zu veröffentlichen? Herrn Dr.Lambrecht, der Arme, muss sich im Magistrat solche Dinge antun. Zwingt ihn doch die Verschwiegenheitspflicht und das Kollegialitätsprinzip dazu, alles mitzumachen.
Fehlt nur noch, dass der Magistrat beschließt, wenn der Bürgermeister das Zimmer der Magistratsitzung betritt, Hosianna zu singen. Dann würde ich aber frohlockender Weise durch die Stadt eilen und mich am Schlossberg dabei durchs Gebüsch quälen, weil ja der Rundweg nun perdu ist.
zu 4:
Der Wanderweg H 2 des Knüllwaldgebirgsvereins kann noch weiter begangen werden. Die Pforten im Zaun sind mit einem Drehknopf zu öffnen. Was ist aber, wenn die Tür nicht wieder richtig verschlossen wird und ein Kind hinduch schlüpft? Fraglich ist auch, ob diese Lösung von der Gemeindeunfallversicherung so abgenommen wird.